NJW: Herzlichen Glückwunsch zum Fritz-Bauer-Preis. Was bedeutet Ihnen die Auszeichnung?
Heinecke: Ein Klageerzwingungsverfahren in Deutschland für italienische Überlebende eines Kriegsverbrechens der SS führt man nicht in der Vorstellung, irgendwann einen Preis zu bekommen. Es war bisweilen ein eher einsamer Kampf mit einer Reihe von Rückschlägen, aber auch mit großartiger Unterstützung von engagierten Menschen in Italien und Deutschland. Ich freue mich über diesen Preis, weil mir Fritz Bauer wichtig ist, seine Klarheit, seine Unbeirrbarkeit, seine Argumentationsstärke, und weil er die Gesellschaft nicht aus der Verantwortung für die monströsen NS-Verbrechen entlassen hat. Als Ziel bezeichnete er, die Wurzeln faschistischen und nationalsozialistischen Handelns zu begreifen und zu beseitigen. Mit meiner Arbeit habe ich versucht, diesen Weg ein Stück weiter zu verfolgen. Die Realität in unserem Land stimmt mich nicht optimistisch.
NJW: Wann kamen Sie erstmals mit diesen Fällen in Berührung?
Heinecke: Es fing damit an, dass mich Anfang der 2000 er-Jahre ehemalige italienische Militärinternierte, die von den Nazis nach Deutschland verschleppt und zur Arbeit gezwungen worden waren, gefragt haben, ob ihnen Ansprüche auf Entschädigungszahlungen aus dem Fonds der Zwangsarbeiter, der ein Teil der deutschen Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ ist, zustehen. Das Ergebnis war negativ. Aus rechtspolitischem Interesse habe ich mich danach mit den durch Deutschland nie gezahlten Reparationen, den kaum gezahlten Entschädigungen und der nicht erfolgten strafrechtlichen Aufarbeitung des Massenmords von Wehrmacht und SS beschäftigt.
NJW: Wie kommt man bei derartigen Verbrechen als Nebenklagevertreterin ins Mandat?
Heinecke: Seit 2004 wurde vor dem Militärstrafgericht in La Spezia ein Strafverfahren in Abwesenheit gegen zehn ehemalige Angehörige der Waffen-SS wegen des Massakers von Sant’Anna di Stazzema geführt. 2005 war ich am Tag der Urteilsverkündung in La Spezia, bin in die Berge nach Sant’Anna gefahren und habe den Präsidenten des Vereins der Opfer kennengelernt. Er hatte bei dem Massaker seine gesamte Familie verloren. Wir haben uns lange unterhalten, danach hat er mich gebeten, das in Stuttgart parallel anhängige Verfahren rechtlich zu begleiten.
NJW: Sie haben die Auszeichnung der Humanistischen Union unter anderem wegen Ihres Engagements bei der Aufklärung dieses Massakers der Waffen-SS erhalten. Dabei war das nicht das einzige NS-Verbrechen, an dessen juristischer Aufarbeitung Sie beteiligt waren, oder?
Heinecke: Das stimmt. In den Jahren 2008/2009 wurde vor einer Schwurgerichtskammer in München der Fall des von einer Gebirgs-Pionier-Einheit im Juni 1944 im toskanischen Falzano di Cortona verübten Massakers gegen den ehemaligen Kompaniechef verhandelt. Ich habe die Nebenklage für den einzigen Überlebenden und 18 Angehörige der Ermordeten geführt. Der zum Zeitpunkt des Urteils 90-jährige Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, die er allerdings nie angetreten hat.
NJW: Weshalb hebt die HU dann Ihr Engagement als Nebenklagevertreterin gerade in dem Sant’Anna-Verfahren hervor? Was war das Besondere daran bzw. inwiefern unterschied es sich von anderen Verfahren?
Heinecke: Das Ermittlungsverfahren war zäh, die Staatsanwaltschaft unwillig. Das Urteil aus La Spezia wurde umgehend als „Schnellschuss aus der Hüfte“ kommentiert. Nach meiner Legitimation erklärte mir der Staatsanwalt, mit ihm werde es keine Mordanklage geben. Der individuelle Nachweis des Mordes gegen die einzelnen Beschuldigten könne nicht geführt werden, es gebe keine Mordmerkmale, insbesondere nicht das der Grausamkeit. Akteneinsicht werde nicht gewährt, weil bei Kenntnis des Akteninhalts durch meinen Mandanten die weiteren Ermittlungen gefährdet seien. Bei einem Telefonat hatten der Staatsanwalt und ich Meinungsverschiedenheiten, er legte mitten im Gespräch auf und war nie wieder bereit, mit mir zu sprechen. Es dauerte ein Jahr, bis ich die Akten einsehen konnte. Der Inhalt offenbarte, dass zwei Beschuldigte in Interviews mit den Medien bereits ein Geständnis der aktiven Teilnahme an dem Massaker abgelegt hatten. Beide wurden gleichwohl noch Jahre als Zeugen und nicht als Beschuldigte geführt, eine Anklage wurde nicht erhoben. 2012 wurde das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt, unsere Beschwerde wurde von der Generalstaatsanwaltschaft verworfen.
