Kolumne

Carl von Ossietzky
Kolumne

Manches Urteil der Rechtsgeschichte ist ein giftiger Stachel im Fleisch des Gemeinwesens. Es stellt eine schwärende Wunde dar, die endlich zu schließen die Justiz sich schuldig wäre. Ein solches Verdikt ist das Urteil des Reichsgerichts vom 23.11.​1931 (7 J 35/29 – XII L 5/31), besser bekannt unter der Bezeichnung Weltbühnenprozess. Angeklagt waren der Schriftsteller Walter Kreiser sowie Carl von Ossietzky als Schriftleiter der Zeitschrift „Die Weltbühne“. Im Zentrum der Vorwürfe stand der Artikel „Windiges aus der deutschen Luftfahrt“. 

9. Mrz 2026

Darin hatte der ausgebildete Flugzeugtechniker Kreiser unter dem Pseudonym Heinz Jäger Einzelheiten über den heimlichen Aufbau der militärischen Luftfahrt im Deutschen Reich dargelegt. Die Verurteilung wegen Landesverrats war nicht die erste juristische Sanktion, die sich der glühende Pazifist Ossietzky eingefangen hatte, doch es war die schwerste: 18 Monate Haft sollten seinen freiheitlichen Geist nach dem Willen des 4. Strafsenats nun endgültig beugen, da selbst hohe Geldstrafen laut Urteilsbegründung „wenig Wirkung“ ausgeübt hätten. Insgesamt 227 Tage Haft verbüßte Ossietzky in Berlin-Tegel, ehe eine Weihnachtsamnestie ihn vorzeitig befreite. Schwerer wog der Makel des Landesverrats. Er haftet bis heute am Namen Ossietzkys. Den Nazis war dies Anlass genug, den streitbaren Journalisten direkt nach dem Reichstagsbrand im Februar 1933 in sogenannte „Schutzhaft“ zu nehmen. Während Folter und Zwangsarbeit im KZ Esterwegen im Emsland seine Gesundheit irreparabel schädigten, bemühten sich einflussreiche Unterstützer mit Erfolg um die Auszeichnung Ossietzkys mit dem Friedensnobelpreis 1935. Die rückwirkende Verleihung im November 1936 erfolgte in Abwesenheit des Preisträgers, doch das aufmerksame Auge der Weltöffentlichkeit zeigte Wirkung: Der prominente Häftling wurde in die Tuberkuloseabteilung eines Berliner Krankenhauses verlegt. Doch es war zu spät: Am 4.5.​1938 starb Carl von Ossietzky mit 48 Jahren an den Spätfolgen der jahrelangen Misshandlungen.

Auch posthum wurde sein Heimatland dem Vermächtnis des kritischen Denkers kaum gerecht. Er, der die intellektuell unabhängige „Weltbühne“ geformt hatte, wäre wohl an der späteren Neugründung der Zeitschrift in Ost-Berlin verzweifelt, die ab 1946 konsequent die Linie der SED vertrat. Auch die juristische Aufarbeitung lässt weiter auf sich warten: Das zuständige Berliner Kammergericht lehnte eine Wiederaufnahme des Reichsgerichtsverfahrens ab und wurde darin 1992 vom BGH bestätigt. Weimarer Republik, 3. Reich, DDR und Bundesrepublik: vier deutsche Staaten gegen einen einzigen Mann. Nur noch die Berliner Generalstaatsanwältin oder der Generalbundesanwalt könnten als Wiederaufnahmeantragsberechtigte diese deutsche Tragödie beenden, lehnten die Anregung dazu jedoch zunächst ab. Doch stünde es unserem Land gut zu Gesicht, dem in fünf Jahren bevorstehenden 100. Jahrestag des Weltbühnenurteils zuvorzukommen und Carl von Ossietzky endlich juristisch zu rehabilitieren. 

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Dr. h.c. Gerhard Strate ist Rechtsanwalt in Hamburg und einer der renommierten Strafverteidiger des Landes.