Kolumne
Orange Ius
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Woran denken Sie bei der Farbe Orange? An die NJW, natürlich, rhetorische Frage. Zumal Sie ja gerade darin lesen. Wie Ihnen geht es vielen Juristinnen und Juristen: Laut einem Gutachten ist die charakteristische Farbe der Zeitschrift im Rechtsmarkt sehr bekannt. Das Orange assoziierten 84,9 % der Befragten mit „juristischen Fachzeitschriften“, für 64,9 % wies es auf einen ganz bestimmten Verlag hin, 57,1 % brachten explizit den Verlag C.H.Beck damit in Verbindung

15. Jul 2024

Das Gutachten ist im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ergangen, das die Farbmarke der NJW betrifft. Seit fast 50 Jahren verwenden wir das für sie typische Orange auf dem Cover, seit 2008 ist diese extra für die Zeitschrift angemischte Farbe (Herstellerbezeichnung: K+E 194 156) als Marke (Nr. 30 2008 037 660) eingetragen. Jetzt steht durch eine Entscheidung des Bundespatentgerichts fest: zu Recht.

„Die jahrzehntelange, ununterbrochen bis zum Entscheidungszeitpunkt und auch in der Werbung präsente Benutzung der Marke für die eingetragenen Waren ‚juristische Fachzeitschriften‘ ist den Mitgliedern des Senats als Teil der angesprochenen Verkehrskreise gerichtsbekannt“, schreiben die Richterinnen und Richter in ihrem Beschluss. Nach unseren Redaktionsrichtlinien sind Verfahrensbeteiligte von der Kommentierung eigener Entscheidungen eigentlich ausgeschlossen (Neutralitätsgebot!). Aber in diesem Fall schreibe ich unter Verstoß hiergegen ganz offen: Dieses Judikat ist natürlich sehr erfreulich – auch weil es die Relevanz der NJW so schön bestätigt.

Das Verfahren beschäftigt uns schon seit fast zehn Jahren. 2015 wurde beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein Löschungsantrag gestellt, der zurückgewiesen wurde. Das Beschwerdeverfahren dagegen hatte zunächst keinen Erfolg. Nachdem aber der EuGH zwischenzeitlich entschieden hatte, dass bei Zweifeln an der Marktdurchsetzung von Marken derjenige die Beweislast trägt, der diese behauptet (also wir), verwies der BGH die Sache zur erneuten Entscheidung zurück an das BPatG. Dort wurde die Marktdurchsetzung jetzt mit dem Verkehrsgutachten belegt.

Verfahren mit solchen Wendungen entzücken das Herz des Fachredakteurs. Einen Prozess dieser Art als Beteiligter mitzuerleben, ist aber nochmals was ganz anderes: Man blickt dann nicht nur nüchtern auf die entscheidenden Rechtsfragen, sondern mit einer gewissen Aufregung auf den Ausgang der Sache.

Jura bleibt orange, wie ein Anwalt in Anlehnung an eine Werbeaktion der NJW in den sozialen Medien schrieb. Die Farbe wird auch künftig eine wichtige Rolle in unseren Kampagnen spielen. Bei unserem Podcast „Gerechtigkeit & Loseblatt“ gab es anfangs die Idee, ihn „Orange Ius“ zu nennen, was mir persönlich sehr gut gefallen hätte – und auch gut gepasst hätte, da er und die NJW ja gleichsam das Konzentrat der Rechtswoche präsentieren. Aber so ein multilinguales Wortspiel war uns dann letztlich doch etwas „too much“. Jetzt kommt „Orange Ius“ immerhin noch als Überschrift dieser Kolumne zu Ehren.

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Tobias Freudenberg ist Rechtsanwalt und Schriftleiter der NJW, Frankfurt a. M.