NJW: Wie bewerten Sie das Rentenpaket der Großen Koalition? Lassen sich damit die Probleme, die mit dem demografischen Wandel einhergehen, zumindest teilweise einfangen?
Kreikebohm: Dieses Rentenpaket kann die Probleme der Rentenversicherung nicht lösen, es hat sie eher verschärft. Es besteht aus vier Komponenten: Stabilisierung des Rentenniveaus, Erweiterung der Mütterrente, Aktivrente und Frühstarterrente. Letztere sollte dazu dienen, den jüngeren Generationen einen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersversorgung zu erleichtern. Die damit verbundene Grundidee ist positiv zu bewerten und entspricht auch dem Leitbild unserer Alterssicherung, die aus der prägenden Schicht der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Alterssicherung und eben der privaten, kapitalgedeckten Schicht besteht (Drei-Schichten-Modell). Es wäre also kein Systembruch und gut begründbar.
NJW: Gilt das auch für die Komponente „Stabilisierung des Rentenniveaus“, an der fast die Koalition gescheitert wäre?
Kreikebohm: Nein, nach meiner Auffassung wäre es besser gewesen, zum Rentenniveau die kommende Rentenkommission Vorschläge machen zu lassen. Die Festschreibung eines Rentenniveaus ist eine der wenigen, ergiebigen finanziellen Stellschrauben im System der Rentenversicherung; sie kostet in der langen Perspektive dreistellige Milliardenbeträge, nach der Gesetzesbegründung 122 Mrd. EUR bis 2039. Und das Rentenniveau ist keine gute Maßgröße für ein ausreichendes Versorgungsniveau, es hat keinen Bezug zum individuellen Einkommen, das vorher bezogen wurde, es sagt nichts über die Inflation aus, es hat auch keinen Bezug zur Armutsschwelle. Deshalb ist es notwendig, einen neuen Maßstab zu finden.
NJW: Wie könnte der aussehen?
Kreikebohm: Er kann nur darin bestehen, einen Abstand zwischen der Grundsicherungschwelle und den Versicherten mit langer Zugehörigkeit zur Rentenversicherung, etwa 47 Jahre, zu definieren. Denn diejenigen, die arbeiten und Beiträge zahlen, müssen mehr haben als die, die keine Beiträge gezahlt haben und Grundsicherung erhalten.
NJW: Lässt sich denn der Mütter- und die Aktivrente etwas Positives abgewinnen?
Kreikebohm: Die Mütterrente war völlig überflüssige und teure Symbolpolitik; ihre Erweiterung kostet pro Jahr 5 Mrd. EUR und bis 2039 62,7 Mrd. EUR. Sie bringt für die berechtigten Frauen nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge noch rund 18 EUR, die zu versteuern sind. Die 5 Mrd. EUR pro Jahr hätten etwa für die Senkung der Energiekosten eine deutlich bessere Verteilungswirkung zugunsten bedürftiger Haushalte gehabt, die von der Erhöhung der Mütterrente nichts haben, weil die Anrechnung bei der Grundsicherung erfolgen muss. Lediglich die Aktivrente kann man mit einigem Wohlwollen als gelungen bezeichnen. Ich erlebe als im Arbeitsrecht tätiger Anwalt ein zunehmendes Bedürfnis nach Weiterarbeit nach Erreichen der Altersgrenze. Dies wird nun durch die Steuerfreistellung von Einkommen bis 2.000 EUR im Monat weiter gefördert. Allerdings ist die steuerrechtliche Befreiung auf abhängig Beschäftigte begrenzt.
NJW: Wenn es nach CDU/CSU geht, sollen wir künftig eine Stunde pro Woche mehr arbeiten. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssten geschaffen werden und wer wäre dafür zuständig?
Kreikebohm: „Die Zeit“ vom 22.1.2026 hat den Sachverhalt auf die gute Überschrift „Überstunden sind auch keine Lösung“ zusammengefasst. Es kommt eben nicht auf die abgearbeiteten Stunden an, sondern auf die Arbeitsproduktivität. Und die ist bei uns immer noch trotz aller Unkenrufe hoch. Wir müssen die Lebensarbeitszeit moderat erhöhen, das würde der Rentenversicherung helfen. Im Übrigen sind die Tarifvertragsparteien für die Arbeitszeiten zuständig.
NJW: Hätte denn eine Stunde Mehrarbeit pro Woche und Arbeitnehmer tatsächlich einen spürbaren Effekt auf die Finanzlage der Rentenkassen?
