Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Expertengruppe damit beauftragt, Reformvorschläge für das Mietrecht zu erarbeiten. Der Kreis mit Vertretern der Mieter- und Vermieterseite sowie Richtern und Wissenschaftlern soll unter anderem Sanktionen bei Mietwucher und Verstößen gegen die Mietpreisbremse in den Blick nehmen. Ergebnisse sollen bis zum Ende des kommenden Jahres vorliegen.
Außerdem hat eine Kommission zur Reform der Strafprozessordnung ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll bis zum Herbst 2026 Vorschläge erarbeiten und dabei vor allem die strafgerichtliche Hauptverhandlung fokussieren, die zügiger und effizienter werden soll – freilich ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze preiszugeben. Der gut 20 Mitglieder zählenden Kommission werden weitere knapp 70 Experten in sechs Arbeitsgruppen zuarbeiten. Deren Leitung obliegt jeweils zur Hälfte dem BMJV und den Ländern. Verfahrenseffizienz dürfte bei dieser Konstruktion auch ein Thema in eigener Sache sein.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Wahlrechts soll ebenfalls von einer Kommission vorbereitet werden. Ihr gehören allerdings ausschließlich Abgeordnete der Regierungsparteien an, was die Opposition zu Recht scharf kritisiert. Die Reform des Wahlrechts in der vergangenen Legislaturperiode, die jetzt schon wieder reformiert werden soll, ging maßgeblich auf Empfehlungen einer Kommission zurück, der auch externe Sachverständige angehörten. Aber da es hier um die eigene Zukunft der Parlamentarier geht, vertraut man jetzt lieber nur sich selbst.
Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass es aktuell auch noch eine Kommission zur Reform der Schuldenbremse sowie eine Expertengruppe zur Reform der Krankenversicherung gibt. Der CSU-Politiker Peter Ramsauer hat diese Praxis mal als „Kommissionitis“ kritisiert und zur Rettung des Primats der Politik eine „Anti-Kommissions-Kommission“ gefordert. Gewiss gab und gibt es hier Auswüchse, und manche Kommission war vermutlich eher eine Alibiveranstaltung, das Bonmot von der Gründung eines Arbeitskreises wegen Nichtmehrweiterwissens kommt ja nicht von ungefähr. Aber grundsätzlich ist die Vorbereitung von Gesetzgebungsinitiativen durch Expertengremien eine wichtige Rückkopplung zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis, die oft zu besserer Rechtsetzung führt.
Bei der Gelegenheit sei daran erinnert, dass – während die Sachverständigengruppe zur Reform des Strafprozesses ihre Arbeit gerade beginnt – eine Reformkommission zur Modernisierung des Zivilprozesses ihr Werk schon vollendet und Anfang des Jahres zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen unterbreitet hat, die noch der Umsetzung harren.
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