Interview

Auf dem Mentoring-Tandem sicher durchs Studium
Interview

Das Jurastudium gilt gemeinhin als zu wenig praxisorientiert. Dem begegnet man an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Gießen seit einiger Zeit mit dem Mentorenprogramm „Justmento“, das engagierte Jurastudierende der Universität mit erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern aus der Anwaltschaft verbindet. Eine davon ist Larissa-Monique Ernsting. Wir wollten von ihr wissen, weshalb sie bei „Justmento“ mitmacht und was sie ihrem Mentee dabei aus ihrem Berufsalltag mit auf den Weg geben konnte.

11. Feb 2026

NJW: Wann wurde „Justmento“ ins Leben gerufen und welche Ziele werden damit verfolgt?

Ernsting: Das Mentoringprogramm „justmento“ existiert seit 2018 und richtet sich an Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaften. Ziel ist es, Studierenden im Zeitraum zwischen der Zwischenprüfung und dem Ersten Staatsexamen Orientierung und Unterstützung zu bieten. Durch die Begleitung eines erfahrenen Mentors erhalten die Teilnehmenden ein realistisches Bild der anwaltlichen Tätigkeit, lernen Berufsperspektiven kennen und gewinnen Einblicke, wie sich theoretisches Wissen in der Praxis anwenden lässt. Zudem sollen potenzielle berufliche Ausrichtungen sichtbar werden, um die eigene Studien- und Berufsplanung frühzeitig und bedarfsgerecht zu gestalten.

NJW: Was muss ein Anwalt, eine Anwältin mitbringen, um sich als Mentor/Mentorin engagieren zu können?

Ernsting: Ein Mentor bzw. eine Mentorin sollte entsprechende Berufserfahrung vorweisen können und bereit sein, diese Erfahrungen aktiv und offen an seinen Mentee weiterzugeben. Hierfür erforderlich ist aus meiner Sicht auch eine entsprechende zeitliche Verfügbarkeit. Ein Mentor bzw. eine Mentorin sollte in der Lage sein, regelmäßige Begleitung, Gespräche und gegebenenfalls die Einbindung in konkrete Mandate zu ermöglichen. Da das Programm unter anderem eine realistische Vermittlung des Berufslebens zum Ziel hat, sollte er bzw. sie dem Mentee Einblicke in den Kanzleialltag geben, einschließlich Arbeitsabläufen, Mandatsbearbeitung und Teamdynamik. Schließlich sollen realistische Erwartungen entwickelt werden.

NJW: Mussten Sie ein Auswahlverfahren durchlaufen oder wurden vorher geschult, bevor Ihnen der erste Mentee zugewiesen wurde?

Ernsting: Eine vorherige Schulung erfolgte nicht. Aufgrund meines bekundeten Interesses an dem Programm teilzunehmen, habe ich einen Profilbogen erhalten, in dem ich neben persönlichen Angaben auch meine Schwerpunktbereiche und Qualifikationen sowie meinen beruflichen Werdegang angeben habe. Es wurde erfragt, welche Unterstützungsleistungen ich als Mentorin anbieten kann und welche Erwartungen ich an das Programm und meinen potenziellen Mentee habe.

NJW: Trotzdem stellen wir es uns nicht ganz einfach vor, für einen Mentee den passenden Mentor, die passende Mentorin zu finden. Wie gelingt das? Haben Sie da ein „Mitspracherecht“?

Ernsting: Ich nehme an, die Grundlage des Matching-Prozesses bilden die vorerwähnten Profilbögen der Mentorinnen und Mentoren sowie der Mentees, die für den jeweiligen Durchgang zur Verfügung stehen. Da sowohl Fachgebiete als auch Interessen, Ziele und Erwartungen (auch an die Mentoren und Mentees) an das Programm von beiden Seiten bekundet werden, erfolgt im Rahmen der Tandem-Suche wohl ein Abgleich dieser Informationen, um eine passende Tandem-Beziehung zu ermöglichen. Ein Mitspracherecht besteht indirekt dadurch, dass Wunschkriterien an den Mentee, etwa internationale Erfahrung, Erfahrungstand, fachlicher Schwerpunkt im Studium, Sprachkenntnisse oder Ähnliches; angegeben werden können, wobei letztlich die Koordination durch das Programm erfolgt.

NJW: Über welchen Zeitraum hinweg stehen Sie Ihrem Schützling beratend zur Seite? Und wieviel Zeit investieren Sie dabei?

Ernsting: Das Programm ist auf eine Laufzeit von einem Jahr angelegt. Es fanden regelmäßig vom Programm initiierte Treffen statt, beispielsweise zur Auftaktveranstaltung, zum Austausch von Erfahrungswerten, zur Zwischenbilanz sowie zur Abschlussveranstaltung. Die Zeit, die zusätzlich hierzu aufgewendet wird, liegt im Ermessen des Tandems. Es gibt Tandems, die sich mehrmals pro Woche treffen, ebenso wie solche, die sich lediglich monatlich oder seltener austauschen. Die Frequenz richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmenden.

