NJW: Was ist aus Ihrer Sicht die Haupterkenntnis der Studie?
Sobota: Man kann zumindest sagen, dass sich die Bedenken der Reformgegner so nicht bestätigt haben – natürlich vorläufig und mit gewissen Limitationen. Aber aus wissenschaftlicher Sicht ist es nicht besonders überraschend, dass dieses Gesetz nicht dazu geführt hat, dass Deutschland „im Rausch untergeht“.
NJW: Die Verfasser schreiben, das Gesetz habe bislang keinen relevanten Beitrag zur Verdrängung des Schwarzmarkts bewirkt, und ohne Korrekturen sei nicht zu erwarten, dass sich an dieser Entwicklung mittelfristig etwas ändert. Abwarten oder nachschärfen?
Sobota: Dieses Zitat bezieht sich speziell auf die Rolle der Anbauvereinigungen, die eigentlich einen erheblichen Beitrag dazu leisten sollten. Ihr geringer Effekt war freilich abzusehen, denn das halbe Gesetz besteht aus rigiden Vorgaben. So bereitet beispielsweise der starre 200-Meter-Abstand zu geschützten Orten Probleme, weil dann häufig darüber gestritten wird, von wo genau zu messen ist. Das ist eine von vielen Regelungen, die von Behörden genutzt wird, wenn generelle Vorbehalte gegen die Ansiedlung einer solchen Vereinigung bestehen. Die Praxis wird sich wohl auch nicht so schnell ändern. Statt einer Verschärfung stellen die Verfasser deshalb eher das Gegenteil in den Raum: Wer den Schwarzmarkt nennenswert reduzieren will, sollte den Betrieb von Anbauvereinigungen erleichtern. Ohnehin lässt sich die Auswirkung empirisch schwer bestimmen, weil der Umfang des Cannabismarkts schlicht unbekannt ist – man kann sich dem praktisch nur über Befragungen etwa von Konsumenten oder Polizisten nähern.
NJW: Was weiß man denn dann überhaupt bisher?
Sobota: Dem Papier lässt sich entnehmen, dass es zu einer gewissen Reduktion gekommen sein muss, weil wir eine ganz beachtliche Steigerung bei Medizinal-Cannabis verzeichnen. Hier ist nicht ganz klar, wieviel davon therapeutisch genutzt wird oder von Freizeitkonsumenten, zumal die Übergänge fließend sind. Und was man natürlich ebenfalls nicht beziffern kann, ist der Eigenanbau in privaten Räumlichkeiten: Laut Befragung nutzen das Konsumenten durchaus. Gleichwohl gibt es den Schwarzmarkt nach wie vor, und wahrscheinlich wird der größte Teil des Cannabis irgendwie illegal beschafft – ob von der organisierten Kriminalität oder auch durch „Social Supply“, also die uneigennützige Abgabe im Freundes- und Bekanntenkreis. Die ist aktuell zwar selbst unter Volljährigen strafbar, aber die Studie betont die zentrale Bedeutung des „Social Supply“ und regt an, über eine Entkriminalisierung nachzudenken.
NJW: Es gibt ja überdies sehr komplexe Regelungen zum Konsum im öffentlichen Raum, also auch hier wieder beispielsweise bestimmte Entfernungen von Kinderspielplätzen. Sollten die vereinfacht oder lieber ganz abgeschafft werden?
Sobota: Da zeichnet die Evaluation ein gemischtes Bild: Einerseits spielen diese Ordnungswidrigkeiten, durch die ja ursprünglich eine Überlastung der Behörden befürchtet wurde, rechtstatsächlich keine nennenswerte Rolle – insbesondere nicht im Vergleich zur Zahl der Strafverfahren wegen Besitzes, die früher beim Konsum routineartig eingeleitet wurden. Andererseits werden in der Befragung der Polizei- und Ordnungsbeamten erhebliche praktische Probleme zurückgemeldet. Da wird die hohe Komplexität der Verbote beklagt und auch ihre Durchsetzung als schwierig empfunden, wobei das wohl überwiegend in die normale Kontrolltätigkeit integriert wird, also nicht extra „Cannabis-Streifen“ losgeschickt werden. Einen akuten Handlungsbedarf sehen die Verfasser nicht – das gilt übrigens auch für den Eigenanbau, obwohl schon die Ernte einer Pflanze die erlaubte Menge übersteigen kann. Verstöße würden aber praktisch kaum verfolgt.
