Interview

Orte des Rechts
Interview

Reiseführer gibt es beinahe so viele wie Sand am Meer, bislang fehlte aber ein Buch, mit dem sich Orte des Rechts entdecken lassen. Diese Lücke schließt nun das neueste Werk von Prof. Dr. André Niedostadek. Er nimmt seine Leserinnen und Leser auf eine Reise zu 77 einzigartigen Schauplätzen und Exponaten des Rechts in Deutschland. Wir haben uns mit ihm auf Entdeckungstour begeben

26. Nov 2025

NJW: In Ihrem aktuellen Buch „Recht sehenswert!“ stellen Sie 77 einzigartige Orte des Rechts vor. Nach welchen Kriterien haben Sie die ausgesucht und was macht sie so einzigartig?

Niedostadek: Ich wollte vor allem eine Vielfalt an Orten vorstellen. Daher findet sich in dem Buch ein Verfassungsmuseum genauso wie ein Kölner Brauhaus mit dem „halven Hahn“, einem Fall-Klassiker aus dem Studium. Zum anderen fand ich es spannend, einen Streifzug durch die Rechtsgeschichte zu bieten. Das Buch führt daher auch zu den Ursprüngen des Rechts, etwa zum Kodex Hammurabi. Das ist eine der ältesten Rechtsaufzeichnungen. Dafür muss man nicht extra nach Paris in den Louvre fahren, wo das Original steht. Ein Abstecher zur Berliner Museumsinsel reicht völlig. Am Ende sollte jeder Ort für sich stehen und auf ganz eigene Art und Weise vom Recht erzählen.

NJW: Trifft man dabei auf die „üblichen Verdächtigen“ wie etwa imposante Gerichtsgebäude oder finden sich in dem Buch auch weniger bis unbekannte Orte?

Niedostadek: Gerichtsgebäude gibt es in dem Buch nur wenige. Und natürlich findet sich Bekanntes, wie etwa der Bremer Roland als ein Rechtsymbol. Noch spannender fand ich es jedoch, auch Orte zu entdecken, die über die Region hinaus eher weniger Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Dazu gehören etwa so unterschiedliche Orte wie eine alte Richtstätte in einem Wald oder ein Denkmal für Frieda Nadig, eine der vier sogenannten Mütter des Grundgesetzes.

NJW: Warum umfasst die Sammlung ausgerechnet 77 einzigartige Orte?

Niedostadek: Die Zahl 77 stand wegen der besonderen Bedeutung der Sieben im Recht schnell fest. Sie taucht im BGB auf, etwa im Vereinsrecht und bei der Geschäftsfähigkeit. Auch im Urheberrecht spielt sie eine Rolle, wo das Recht siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt. Es gibt verschiedene Regelungen, in denen sieben Tage eine klare zeitliche Frist vorgeben. Oder man denke an das Gremium für die Königswahl im Mittelalter, die sieben Kurfürsten. Da passte es sehr gut, die Sieben auch für das Buch aufzugreifen.

NJW: Welche Bedeutung haben solche Orte für das Rechtsverständnis bzw. -bewusstsein der Bevölkerung? Können sie es im besten Fall stärken?

Niedostadek: Ich glaube, Orte können etwas bieten, was kein Paragraf und kein Lehrbuch schafft: Sie machen Recht auf einzigartige Weise zugänglich und erlebbar. So etwa bei einigen Orten, die maßgeblich dazu beigetragen haben, unser Demokratieverständnis zu schärfen. Auch Orte der Rechtsgeschichte zeigen ja nicht nur, wie sich Recht entwickelt hat, sondern sie wirken manchmal auch wie Warnschilder, etwa wenn es darum geht, wie Recht zu Unrecht werden konnte. Wichtig ist aber nicht nur der Blick in die Vergangenheit. Die Gegenwart erscheint uns ja momentan als eine Zeit vielfältiger Umbrüche. Dann frage ich mich: Was bleibt dann zur Orientierung? Meine Antwort darauf: Unser Recht! Es bietet einen oftmals bewährten Rahmen dafür, wie wir miteinander auskommen wollen. So gesehen können Orte für das Recht sensibilisieren und zugleich das Rechtsverständnis und das Rechtsbewusstsein stärken. Daher richtet sich das Buch nicht nur an Juristinnen und Juristen, sondern gerade auch an Interessierte ohne juristischen Hintergrund.

NJW: Die Leserinnen und Leser des Buchs erwarten unter anderem „kuriose Rechtsbräuche“. Welche zum Beispiel?

Niedostadek: Ein schönes Beispiel gibt es in Soest: Beim Bürgerschützenfest werden heute Persönlichkeiten mit der sogenannten Soester Wippe in einen Teich befördert. Was jetzt ein Spaß ist, geht auf einen mittelalterlichen Rechtsbrauch zurück. Die Soester Wippe war ehemals ein Bestrafungsinstrument, das bereits in einem Buch aus dem 15. Jahrhundert abgebildet war. Aus heutiger Perspektive ist das schon kurios.

