Diese Erfahrung macht gerade die schleswig-holsteinische Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU), die Amtsgerichte und zwei Fachgerichtsbarkeiten grundlegend „strukturreformieren“ wollte. An der Förde blies der Gegenwind aus allen Richtungen so stark, dass die ursprünglichen Reformpläne stark gestutzt wurden. Als Justizministerin bzw. -minister kann man bei solchen Projekten kaum etwas gewinnen. Aber zur Haushaltskonsolidierung müssen eben alle Ressorts ihren Beitrag leisten.
In Nordrhein-Westfalen hat man aktuell die Arbeitsgerichtsbarkeit im Blick. Sie soll nach dem Willen der dortigen Landesregierung „für die Zukunft nachhaltig aufgestellt“, heißt: geschrumpft werden. Statt 33 soll es künftig nur noch 17 Arbeitsgerichte geben. An Rhein und Ruhr will man es besser machen als im hohen Norden und die Strukturreform mit einem „beispiellosen Diskussions- und Beteiligungsprozess“ begleiten. Und man hat frühzeitig eine Bombe entschärft, die explosiver gewesen wäre als alle Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg in der Region zusammen: Die Zusammenlegung der Arbeitsgerichtsbarkeiten Köln und Düsseldorf. Kürzlich hatten Medien berichtet, dass es „dem Vernehmen nach“ entsprechende Pläne gebe.
Doch Landesjustizminister Benjamin Limbach (Grüne) ist Rheinländer, er lebt mit seiner Familie in seiner Geburtsstadt Bonn. Daher weiß er, dass eine solche Fusion angesichts der in inniger Abneigung verbundenen Städte politisches Harakiri bedeutet hätte. Deshalb war Kreativität gefragt. Der von ihm in der vergangenen Woche präsentierte Vorschlag sieht nun vor, dass es künftig ein gemeinsames „Landesarbeitsgericht für das Rheinland“ gibt. Es hat seinen Hauptsitz in Düsseldorf. Ganz ohne Zumutung ist so eine Justizstrukturreform nicht zu machen, in diesem Fall trifft sie Köln. Dort soll es aber immerhin sogenannte auswärtige Kammern geben, so dass es den Richterinnen und Richtern aus der Domstadt erspart bleibt, sich zur Arbeit in Feindesland begeben zu müssen. Nicht umsonst spricht man wechselseitig von der jeweils „verbotenen Stadt“.
Bevor das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird, will Limbach seine Vorschläge nochmals einem gründlichen Check unterziehen. Im Hinblick auf die auch kulinarisch und kulturell zelebrierte Rivalität zwischen Köln und Düsseldorf sind dabei noch wichtige Fragen zu klären: Was wird bei Betriebsfesten des „Landesarbeitsgerichts für das Rheinland“ getrunken: Kölsch oder Alt? Spielt der DJ BAP oder Die Toten Hosen. Und was wird bei Karnevalsfeiern gerufen: Alaaf oder Helau?
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