Mit dem Wert der anwaltlichen Arbeit haben sie nichts zu tun, sie repräsentieren auch nicht den Nutzen der anwaltlichen Tätigkeit für Mandanten. Das sollen sie auch gar nicht. Sie schaffen Ordnung, immerhin, aber auch nicht mehr.
Vielleicht ist das ein Grund dafür, dass sich Anwaltssozietäten schwer tun, wenn es um den wirtschaftlichen Wert ihres Zusammenschlusses geht: Anwälte haben nicht gelernt, den Wert ihrer Tätigkeit einzuschätzen, und ziehen sich deshalb entweder auf artifizielle Größen – Streitwert, siehe oben – oder ihren Zeitaufwand zurück. Aber schon das sind nur unvollkommene Faktoren für die Wertbemessung. Es scheint aber ein Bedürfnis für etwas zu geben, womit man den Wert einer Sozietät messen kann, insbesondere beim Generationenwechsel. Wenn man den Umsatz nimmt, dann sagt das etwas über die aktuelle Ertragskraft, aber wie nachhaltig ist das? Hier kommt der Goodwill ins Spiel, manchmal aufgeladen mit dem Wort Generationenvertrag. Beides sind schwierige, fast toxische Kriterien. Diskussionen darüber bei LinkedIn, aber auch jüngst auf einer Legal-Tech-Konferenz können da schon sehr lebhaft werden.
Was ist der Goodwill einer Kanzlei? So ganz ohne Berücksichtigung dessen, was anwaltliche Tätigkeit für Mandanten wert ist, kann man das schwer bestimmen. Üblicherweise steht Goodwill für den Mehrwert eines Unternehmens, der über die materiellen und immateriellen Vermögenswerte hinausgeht, und repräsentiert den Betrag, den ein Käufer für die zukünftigen Ertragserwartungen, den guten Ruf, den Kundenstamm und das Personal zahlen würde, abzüglich der Verbindlichkeiten. Der „gute Ruf“, verbunden mit der Behauptung eines Generationenvertrags, soll den Wunsch älterer Anwälte nach einem Kaufpreis oder einer Rente rechtfertigen, überhaupt ihren Ausstieg ermöglichen. Das stößt auf wenig Gegenliebe. Wenn man rechnen kann, fallen einem gleich viele Probleme ein, die mit dem Kanzlei-Goodwill verbunden sind, auch weil jeder Anwalt weiß, wie schwierig das sogenannte client handover ist, nämlich die Übertragung einer Mandantenbeziehung auf einen anderen Anwalt. Abgesehen davon rächt es sich spätestens beim Generationenwechsel, wenn eine ältere Anwaltskohorte keinen Nachwuchs aufgebaut hat. Da helfen auch guter Ruf und eine jahrelange Kanzleigeschichte nichts. Einen Goodwill einer klassischen Anwaltskanzlei, den man für seine Altersversorgung zu Geld machen kann, gibt es nicht. Wohl aber einen guten Ruf, den alle in einer Sozietät zusammengeschlossenen Anwälte, jung und alt, erschaffen. Aber der ist unverkäuflich.
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