Der neue Text lautete: „Ich hasse die Meinungsfreiheit! Für die inhaltliche Bestätigung und weite Verbreitung der satirischen Botschaft sorgte die Ministerin persönlich: Sie stellte Strafantrag nach § 188 StGB gegen den Chefredakteur des betreffenden Online-Magazins. Das AG Bamberg gab diesem Begehren zunächst statt: Es verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Darüber hinaus sollte er sich schriftlich bei der Ministerin für die „unwahre Tatsachenbehauptung“ entschuldigen. Hiergegen legte nicht nur der Verurteilte Berufung ein, sondern auch die Staatsanwaltschaft Bamberg, nach deren Auffassung „das Strafmaß dem Unrechtsgehalt der Tat nicht gerecht“ werde.
Nun wurde das Urteil durch die Berufungsinstanz aufgehoben. Laut LG Bamberg sei der fragliche Post „im Gesamtkontext gesehen durch die Meinungsfreiheit gedeckt“, eine Verleumdung, Ehrverletzung oder Beleidigung liege nicht vor. Auffällig hierbei ist die komplette Kursänderung der Staatsanwaltschaft, die nun ihrerseits einen Freispruch gefordert und dies bereits einen Tag vor der Verhandlung medial hatte verbreiten lassen. Zurück bleibt ein schales Gefühl. Denn die Bedingungen für den Richtungswechsel der Ankläger bleiben im Dunklen. Wir werden nie erfahren, auf wessen Einfluss die gewonnene Schlacht zurückzuführen ist. Und so bleibt dem Angeklagten trotz seines Freispruchs die Rolle des Spielballs der politischen Großwetterlage. In wie vielen medial unbeachteten, ähnlich gelagerten Fällen haben Beschuldigte längst erschrocken einen Strafbefehl akzeptiert und sich von der aktiven Teilnahme an politischen Diskussionen zurückgezogen? Auch das wird öffentlich nie bekannt werden. Die Sondergesetzgebung zu Gunsten von Politikern, massiv verschärft durch das 2021 erlassene „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, wirkt durch die furchteinflößende Macht ihrer systematischen Unbestimmtheit. Nur: Wollen wir wirklich so leben, hinter vorgehaltener Hand? Soll der verstohlene Blick, das hastige Flüstern, der leise erzählte, subversive Witz wieder unsere Kommunikation bestimmen, immer in Furcht vor dem Blockwart? Ist es das, was von der Demokratie übrigbleibt, wenn wir uns alle im dichten Gestrüpp der Hinweisgeber, Meldestellen, Sondergesetze, Netzüberwachung und Medienzensur verfangen haben? Der Bamberger Sieg sollte uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass uns der Freiheitskampf erst noch bevorsteht!
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