So benannte die Konstanzer Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Judith Froese in ihrer Stellungnahme für den Deutschen Bundestag auch explizit das Problem des Justizvollzugs. Dennoch wurde das SBGG im April 2024 vom Bundestag verabschiedet und trat am 1.11. desselben Jahres in Kraft.
Im Januar 2025 betrat Marla-Svenja L. die Bühne. Die Rechtsextremistin befand sich zu dieser Zeit in Erwartung der Revision eines Strafverfahrens gegen sich, die im Mai 2025 vor dem OLG Naumburg scheiterte. Dadurch ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten nun rechtskräftig, welche das AG Halle erstinstanzlich, unter anderem wegen Volksverhetzung, gegen Sven L. verhängt hatte. Dass dieser zwischenzeitlich seine weibliche Seite entdeckte und nun als Marla reüssiert, ruft vielfach Empörung hervor, denn es stellt sich dadurch genau die Frage, vor deren Beantwortung sich der Gesetzgeber gedrückt hatte: Wie soll ein SBGG-konformer Strafvollzug in so einem Fall aussehen? Klar ist: Marla-Svenja L.’s Nutzung des SBGG ist kein Missbrauch. Denn das Gesetz formuliert keine Voraussetzungen, unter denen ein rechtsgültiger Wechsel des Geschlechts erfolgen kann. Es war vielmehr der namensgebende Sinn des SBGG, die geschlechtliche Identität künftig in das Belieben des Einzelnen zu stellen. Wer das SBGG ernst nimmt, fragt eben nicht mehr nach den Gründen für die persönliche Entscheidung, selbst dann nicht, wenn eine provokative Absicht mit Händen greifbar wäre.
Im politmedialen Komplex weit weniger umstritten ist der Fall von Maja T. Noch Ende 2023 wurde die sich inzwischen als non-binär bezeichnende Person unter dem männlichen Namen Simeon als angebliches Mitglied der linksextremen Hammerbande von der ungarischen Polizei gesucht. Der Vorwurf: mutmaßliche schwere Körperverletzung. Verhaftet wurde Simeon T. in Deutschland, später wurde er nach Ungarn ausgeliefert. Eine einstweilige Anordnung des BVerfG dagegen kam zu spät, da die Überstellung bereits erfolgt war. In der Begründung hatte das Gericht ausdrücklich auch auf die Gefahr der Diskriminierung in Ungarn aufgrund von T.’s Geschlechtsidentität abgestellt. Die Unterstellung eines missbräuchlichen Identitätswechsels sucht man in diesem Fall vergebens, im Gegenteil: Hochrangige Politiker von Grünen und Linken setzen sich für Maja ein. Deren Rückkehr nach Deutschland wird jedoch erst nach dem Prozess erfolgen. Da sie eine eventuelle Haftstrafe im Heimatland verbüßen würde, böte sich als Lösung der Vollzugsprobleme wohl eine Zellengemeinschaft mit Marla an.
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