Interview

Gelebte Werte
Interview

Vor dem Gesetz sind alle gleich, in Sachen Bildungschancen liegen die Dinge hingegen anders, sind diese doch noch viel zu oft mit dem Bildungsstand der Eltern verknüpft. Hier setzt die Organisation ArbeiterKind.de an, die junge Menschen aus nichtakademischen Familien zu einem Studium ermutigt und sie bis zum Berufseinstieg begleitet. Das geht nicht ohne Kooperationspartner. Einer davon ist die Kanzlei Kapellmann, die seit knapp zwei Jahren die Jura-Community „Recht vielfältig“ der Organisation fördert, wie Prof. Dr. Robin van der Hout, geschäftsführender Partner der Kanzlei, im Gespräch mit der NJW erläutert. Wir wollten von ihm wissen, weshalb und wie sich seine Kanzlei bei der Organisation einbringt.

25. Mrz 2026

NJW: Wie war das eigentlich bei Ihnen nach dem Abitur? Stand von Anfang an fest, dass Sie studieren werden? Und welchen Anteil hatte die Ausbildung Ihrer Eltern an dieser Entscheidung?

van der Hout: Dass ich gerne studieren würde, wurde mir schon einige Jahre vor dem Abitur klar und meine Wahl fiel dann auch noch vor dem Schulabschluss auf Jura. Meine Eltern haben das unterstützt, sind aber selbst keine Juristen und haben mir das auch nicht vorgegeben. Zugleich habe ich aber auch bei Schulkameraden aus weniger akademisch geprägten Familien gesehen, dass die Wahl für ein Studium dort weniger selbstverständlich fiel und zum Teil auch gegen den Wunsch der Eltern durchgesetzt werden musste.

NJW: Was können Sie uns zum Verhältnis der Zahl der (Jura-)Studierenden aus Akademikerfamilien zur Zahl der (Jura-)Studierenden aus nichtakademischen Familien sagen?

van der Hout: Laut der Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks von 2021 liegt der Anteil der Jurastudierenden, bei denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hat, bei 64 %. Dieser Anteil ist nur in den Studienfächern Medizin und Kunst noch etwas höher. Gleichzeitig liegt die Akademikerquote in Deutschland insgesamt nur bei rund 20 %. Das Bildungsniveau im Elternhaus hat generell einen großen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit, ein Studium aufzunehmen. Für Rechtswissenschaften gilt das in besonderem Maße. Noch deutlicher wird die Chancenungerechtigkeit bei einem Blick auf die Gruppe der großen Wirtschaftskanzleien, zu der auch Kapellmann gehört. Laut einer Umfrage unter den 100 umsatzstärksten Kanzleien Deutschlands, die der Juve-Verlag in Kooperation mit der London School of Economics 2025 durchgeführt hat, sind nur 9 % der Associates Arbeiterkinder, bei den Equity-Partnern sind es sogar nur 6 %.

NJW: Spiegelt sich dieses Verhältnis auch in Ihrer Kanzlei wider?

van der Hout: Wir erheben diese Daten nicht systematisch. Im Laufe des Projekts haben sich aber durchaus viele Kolleginnen und Kollegen selbst als Arbeiterkinder identifiziert und waren sehr erfreut über die Beteiligung von Kapellmann an der Initiative „Recht vielfältig“. Wir haben den Eindruck gewonnen, dass der Anteil bei uns als mittelständisch geprägter, deutscher Kanzlei schon etwas höher ist als in anderen Marktsegmenten. Dennoch sehen wir hier noch viel Potenzial.

NJW: Und aus diesem Missverhältnis entstand der Wunsch, etwas dagegen zu tun, oder?

van der Hout: Korrekt. Wir haben anlässlich unseres 50-jährigen Jubiläums im Jahr 2024 nach einem passenden Projekt gesucht, um der Gesellschaft etwas zurückzugeben und auch anderen Zugang zu Erfolgschancen in der Juristenwelt zu eröffnen. Durch den Kontakt zu Katja Urbatsch, der Gründerin von ArbeiterKind.de, haben wir erfahren, dass es bei anderen Kanzleien ähnliche Bestrebungen gab und ein Projekt speziell für den Jura-Bereich in den Startlöchern steckte. Das passte ideal zu unserem Anliegen.

NJW: Weshalb fiel Ihre Wahl auf ArbeiterKind.de?

van der Hout: Bei dieser Organisation gefiel uns besonders, dass sie ein Engagement vorsah, das über eine reine Geldspende hinausgeht. Außerdem setzt sich ArbeiterKind.de bereits seit 2008 für Bildungsgerechtigkeit ein. Dadurch hat die Organisation ein sehr tiefes Verständnis für die speziellen Herausforderungen und Bedürfnisse von Erstakademikern und kann exzellent zwischen dieser Zielgruppe und uns Großkanzleien vermitteln. Das schafft Zugang und Vertrauen.

