NJW: Wie kam von Jhering zur Juristerei?
Kunze: Rudolf Caspar Jhering, geboren am 22.8.1818 im ostfriesischen Aurich, wollte ursprünglich Schriftsteller werden. Die Familientradition bestimmte ihn jedoch für den höheren Staatsdienst: Generationen von Jherings hatten als Juristen und Verwaltungsbeamte in Preußen und Ostfriesland gewirkt. Nach dem Studium der Rechte in Heidelberg und Göttingen scheiterte seine Zulassung zum Beamtentum an einer Zurückweisung durch das Justizministerium. Sein Gymnasiallehrer Wilhelm Reuter überredete ihn zu einer akademischen Laufbahn und empfahl ihn an die Berliner juristische Fakultät, an der damals Carl Friedrich Savigny lehrte – der „König“ der deutschen Jurisprudenz.
NJW: Was prägte sein juristisches Denken?
Kunze: Von Anfang an opponierte Jhering gegen die Jurisprudenz seiner Zeit. Sie betrachtete noch Gott und das angeborene Gewissen als letzte Begründung des Rechts. In seinen Augen hatte sie den Anschluss an die allgemeine Entwicklung verpasst. Die Rechtswissenschaft, meinte er, befinde sich noch in einer Phase der „Verirrung und geistigen Sklaverei“. Ihm genügte es nicht, Gaius, Ulpian, Paulus und die anderen Juristen Roms zu studieren. So wie die Naturwissenschaft statt Aristoteles und Plinius inzwischen die Natur selbst untersuchte, wollte er unmittelbar das Recht betrachten, um herauszufinden, wie es entsteht und sich verändert.
NJW: Wie ging er dabei vor?
Kunze: Er setzte zunächst auf die Logik des Rechtssystems. Ausgehend von Puchtas Vorstellung einer Pyramide juristischer Begriffe propagierte er die „Mathematik des Rechts“ und forderte die Jurisprudenz auf, bei der Rechtsfindung mit Begriffen zu rechnen. Auf diese Weise sollte sie unabhängig vom Gesetzgeber das Recht weiterentwickeln – „produktiv“ werden. Gemeint war ein deduktives Verfahren, mit dem die Wissenschaft aus den Elementen vorhandener Rechtsbegriffe neue Rechtsbegriffe gewinnen sollte.
NJW: Diese Methode verwarf er später?
Kunze: Ja, weil in einem konkreten Rechtsfall seine von ihm selbst gewonnene logische Lösung seinem juristischen Rechtsgefühl widersprach. Die Suche nach einem besseren Ansatz ging davon aus, dass das Recht „lebendig“ ist und daher nicht wie die Mathematik starren Regeln folgt. Er machte die Rolle menschlicher Interessen aus, denen das Recht zu dienen hat. Interessen, schloss er, sind auf Zwecke gerichtet. Während in der Natur jede Wirkung auf einer Ursache beruht, hielt er das soziale Leben von Zwecken bestimmt. Deshalb machte er sich an eine teleologische Deutung von Sittlichkeit und Recht. Ihr widmete er sein Werk „Der Zweck im Recht“. Mit dem Zweck glaubte er, den „Urquell“ des Rechts benannt zu haben.
NJW: Wer bzw. was hat ihn inspiriert?
Kunze: Meine Biografie widmet dieser Frage viel Raum. Von Kindheit an prägten Jherings Denken die Ideen der Aufklärung, vermittelt durch einen liberalen, fortschrittlichen Protestantismus (wie er etwa von Schleiermacher vertreten wurde). Ein Gymnasiallehrer machte ihn früh mit – protestantisch eingefärbten – Hegel-Gedanken vertraut. Vom 14. bis zum 15. Lebensjahr lebte er zudem etwa 15 Monate im Haus eines Lehrers, der naturwissenschaftliche Forschungen betrieb. Diese Erfahrung stärkte seine Überzeugung, dass man das Recht nur durch genaue Beobachtung des realen Lebens verstehen kann. Von Savigny übernahm er die Auffassung der Geschichtlichkeit des Rechts.
NJW: Wie kamen seine Ansätze seinerzeit an?
Kunze: Seine erste Forderung nach einer „produktiven Jurisprudenz“, die mit „Begriffen rechnet“, stieß auf breite Resonanz bei den Juristen seiner Generation; er gewann früh Ansehen als kreativer Dogmatiker. Die teleologische Erklärung des Rechts allerdings hielt die Mehrheit etablierter Kollegen für einen Irrweg. Auch weil de Behauptung, der Zweck sei der Schöpfer des Rechts, zu Jherings Zeit einen Tabubruch bedeutete. Vor allem akademische Juristen fühlten die Wissenschaft durch Jherings Entmythisierung des Rechts ihrer Würde beraubt.
