NJW: Was war der Anlass für Ihre außergewöhnliche Fortbildung? Insbesondere: Weshalb richtete sie sich an Polizei und Staatsanwalt? Ist das Bewusstsein für Antisemitismus in der Richterschaft besser entwickelt?
Lehmann: Aufgabe der Generalstaatsanwaltschaften ist in erster Linie die Fortbildung des eigenen Geschäftsbereichs. Gleichwohl hätten auch Richter teilnehmen können. Nachholbedarf sehe ich hier wie dort. Es gibt Einstellungsentscheidungen, die Widerspruch erregen, aber auch Urteile, die mindestens unsensibel wirken. Wie die Mitglieder der jüdischen Gemeinden unsere Arbeit erleben, war für uns bisher nicht deutlich. Wir wollten uns vorstellen, aber auch Anregungen sammeln.
NJW: Wie nehmen Sie den Umgang der Justiz mit antisemitischen Straftaten wahr? Sind Justiz und Polizei zu wenig konsequent bzw. auf dem rechten Auge oftmals blind, wie es häufig heißt?
Lehmann: Politische Voreingenommenheit sehe ich nicht. Die rechtsradikale Szene wird sehr aufmerksam beobachtet. Sie tritt heute allerdings auch weniger mit dumpfen, eindeutigen Parolen in Erscheinung. Statt „Sieg Heil“ ruft man beispielsweise „Israel ist unser Unglück“. Das war aus unserer Sicht eine eindeutige Anlehnung an die „Stürmer“-Parole „Die Juden sind unser Unglück“ und damit ein Aufstacheln zum Hass gegen die in Deutschland lebenden Juden. Die Gerichte haben es aber meist als Kritik am Staat Israel und damit als zulässige Meinungsäußerung gewertet. Seit der Zuspitzung des Gaza-Konflikts sind wir verstärkt mit muslimischem Antisemitismus befasst. Meinungs- und Versammlungsfreiheit geben natürlich einen weiten Spielraum für kritische Äußerungen. Zu einem konsequenten Vorgehen gehört es, Zweifelsfälle zur gerichtlichen Entscheidung zu stellen. Dass sich dann der eine oder andere Angeklagte durch einen Freispruch noch bestärkt fühlt, kann man leider nicht verhindern.
NJW: Was wird Ihnen insoweit von Jüdinnen und Juden, die von antisemitischen Straftaten betroffen sind, gespiegelt? Wenn wir richtig informiert sind, kamen drei Mitglieder der jüdischen Gemeinde bei der Fortbildungsveranstaltung dazu zu Wort.
Lehmann: Früher hatte ich oft den Eindruck, viele jüdische Menschen trauten der Justiz nicht. Inzwischen habe ich begriffen, dass wir ganz einfach nicht im Blickpunkt stehen. Vor Ort präsent ist die Polizei. Ihre Arbeit, etwa beim Objektschutz, wird sehr dankbar aufgenommen. Staatsanwaltschaften und Gerichte dagegen sind weit weg. Die Redner aus dem Kreis der jüdischen Gemeinde haben zunächst berichtet, dass sie immer wieder als „anders“ wahrgenommen werden. Welche Konsequenzen sie daraus ziehen, ist aber sehr unterschiedlich. Manche möchten in der Mehrheitsgesellschaft aufgehen. Andere legen Wert darauf, ihre jüdische Identität zu zeigen. Sie wollen beispielsweise eine Kippa tragen können, ohne angefeindet zu werden.
NJW: Wie kam das bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an?
Lehmann: Es hat uns jedenfalls verdeutlicht, dass es keine einfachen Lösungen gibt. Auch das Ausmaß des Problems wird sichtbar. Als bedrückend haben Polizeibeamte und Staatsanwälte wohl vor allem die Schilderung eines jungen Mannes der jüdischen Gemeinde empfunden, der eine Jugendgruppe nach Antwerpen begleitet hat. Die Mitglieder der dortigen jüdischen Gemeinde seien vollständig integriert. Vorbehalte habe er in Belgien nicht erlebt. Auf der Rückreise dagegen seien die Kinder und Jugendlichen beim ersten Halt auf einer deutschen Autobahnraststätte angepöbelt worden.
