Die verfassungsrechtliche Absicherung schütze vor politischen Eingriffen. Der BRAK-Präsident warnte davor, dass auch gefestigte Demokratien nicht vor Erosionen des Rechtsstaats gefeit seien. Beispiele aus den USA zeigten, wie schnell anwaltliche und richterliche Unabhängigkeit unter Druck geraten könnten. Rheinland-Pfalz und Bremen haben das Anliegen vergangene Woche in den Bundesrat eingebracht,
Nun ließe sich bekritteln, dass sich gestandene Autokraten wenig davon beeindrucken lassen, ob Unabhängigkeit verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich gesichert ist. Auch die Unklarheit darüber, was sie genau bedeutet, abgesehen von der Unabhängigkeit vom Staat, lässt sich kaum gegen die Initiative ins Feld führen. Ob es am Ende ein neuer Artikel im GG wird oder die Bedeutung einer unabhängigen Anwaltschaft für den Rechtsstaat anders gesichert wird, ist nebensächlich – wichtig ist, dass etwas geschieht.
Das lenkt den Blick auf die Anwaltschaft als solche und auf ihre Selbstverwaltung. Bei der Europa-Konferenz des Berliner Anwaltsvereins schilderten Kammervertreter aus Ländern, in denen das Recht und die anwaltliche Unabhängigkeit unter erheblichem Druck stehen, wie wichtig starke Kammern mit Pflichtmitgliedschaft seien. Es gebe Versuche der Regierungen, unter anderem die Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen, in der Erwartung, dass dies die Kammern schwächen würde. In diesen Ländern sind Anwesenheit und Wahlbeteiligung bei Kammerversammlungen viel höher als bei uns. Hierzulande reden wir von Zwangsmitgliedschaft, viele denken, es gehe auch ohne Selbstverwaltung. Das in geringer Beteiligung bei Vorstands- oder Satzungsversammlungswahlen deutlich werdende Desinteresse der Anwaltschaft muss beunruhigen. Wie wollen Kammern sich gegen Übernahmen durch politisch extreme Berufsangehörige absichern? Wie wird sichergestellt, dass die Auswahl von Anwaltsrichtern nicht in die falschen Hände gerät? Die jetzt geltenden gänzlich intransparenten Regelungen würden so etwas nicht verhindern. Natürlich kann man bei solchen Szenarien in Abrede stellen, dass so etwas „bei uns“ passiert. Aber damit lag man schon immer falsch, gerade hier.
Anwaltliche Grundwerte wie Unabhängigkeit und eine starke Selbstverwaltung sind Voraussetzungen für einen funktionierenden Rechtsstaat. Dass es uns derzeit niemand streitig macht, bedeutet nichts, denn Freiheit ist kein Besitzstand. Wir Anwälte müssen mehr als bisher für unsere eigene Resilienz tun.
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