NJW: Die meisten Konsumenten sagen ohnehin: Wir konsumieren in Privaträumen und nicht im öffentlichen Raum, wo es teilweise verboten ist …
Sobota: Das ist begrüßenswert, zumal es kein Recht gibt, überall zu „kiffen“. Was mich aber an den Verboten stört, ist die Selektivität allein in Bezug auf Cannabis, wohingegen Alkohol und Tabak auf Kinderspielplätzen konsumiert werden dürfen. Und das Konsumverbot ausgerechnet in Anbauvereinigungen wird zu Recht als kontraproduktiv kritisiert.
NJW: Ein Streit in der Koalition: Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte die Verschreibung und Versendung von Cannabis-Präparaten einschränken.
Sobota: Ich halte schon die Prämisse für unzutreffend. Der angebliche Missbrauch zu Freizeitzwecken wird daraus geschlossen, dass es jetzt eine Vielzahl privater Verschreibungen ohne Übernahme durch die gesetzlichen Krankenversicherungen gebe, obwohl die sozialrechtlichen Hürden unverändert hoch sind. Dagegen kann der Arzt Cannabis im Rahmen seiner Therapiehoheit inzwischen auch bei alltäglichen Beschwerden verschreiben – es ist eben kein Betäubungsmittel mehr.
NJW: Die Polizei moniert, die neue Gesetzeslage erschwere ihr die Verfolgung illegalen Handels.
Sobota: In der Befragung wurde relativ häufig angegeben, dass man wegen der erlaubten 25 Gramm im öffentlichen Raum die kleinen Händler nicht mehr überführen könne – und die seien häufig das Tor zu weitergehenden Ermittlungen gegen die höheren Handelsebenen. Dagegen spricht, dass handelsbezogene Verfahren in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024 erstmals den Großteil ausmachen. Eventuell lässt sich der Verdacht jetzt schwerer nachweisen, so dass es am Ende nicht zu einer Verurteilung kommt. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf. Auf der anderen Seite betont die Studie die „quantitativ bedeutendste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik“: In nur neun Monaten sind über 100.000 konsumbezogene Verfahren weggefallen.
NJW: Schon seit 2011 gibt es dem Bericht zufolge ohnehin den Trend, dass mehr Erwachsene konsumieren und damit auch die Zahl der dadurch verursachten Unfälle sowie der behandlungsbedürftigen Erkrankungen angestiegen sei. Auch nach der Reform habe sich diese Entwicklung fortgesetzt.
Sobota: Das ist ein Befund, der international bereits bekannt ist zum Beispiel aus Kanada, wo der Umgang mit Cannabis schon früher liberalisiert wurde. Daher wissen wir, dass solche langfristigen Trends weitgehend unabhängig von konkreten gesetzlichen Maßnahmen verlaufen. Der Konsum in der erwachsenen Bevölkerung hat stetig zugenommen, aber auch nach der Entkriminalisierung nur leicht, ohne sprunghaften Anstieg. Beim Drogenkonsum stellt sich allgemein die Frage, inwieweit er durch Strafrecht beeinflussbar ist, weil das eine Form von Selbstschädigung ist, die Menschen aus unterschiedlichen Gründen wählen oder eben auch nicht. Ein wichtiger Befund ist übrigens, dass der Gebrauch bei Minderjährigen wie zuvor rückläufig ist. Die Sorge, dass die Reform ein falsches Signal an die Jugend sendet, hat sich bislang also nicht bestätigt. Zumal Deutschland einen sehr restriktiven Ansatz gewählt hat, so dass Cannabis nicht an jeder Ecke verfügbar ist, schon gar nicht für Jugendliche.
NJW: Wenn es also aus Ihrer Sicht kein falsches Signal war – sollte man jetzt auch die „zweite Säule“ einführen, die die Ampel-Koalition ursprünglich geplant hatte, also den legalen Erwerb in Fachgeschäften?
Sobota: Das halte ich definitiv für sinnvoll, denn nicht alle Konsumenten wollen Mitglied in einer solchen Vereinigung werden oder selbst mühsam eigene Pflanzen hochziehen. Hier stellt sich bloß die Herausforderung, dass das Angebot nicht zu attraktiv sein darf, wenn man den Konsum nicht befördern will. Aber auch dafür sieht das KCanG bereits eine Lösung vor: Die einzelfallbezogene Genehmigung eines kommerziellen Vertriebs zu wissenschaftlichen Zwecken, der wertvolle Erkenntnisse für die Ausgestaltung der „zweiten Säule“ liefern kann.
Dr. Sebastian Sobota ist Stellvertretender Direktor der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ). Er hat kürzlich ein Habilitationsstipendium abgeschlossen und die Professur für Kriminologie an der Universität Heidelberg vertreten. Nebenher arbeitet er als Rechtsanwalt in Wiesbaden.
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