NJW: Inwiefern ist Ihre Behörde deutschlandweit bislang einmalig?
Thien: Nordrhein-Westfalen hat eine zentrale Landesbehörde für Steuerfahndung und Steuerstrafsachen (LBF) geschaffen und so die gesamte Expertise sowie Ressourcen dort gebündelt. Wir denken über den Tellerrand der Steuerhinterziehung hinaus, was elementare Grundvoraussetzung ist, um Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen. Wir haben im LBF ein eigenes Sachgebiet zur Bekämpfung von Fällen schwerer Finanzkriminalität und Geldwäsche eingerichtet. Gemäß dem Prinzip „Follow the money“ arbeiten wir eng mit anderen Behörden im In- und Ausland zusammen.
NJW: Warum hat man sich für die Zentralisierung entschieden?
Thien: Die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen bestand zuvor aus zehn eigenständigen Ämtern im gesamten Land. Jedes von ihnen verfügte über ein eigenes Fallmanagement, über eine eigene IT, eigene Archive. Allerdings nehmen die internationalen Großverfahren mit hochkomplexen Fallgestaltungen zu, die einen immensen Personaleinsatz, ein hohes Maß an Spezialwissen und Vernetzung mit anderen Behörden erfordern. Die Zentralisierung bietet hier mehrere Vorteile: Wir können die Fälle dorthin steuern, wo Kapazitäten vorhanden sind. Und wir können die Expertise unserer Fahnderinnen und Fahndern allen zugänglich machen. Außerdem hat die Steuerfahndung in Nordrhein-Westfalen als wichtige Partnerin der Europäischen Staatsanwaltschaft jetzt für diese auch eine zentrale Anlaufstelle, was die Verzahnung sehr viel einfacher und unmittelbarer macht. Auch in Fällen der Rechts- und Amtshilfe bietet Nordrhein-Westfalen damit einen zentralen Ansprechpartner.
NJW: Gab es Vorbilder für diese neue Struktur, an denen man sich orientiert hat?
Thien: Das LBF in seiner nunmehr bestehenden Form ist ein Pionierprojekt. Ein wirkliches Vorbild, das man komplett hätte übernehmen können, gab es nicht. Aber natürlich hat man bei der Konzeption Strukturen anderer Strafverfolgungsbehörden, wie beispielsweise des Landeskriminalamts, im Blick gehabt.
NJW: Inwiefern haben die Cum-Ex-Ermittlungen die Entscheidung für die Zentralisierung der Steuerfahndung beeinflusst?
Thien: Cum-Ex-Verfahren sind ebenso wie internationale Umsatzsteuerkarusselle ein typisches Beispiel dafür, warum Behörden sich den wachsenden Herausforderungen im Bereich der organisierten Finanzkriminalität stellen müssen. Wir sprechen hier über sehr komplizierte Fälle mit langwierigen, personalintensiven Ermittlungen und einem hohen Vernetzungsbedarf mit anderen Institutionen. Nordrhein-Westfalen hat dazu in der gemeinsamen Task Force von Steuerfahndung, Polizei und Staatsanwaltschaft bereits Erfahrungen gemacht und Erfolge erzielt – das Prinzip der zusammengeschobenen Schreibtische funktioniert, um die Spur des Geldes effektiv zu verfolgen. Dieser Logik folgt auch die Gründung unserer Landesbehörde.
NJW: Was können Sie uns zu deren Aufgaben sagen?
Thien: Sie ist in der Lage, große Fallgeschehen effektiv aufzugreifen und zu bearbeiten, insbesondere schwere, banden- und gewerbsmäßig organisierte Steuerhinterziehung, Fälle der organisierten Kriminalität und der Terrorfinanzierung. Es geht darum, Steuergerechtigkeit für alle Menschen in unserem Land herzustellen – und anhand der Bekämpfung von Steuerstraftaten, die bei vielen Formen der Kriminalität mitauftreten, organisiertes Verbrechen einzudämmen.
NJW: Werden Aufgaben und Funktionen bei einer Stelle gebündelt, wird zur Begründung gern auf die Schnellbootanalogie zurückgegriffen. Wie agil und wendig kann eine Behörde tatsächlich sein, die rund 1.200 Mitarbeitende beschäftigt und ein derart beachtliches Aufgabenportfolio hat?