NJW: Sie haben über 30 Jahre an der Biografie gearbeitet. Das spricht für ein hohes Maß an Faszination für von Jhering und sein Werk.
Kunze: Zugegeben: Jhering fasziniert mich als Mensch und als Wissenschaftler. Dennoch sehe ich ihn, wie jeder Leser feststellen wird, nicht unkritisch. Am Anfang stand mein Erstaunen, dass sein Nachlass noch ungeordnet in Kartons ruhte, als ich Anfang der 1980 er Jahre die Göttinger Staatsbibliothek kontaktierte. Deutschlands Jurisprudenz hatte sich nahezu hundert Jahre nach Jherings Tod mit seinem Denken befasst, doch eine umfassende Biografie fehlte. Dieser Aufgabe wollte ich mich stellen. Die lange Bearbeitungszeit erklärt sich aus der Fülle des Quellenmaterials.
NJW: Zeitgleich haben Sie mit Liedtexten zu „Griechischer Wein“, „Ein Bett im Kornfeld“ und einer Vielzahl anderer ebenso bekannter wie erfolgreicher Schlager und Libretti international gefeierter Musicals Karriere gemacht. Wohnen da mindestens zwei Seelen in der Brust des Autors?
Kunze: Ich bin Geschichtenerzähler. Manche Geschichten sind in drei Minuten erzählt – dazu genügt ein Liedtext. Andere verlangen eine szenische Darstellung auf einer Theaterbühne. Wieder andere sind, wie im Fall Jhering, nur in einem Buch angemessen darzustellen.
NJW: Ist das der Vorteil der juristischen Ausbildung, dass sie viele und vor allem völlig unterschiedliche Tätigkeiten ermöglicht?
Kunze: Absolut. Wer ein Jurastudium absolviert hat, denkt strukturierter und analysiert Texte genauer als andere. Die Rechtswissenschaft ist eine Schule im Denken und Interpretieren. Wer sie durchlaufen hat, muss nicht zwingend Jurist im engeren Sinne werden, um davon zu profitieren.
NJW: Sie haben Ihre Biografie dem schwedischen Rechtshistoriker Sten Gagnér gewidmet. Weshalb? In welcher Verbindung stand er zu von Jhering?
Kunze: In Sten Gagnérs Münchner Seminar wurde ich zum Wissenschaftler. Er hat an mich geglaubt. Ich hätte mich an Jherings Biografie nie gewagt, wenn er mir eine solche Mammutarbeit nicht zugetraut hätte. Die Widmung soll zeigen, dass dies auch sein Werk ist: Ohne Sten Gagnér wäre dieses Buch nicht entstanden.
NJW: Weshalb ist das Denken von Jherings nach wie vor aktuell oder gar aktueller denn je?
Kunze: Das Recht, dessen Ursprung Jhering erklären wollte, ist nicht identisch mit dem, was wir heute darunter verstehen: nicht die Summe der Gesetze, sondern etwas Unsichtbares vor und über den geschriebenen Normen. Dass Jhering sein Leben lang nach dem Urgrund dieses „eigentlichen“ Rechts forschte, wirft die Frage auf, ob er versuchte, die Realität einer Illusion zu beweisen – oder ob wir es sind, die sich irren. Gibt es vielleicht nach wie vor ein „unsichtbares Recht“, das korrigierend und fordernd die Gesetzgebung beeinflusst? Möglicherweise ignorieren wir es nur. Dieser Gedanke katapultiert uns aus dem 19. Jahrhundert direkt in die Gegenwart. Beeinflusst ein mutables Rechtsbewusstsein, wie es Jhering der Gesellschaft zuschrieb, auch hier und heute Justiz und Gesetzgebung? Mir scheint das eine brandaktuelle Frage.
Dr. Michael Kunze begann schon während des Studiums des Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte an der LMU München mit dem Liederschreiben. Später verfasste er Texte für unzählige Hits (etwa „Ein Bett im Kornfeld“ für Jürgen Drews und „Ich war noch niemals in New York“ für Udo Jürgens). Er wurde mit dem Grammy, dem Echo Lifetime Award und 79 Goldenen und Platin-Schallplatten ausgezeichnet. Man kennt ihn auch als Schöpfer des erfolgreichsten deutschsprachigen Musicals „Elisabeth“, Autor von Sachbüchern und rechtshistorischen Aufsätzen. Für seine Arbeiten zur Rechtsgeschichte erhielt er 2016 die Brüder-Grimm-Medaille der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. 2025 erschien seine große Biografie „Rudolf von Jhering. Das unsichtbare Recht“.
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