NJW: Sie meinten eben, Jüdinnen und Juden nähmen die Arbeit der Polizei etwa beim Objektschutz dankbar auf. Auf der anderen Seite hört man immer wieder von rechtsextremistischen Chatgruppen bei der Polizei. Sind das Einzelfälle oder sehen Sie da ein strukturelles Problem? Und sind Staatsanwaltschaften vor solchen Vorfällen gefeit?
Lehmann: Zum Ausmaß entsprechender Haltungen bei der Polizei kann ich nichts sagen. Ich habe den Eindruck, dass man ihnen entschlossen begegnet. Gefeit sind die Staatsanwaltschaften sicherlich vor gar nichts. Mir ist aber nichts in dieser Richtung bekannt. Es wäre auch eine Entwicklung, die sich niemand wünscht.
NJW: Müssten Justiz und Polizei nicht deutlicher kommunizieren, dass manche Hürde im Ermittlungsverfahren nicht auf Desinteresse beruht oder gar einen antisemitischen Hintergrund hat, sondern sich aus den Grundsätzen des Strafverfahrens ergibt?
Lehmann: Mir hat man schon als Berufsanfänger vor fast 30 Jahren beigebracht, dass es in solchen Fällen einen individuellen, einfühlsamen Bescheid braucht. Mit Textbausteinen ist es nicht getan. Die Verästelungen eines Tatbestands wie § 130 StGB (Volksverhetzung) lassen sich aber selbst dem wohlmeinenden Leser nicht immer vermitteln. Da kann schnell der Eindruck entstehen, man wolle die Tat nicht verfolgen und suche nach einer Ausrede.
NJW: Gehört die Sensibilisierung für Antisemitismus in die Ausbildung des juristischen Nachwuchses?
Lehmann: Eine Grundlage bietet bereits § 5a DRiG. Danach muss sich die Ausbildung unter anderem mit dem nationalsozialistischen Unrecht auseinandersetzen. Es gibt entsprechende Schulungen für Referendare. Auch die Universitäten engagieren sich. Wer später im Bereich Staatsschutz eingesetzt wird, sollte nicht nur die NS-Ideologie kennen, sondern beispielsweise auch die Ritualmordlegende des Mittelalters oder die „Protokolle der Weisen von Zion“. Man ahnt nicht, wie tief solche antisemitischen Denkmuster in der Gesellschaft verwurzelt sind. Während der Corona-Pandemie sind manche „Querdenker“ in uralte Stereotype verfallen, ohne es zu wissen.
NJW: Ist der Gesetzgeber gefragt, um die strafrechtliche Verfolgung antisemitischer Straftaten sowie den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland zu verbessern?
Lehmann: Bei einer Verschärfung des Strafrechts bin ich skeptisch. Schnellschüsse der Legislative stoßen oft an verfassungsrechtliche Grenzen. Nehmen wir nur den Plan eines Gesetzes, das es verbietet, das Existenzrecht des Staates Israel zu leugnen. Eine solche Regelung wäre wohl kein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 II GG mehr. Das geltende Recht bietet eine Menge Möglichkeiten. Es muss aber mit Einsatz und auch mit Phantasie angewendet werden.
Sein Jurastudium absolvierte Prof. Dr. Jens Lehmann an der Leibniz Universität Hannover. Nach den beiden Staatsexamina wurde er mit einer Arbeit zur Konkursfähigkeit juristischer Personen des Öffentlichen Rechts promoviert. Seine Karriere in der Justiz begann er 1998 als Richter auf Probe, drei Jahre später wechselte er an die Staatsanwaltschaft Hannover. 2015 wurde er zu deren Ersten Staatsanwalt befördert. Ein Jahr später wechselte er als Oberstaatsanwalt an die Generalstaatsanwaltschaft Celle; dort ist er Ansprechpartner für Antisemitismus und hat sich unter anderem als Ankläger des SS-Angehörigen Oskar Gröning in der Presse den Ruf des letzten Nazi-Jägers Niedersachsens erworben. Daneben engagiert sich Lehmann als Honorarprofessor der Leibniz Universität Hannover sowie als Vorsitzender eines Prüfungsausschusses des Landesjustizprüfungsamts bei der Ausbildung des juristischen Nachwuchses.
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