Thien: Dazu gebe ich mal ein ganz praktisches Beispiel: Wenn früher Fahnder aus einem Standort Ermittlungen eines anderen Amts unterstützen sollten, mussten teilweise Akten und Asservate durch das Land gefahren werden. Denn jedes der zehn Steuerfahndungsämter war hier autark. Heute können alle zentral auf den kompletten Datenbestand zugreifen. Auch Personal kann gepoolt und effektiv auf die Fälle verteilt werden. Zudem erfolgt der Einsatz von IT-Spezialisten zentral, ebenso wie die Unterstützung durch erforderliche Hard- und Software. Das macht Abläufe in jedem Fall schneller und schlanker.
NJW: Ihre Behörde hat jüngst insbesondere Influencer bzw. Content-Creator in den Blick genommen. Über wie viele Ermittlungsverfahren und über welche Beträge sprechen wir hier?
Thien: Das können wir noch nicht sagen, die Auswertung der rund 6.000 Datensätze steht noch ganz am Anfang. Aber das Influencer-Team ist bereits seit einigen Jahren tätig und führt aktuell unabhängig von dem Datenpaket rund 200 Ermittlungsverfahren gegen Influencer.
NJW: Lassen Sie uns trotzdem zumindest kurz über die Täterinnen und Täter sprechen. Sind die schlicht naiv, oder agieren sie mit (erheblicher) krimineller Energie?
Thien: Bei den Content-Creatorn in sozialen Netzwerken gibt es sicher beides. Da sind junge Menschen dabei, die unverhofft ein paar virale Beiträge hatten und Einkommen erzielen, mit dem sie nicht gerechnet haben. Oft fehlt das Wissen, dass etwa Reisen oder teure Handtaschen, die man von Unternehmen gesponsert bekommt, auch angegeben werden müssen. Aber wir haben darüber hinaus eine große Gruppe von Influencern, die sich mit Wissen und Wollen sehr trickreich um die Steuer herumdrücken.
NJW: Wie sind Ihre Leute denen eigentlich auf die Schliche gekommen?
Thien: Wenn wir nicht gerade Daten von großen Plattformen bekommen – wie in einem aktuell berichteten Fall –, gleichen unsere Expertinnen und Experten Hinweise auf real gemachte Umsätze über Werbung, Abos, Klicks mit dem ab, was in der Steuererklärung angegeben ist.
NJW: Als Ihre Behörde vor knapp zwei Jahren die Arbeit aufgenommen hat, waren die Erwartungen hoch. Konnten Sie denen bislang gerecht werden?
Thien: Die komplette Integration aller Steuerfahndungsämter ist erst Anfang 2025 vollzogen worden – wir sind also noch ein junges Landesamt. Steuerstrafrechtliche Ermittlungen, insbesondere in großen Verfahren, sind sehr arbeits- und zeitintensiv, so dass sich die Ergebnisse in der Regel erst nach Jahren bilanzieren lassen. Die neue Struktur hat aber bereits jetzt erheblich zur funktionalen Effektivitätssteigerung bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität beigetragen. Auch die große Resonanz und die Intensivierung von bereits bestehender Zusammenarbeit des LBF als zentraler Behörde mit internationalen Strafverfolgungsbehörden sind als Erfolg zu werten; Letztere wird künftig weiter ausgebaut werden. Ein Beispiel für die gut funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind die Niederlande und Frankreich.
NJW: Kritiker sehen uns bereits auf dem Weg zu einer Bundessteuerfahndung. Zu Recht?
Thien: Auf diesem Weg sehe ich Deutschland nicht. Steuerstrafrechtliche Ermittlungen sind Ländersache, und ich denke, dass die Länder ihre verfassungsrechtlich festgeschriebenen Rechte und Pflichten hier weiterhin wahrnehmen werden. Aufgabe des Bundes ist insbesondere, die Länder bei deren Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Allerdings glaube ich, dass mittlerweile nicht mehr nur die nordrhein-westfälische Steuerfahndungslandschaft im Umbruch ist, alleine schon wegen der sich ändernden Kriminalitätslage. Vielleicht hat Nordrhein-Westfalen andere Länder auch zu Veränderungen inspiriert.
Seit 1.1.2024 steht die Juristin Stephanie Thien an der Spitze des nordrhein-westfälischen Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW). Ihr Jurastudium absolvierte sie an der Ruhr-Universität Bochum; im Anschluss an das Zweite Staatsexamen begann sie 1992 ihre Karriere in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen. Nach Stationen in verschiedenen Finanzämtern des Landes spezialisierte sie sich 2014 auf den Bereich Steuerfahndung und leitete unter anderem das Finanzamt in Bochum mit der Zentralstelle für Kryptologie der Steuerfahndung NRW.
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