NJW: Wie hat sich Ihre Kanzlei bislang eingebracht?

van der Hout: Gemeinsam mit ArbeiterKind.de und den weiteren Kooperationspartnern A&O Shearman, Linklaters und der EBS Universität für Wirtschaft und Recht konnten wir bereits über 130 Mentoring-Anfragen vermitteln. Außerdem haben wir zusammen regelmäßige Community-Events vor Ort bei den Kanzleien und auch online angeboten. In diesem Rahmen konnten sich die Teilnehmenden einerseits untereinander vernetzen und sich andererseits über Themen wie Studienplanung, Examensvorbereitung, den Berufseinstieg oder auch einzelne Rechtsgebiete informieren. Besonders wertvoll schienen immer wieder die ehrlichen Erfahrungsberichte von unseren Role Models, die als Erstakademiker den Einstieg in die Großkanzleiwelt bereits erfolgreich geschafft haben.

NJW: Mit welchen Problemen haben Erstakademiker im Studium und beim Berufseinstieg zu kämpfen?

van der Hout: Ihnen fehlen im persönlichen Umfeld oft Ansprechpartner für Fragen rund um das Jurastudium oder den Berufseinstieg sowie ein Netzwerk, das etwa bei der Suche nach Praktika, Promotionsstellen oder Ähnlichem unterstützen kann. Auch stoßen sie im Elternhaus teilweise auf Unverständnis darüber, dass und was sie studieren wollen. Das kann stark verunsichern. Hinzu kommen finanzielle Sorgen bzw. die Herausforderung, neben dem Jurastudium noch arbeiten zu müssen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das kann auch ausgrenzend wirken. Zum Beispiel wenn alle neu gewonnenen Freunde an einem teuren Jurarepetitorium teilnehmen, das man sich selbst nicht leisten kann. Leider wurde uns auch vereinzelt über diskriminierendes Verhalten von Mitstudierenden berichtet. Wie weit verbreitet das ist, wissen wir allerdings nicht.

NJW: Wie können Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen dabei helfen?

van der Hout: Wir können insbesondere im Rahmen der Mentorings und Community-Events unsere Erfahrungen teilen, offene Fragen beantworten und unser eigenes Netzwerk nutzen, um bei Bedarf Kontakte zu vermitteln. Auch haben wir bei Bewerbungen aus der Community einen schärferen Blick für die Gesamtsituation des Bewerbers und können etwa Studiendauer oder Prüfungsergebnisse besser einordnen.

NJW: Wären da nicht auch die Universitäten gefordert?

van der Hout: Gerade weil die Abbruchquoten von Studierenden aus Nichtakademiker-Familien höher sind, wäre es sicherlich wichtig, seitens der Universitäten mehr Orientierungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen. Ich habe allerdings keinen Gesamtüberblick, inwieweit das bereits passiert.

NJW: Spielt dabei auch eine Rolle, dass Jura immer noch als elitär gilt?

van der Hout: Definitiv. Allein die Befürchtung, nicht akzeptiert zu werden bzw. nicht „reinzupassen“, ist dadurch sicherlich ausgeprägter. Da braucht es dann schon mehr Mut oder eben Ermutigung, trotzdem eine juristische Karriere anzustreben.

NJW: Sehen Sie Ihr Engagement auch als besondere Form der Nachwuchsgewinnung?

van der Hout: Dieser Aspekt stand für uns nicht im Vordergrund. So haben wir ein Mentoring auch dann übernommen, wenn keine anwaltliche Karriere angestrebt wurde. Zugleich haben wir durch die Initiative die Chance erhalten, spannende Nachwuchsjuristen kennenzulernen und es ist auch bereits zu ersten Einstellungen von Teilnehmern am Mentoring-Programm gekommen. Zudem haben wir gemerkt, dass unser Engagement insbesondere bei jungen Anwältinnen und Anwälten unabhängig vom familiären Hintergrund positiv wahrgenommen wird und sich unsere Leute freuen, sich einbringen zu können. Das stärkt auch die Identifizierung mit der eigenen Kanzlei und der durch sie gelebten Werte.

Seine juristische Ausbildung absolvierte Prof. Dr. Robin van der Hout, LL.M., an der Universität des Saarlandes, an deren Europa-Institut (LL.M.) sowie an der University of Exeter. Seit 2005 ist er in Deutschland als Anwalt, seit 2006 außerdem als belgischer Advocaat zugelassen. Kapellmann hat er sich 2009 angeschlossen. Ende Januar wurde er dort zum Vorsitzenden des Personalausschusses gewählt.

Dieser Inhalt ist zuerst in der NJW erschienen. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt. 

Interview: Monika Spiekermann.