NJW: Wie lässt sich das mit Ihrem Beruf vereinbaren? Schafft Ihnen Ihre Kanzlei dafür die notwendigen Freiräume?

Ernsting: Das Programm ist so gestaltet, dass neben den vorerwähnten festen Terminen alle übrigen in Abstimmung mit dem Mentee individuell festgelegt werden können. Damit lassen sich die Treffen in den normalen Kanzleialltag integrieren, ohne dass wesentliche Arbeitsprozesse darunter leiden. Zudem unterstützt unsere Kanzlei die Teilnahme an dem Programm, auch andere Kolleginnen und Kollegen haben bereits als Mentoren fungiert. Zudem bietet das Programm bedeutendes Networking-Potenzial, von dem auch unsere Kanzlei profitiert.

NJW: Mit welchen Problemen bzw. Fragen hat sich Ihr Schützling bislang an Sie gewandt?

Ernsting: Der Fokus meiner Mentee lag darauf, Klarheit für eine gezielte Studienausrichtung zu erhalten, um frühzeitig eine klare Weichenstellung für die spätere Berufsauswahl vornehmen zu können. Insbesondere ging es um die Vereinbarkeit von Anwaltsberuf und Familienplanung, Gespräche zur Work-Life-Balance sowie um alternative Möglichkeiten der Berufsausübung.

NJW: Gab es dabei auch schon mal schwierige Phasen, etwa weil Ihr Feedback nicht so wie von Ihrem Schützling gewünscht ausfiel?

Ernsting: In unserem Tandem stand weniger das Überwinden schwieriger Phasen im Vordergrund, sondern die Erkenntnis meiner Mentee, dass der Anwaltsberuf womöglich nicht der richtige Beruf für sie ist. Diese Einsicht empfinde ich als gleichermaßen wertvoll. Auch wenn ich meine Mentee gerne für den Anwaltsberuf begeistert hätte, wollte ich zugleich ehrlich aufzeigen, welche Anforderungen der Beruf mit sich bringt – Verantwortung, zeitweise hohen Arbeitsaufwand, anspruchsvolle Mandatsbearbeitung und die Fähigkeit, auch unter Druck fokussiert zu bleiben. Der offene Austausch half uns, realistische Erwartungen zu formulieren. In der Programmevaluation bezeichnete meine Mentee diese Einsichten als großen Erfolg.

NJW: Inwiefern ist Justmento dem studienbegleitenden Praktikum überlegen?

Ernsting: Im Vergleich zu den kurzen, studienbegleitenden Praktika erstreckt sich das Programm über ein volles Jahr und ermöglicht dadurch einen umfassenderen Einblick in das Arbeitsleben. Die Eins-zu-eins-Betreuung über einen längeren Zeitraum schafft darüber hinaus eine gewisse Vertrauensbasis, aufgrund derer die Mentees ihre Anliegen offen ansprechen können. Zudem erhalten die Mentees die Möglichkeit neben den für sie im Studium pflichtgemäß zu erfüllenden Praktika weitere Workshops zu besuchen und dadurch ihre Kompetenzen auch für den Berufseinstieg zu erweitern.

NJW: Weshalb engagieren Sie sich bei Justmento? Finanzielle Anreize können es kaum sein, oder?

Ernsting: Ein Engagement bei Justmento lohnt sich auf vielfältige, nicht-monetäre Weise. Als Studentin hätte ich gerne ein solches Programm in Anspruch genommen, das es zu jener Zeit jedoch nicht gab. Umso mehr freue ich mich nun, meine Erfahrungen an angehende Kolleginnen und Kollegen weitergeben zu können.

NJW: Inwiefern können Anwälte, die sich bei dem Projekt einbringen, davon profitieren?

Ernsting: Anwältinnen und Anwälte, die sich bei Justmento engagieren, profitieren vor allem von der Erweiterung ihres Netzwerks sowie von einem Austausch mit anderen Mentorinnen/Mentoren und den Studierenden. Der Austausch eröffnet die Gelegenheit, wertvolle Kontakte zu knüpfen, neue Perspektiven zu gewinnen und bereichert beide Seiten ungemein. 

Larissa-Monique Ernsting studierte Jura an der Philipps-Universität Marburg. Bereits während dieser Zeit erwarb sie dort eine Zusatzqualifikation im Medizin- und Pharmarecht. Ihr Referendariat leistete sie im OLG-Bezirk Celle ab. Dabei absolvierte sie die Wahlstation bei der insbesondere auf Medizinrecht spezialisierten Einheit HFBP Rechtsanwälte. Dort ist sie seit Februar 2021 als Rechtsanwältin tätig und berät vor allem in den Bereichen des ärztlichen Gesellschaftsrechts sowie des Arbeitsrechts.

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Interview: Monika Spiekermann.