NJW: Trotzdem haben Sie nicht aufgegeben.
Heinecke: Richtig, 2014 war dann unser Klageerzwingungsantrag gegen den damaligen Kompaniechef erfolgreich, und die Akten wurden wegen der Wohnsitzzuständigkeit an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben. 2015 wurde das Verfahren wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt.
NJW: Haben Sie und Ihre Mandanten diesen Verfahrensabschluss als Niederlage empfunden?
Heinecke: Eine Hauptverhandlung wäre nach zehnjährigem Anrennen gegen eine unwillige Staatsanwaltschaft die bessere Alternative gewesen. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Hamburg erfolgte aber ausschließlich wegen Verhandlungsunfähigkeit, sie liest sich im Übrigen wie eine Anklage. Nein, keine Niederlage.
NJW: Wie haben Sie die Justiz in dem Münchener Verfahren wahrgenommen? Ähnlich desinteressiert an einer Aufklärung wie in dem Verfahren gegen den ehemaligen SS-Untersturmführer?
Heinecke: Nein, gar nicht. Das Verfahren vor dem Schwurgericht in München wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft, insbesondere aber von dem Gericht fair, kenntnisreich und interessiert unter Hinzuziehung von Sachverständigen geführt.
NJW: Können Sie sich erklären, weshalb die Aufklärung von Verbrechen der Wehrmacht und der SS durch die deutsche Justiz trotz einiger weniger Ausnahmen, wie etwa dem Verfahren vor dem Schwurgericht in München, derart misslungen ist?
Heinecke: Es gab keine Zäsur bei dem juristischen Personal nach 1945. Jahrzehnte ermittelten und urteilten Juristen mit NS-Vergangenheit, die wenig Interesse an der strafrechtlichen Verfolgung ihrer braunen Freunde hatten. Weiter war bis zum Frankfurter Auschwitz-Prozess die Behauptung eines Befehlsnotstands eine akzeptierte und erfolgreiche Verteidigungsstrategie ebenso wie die Gehilfen-Rechtsprechung des BGH, wonach selbst beim Massenmord in den Konzentrationslagern nur das höchste NS-Führungspersonal als Täter angesehen wurde. 1968 kam es mit dem sogenannten Dreher-Gesetz zu einer faktischen massenhaften Amnestie für NS-Verbrechen. Erst mit dem Urteil des LG München II gegen John Demjanjuk kam es 2011 zu einer Wende, hin zu den Grundsätzen Fritz Bauers.
NJW: Welchen Eindruck haben Sie von den Tätern gewonnen, mit denen Sie konfrontiert waren? Zeigten sie Einsicht oder gar Bedauern?
Heinecke: Unterschiedlich. In dem Verfahren vor dem Landgericht München gab es das gar nicht. Im Ermittlungsverfahren zu Sant’Anna di Stazzema hat der beschuldigte Kompaniechef mehrfach öffentlich erklärt, er habe sich nichts vorzuwerfen. In demselben Verfahren hat aber einer der Beschuldigten in einem Fernsehinterview eine gewisse Reue gezeigt und ausgeführt, seine Kinder hätten ihn gedrängt, sich zu erklären.
NJW: Ihre Frankfurter Kollegin Seda Basay-Yilidiz war wegen der Vertretung von Nebenklägern im NSU-Verfahren massiven Bedrohungen aus der rechten Szene ausgesetzt. Sie auch?
Heinecke: Dazu erkläre ich mich nicht.
Seit vielen Jahren vertritt die Hamburger Fachanwältin für Strafrecht Gabriele Heinecke die Interessen von Betroffenen und Geschädigten staatlicher Unrechtshandlungen. Zu ihren Mandanten gehörte aber auch ein ranghohes Mitglied des DDR-Politbüros im „Politbüro- bzw. Mauerschützenprozess“ vor dem LG Berlin sowie einer von zehn Somaliern im „ersten Piratenprozess in Deutschland seit 400 Jahren“ vor dem LG Hamburg (2010 –2012). Ehrenamtlich engagiert sie sich im Beratenden Ausschuss des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins sowie in der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
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