NJW: In der Tat. Präsentiert werden aber auch „erstaunliche Exponate“. Da hätten wir natürlich auch gern ein, zwei Beispiele genannt.

Niedostadek: Für mich ist ein Exponat dann erstaunlich, wenn es mehr vermittelt, als man auf den ersten Blick sieht. So etwa, wenn man in einer beengten Zelle in einem Gefangenentransporter aus DDR-Zeiten Platz nimmt. Da lässt sich vielleicht erahnen, wie es Gefangenen damals ergangen sein muss. Oder wenn es um einen Grabstein geht, der sich in einer Kirchenmauer findet. Dass es sich dabei um den Grabstein für einen Scharfrichter handelt, wirft Fragen auf. Oder nehmen wir etwas in freier Natur: Eine der ältesten Gerichtseichen Deutschlands findet sich im Münsterland. Wenn die sprechen könnte, was sie wohl zu erzählen hätte?

NJW: Sicherlich mehr als die Meeresbucht, in der Sie ebenfalls einen besonderen Schauplatz des Rechts sehen. Inwiefern?

Niedostadek: Sie sprechen den Dollart an. Das ist auch so etwas, das mich überrascht hat. Es gibt einen Konflikt zwischen Deutschland und den Niederlanden. Wo genau verläuft die Grenze? Das ist unklar. Der Dollart wird da zu einem unsichtbaren Ort des Rechts. In der Praxis hat man hier eine pragmatische Lösung gefunden, was auch zeigt, wie Recht flexible Lösungen schaffen kann.

NJW: Zeichnen sich einzelne Regionen in Deutschland durch ein besonders hohes Aufkommen an besonderen Schauplätzen des Rechts aus?

Niedostadek: Ja, das kann man schon sagen. In einigen Städten und Regionen finden sich mehrere Orte des Rechts. Vorneweg stehen Berlin, München, Nürnberg oder auch Karlsruhe als die heutige Hauptstadt des Rechts. Aber es gibt auch Regionen, die man vielleicht gar nicht so auf dem Schirm hat. Sachsen-Anhalt hat beispielsweise so viel zu bieten, dass gar nicht alles in das Buch passte.

NJW: Können Sie uns erklären, woran das liegt?

Niedostadek: Dass sich einige Regionen mehr auszeichnen als andere hat aus meiner Sicht vor allem zwei Gründe: Einmal spielt hier natürlich die Rechtsgeschichte eine Rolle. Es gibt Städte und Regionen, die haben da deutlicher ihren Stempel hinterlassen als andere. Zudem kommt es darauf an, was man heute daraus macht. Man könnte auch sagen, wie ausgeprägt das rechtskulturelle Gedächtnis ist. Da gibt es doch Unterschiede.

NJW: Sind auch Sie auf Neues gestoßen?

Niedostadek: Davon gab es reichlich. Ich kannte längst nicht alles, und gerade das ist ja das Schöne an einem solchen Projekt: Man kann selbst viel dazulernen. Ich wusste zwar, wo Karl May inhaftiert war, dass er aber auch als Musiker tätig war, war mir neu. Die Ausstellung im Strafvollzugsmuseum Waldheim zeigt auch diese Seite. Viele Tipps und Hinweise habe ich zwischendurch bekommen. Gerade bei Vorträgen oder Lesungen ergeben sich immer wieder spannende Gespräche.

NJW: In dieser Sammlung haben Sie doch bestimmt einen Favoriten, oder?

Niedostadek: Inzwischen sind ja mehrere Reisebücher entstanden, und da taucht häufiger die Frage nach dem einen oder anderen Favoriten auf. Aber nein, den einen Favoriten habe ich nicht. Es gibt allerdings Orte, die mich beeindruckt haben, etwa Viereth-Trunstadt bei Bamberg, wo man durch bürgerschaftliches Engagement einen Weg der Menschenrechte als Rundwanderweg gestaltet hat. Klasse finde ich auch das Denkmal für das Magdeburger Stadtrecht, ein Ort, den ich ganz bewusst für den Abschluss des Buchs gewählt habe. Vielleicht liegt es daran, dass er meiner internationalen Ader entspricht.

Seit dem Wintersemester 2010/2011 ist Prof. Dr. André Niedostadek Inhaber einer Professur für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Sein Jurastudium absolvierte er an den Universitäten Münster und Aberystwyth (Wales). Nach einem Forschungsaufenthalt am Gonville & Caius College der Universität Cambridge, Promotion und Zweitem Staatsexamen war er zunächst in der Unternehmensberatung, als Rechtsanwalt sowie im Bankensektor tätig, bevor er 2008 an der Hochschule Harz eine Vertretungsprofessur übernahm. Er ist Autor von Fach- und Studienliteratur sowie von mehreren Reisebüchern. Sein aktuelles Buch „Recht sehenswert! 77 einzigartige Orte des Rechts in Deutschland entdecken“ ist im Verlag C.H.Beck erschienen.

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Interview: Monika Spiekermann.