Kreikebohm: Sie würde zu einem höheren Entgelt und damit zu höheren Beiträgen führen. Wenn aber alle Beschäftigten länger arbeiten, werden weniger Beschäftigte gebraucht, weil das Arbeitsvolumen durch eine längere Wochenarbeitszeit nicht steigt. Die dadurch Nichtbeschäftigten zahlen wiederum keine Beiträge.
NJW: Auch die Streichung von ein oder zwei Feiertagen stand schon zur Debatte. Ginge das so einfach?
Kreikebohm: Die Entgeltfortzahlung ist in § 2 EFZG geregelt. Dabei muss es sich um einen gesetzlichen Feiertag handeln. Dafür sind die Länder zuständig. Und hier gilt: Bayern hat die meisten Feiertage. Und hat – jedenfalls nach Aussage seines Ministerpräsidenten – die produktivsten Beschäftigten.
NJW: Ökonomisch einleuchtender wäre zudem eine erneute Verschiebung des Renteneintrittsalters. Welche rechtlichen Herausforderungen stellten sich dabei?
Kreikebohm: Die moderate Anhebung des Renteneintrittsalters ist nicht nur eine rein ökonomische Frage, sondern auch eine der Generationengerechtigkeit. Wenn wir immer länger leben, müssen wir die „Proportionen des Lebens“ beachten, das heißt ein ausgewogenes Verhältnis von Kindheit (bis 20), Arbeit und Ruhestand. Wir können die Längerlebigkeit nicht nur auf den Schultern der Erwerbstätigen abladen, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden deutlich steigen. Wenn auch noch die Beiträge zur Rentenversicherung massiv steigen und zudem der Bundeszuschuss von gegenwärtig rund 120 Mrd. EUR im Jahr auf eventuell 150 Mrd. EUR angehoben wird, werden die nachfolgenden Generationen diese Belastung nicht mehr tragen können und wollen. Deshalb müssen auch wir Älteren solidarisch sein und moderat länger arbeiten. Daran führt kein Weg vorbei.
NJW: Oder man bittet Beamte und Selbstständige zur Rentenkasse.
Kreikebohm: Eine Einbeziehung der Beamtenpensionen würde die demografischen Risiken der gesetzlichen Rentenversicherung verschärfen, weil die Lebenserwartung der Beamten höher ist als die der abhängig Beschäftigten – evangelische Pastoren leben übrigens am längsten. Außerdem müssten die Beamten nachversichert werden, das wären Milliardenbeträge, die die staatlichen Institutionen finanziell auf einen Schlag lahmlegen würden. Und schließlich ist in Art. 33 V GG die Beamtenversorgung verfassungsrechtlich abgesichert. Allerdings sieht das Grundgesetz nur Beamte dort vor, wo hoheitliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Lehrer etwa müssen keine Beamten sein, sie werden bei der Zeugniserteilung nicht hoheitlich tätig. Zudem sollten Selbstständige, die nicht in berufsständischen Versorgungswerken abgesichert sind, in die gesetzlichen Rentenversicherung unter Beachtung von Übergangsregelungen einbezogen werden.
NJW: Außerdem könnte man sämtliche Einkünfte, allen voran die aus Kapitalvermögen, in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Was halten Sie davon?
Kreikebohm: Ich bin ganz klar für eine Einbeziehung; für die gesetzliche Krankenversicherung würde ich das etwas anders beurteilen. Vorbild dafür ist die Schweiz, die nach meinem Kenntnistand kein sozialistisches Land ist.
NJW: Wie würden Sie eine Rentenreform angehen?
NJW: Ich wünsche mir einen breiten gesellschaftlichen Konsens und ein einstimmiges Votum der Rentenkommission zu folgenden Punkten: Die Altersgrenze wird in Abhängigkeit zur Entwicklung der Lebenserwartung nach einer Formel angehoben; es gibt nur noch zwei Übergänge in die Rente: bei Erreichen der Regelaltersgrenze und nach 47 Jahren mit Abschlägen; die Rentenanpassung orientiert sich in Abhängigkeit zum Lebensalter stärker an der Inflation; die Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben, Beiträge werden auch auf Kapitalerträge erhoben, Selbstständige unterliegen der Versicherungspflicht und die Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft, um hier die wichtigsten Punkte zu nennen.
Prof. Dr. Ralf Kreikebohm war bis Ende 2018 Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Seit 1996 hat er einen Lehrauftrag an der TU Braunschweig.
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