NJW: Das hessische Finanzministerium nennt sein Projekt „revolutionär“: Die Steuer mache jetzt für ausgewählte Bürger und Bürgerinnen in Kassel das Finanzamt, und das automatisch. Was bringt das den Steuerpflichtigen wirklich, und wie läuft das genau?
Stangl: „Die Steuer macht jetzt das Amt für Sie!“, wirbt die hessische Steuerverwaltung plakativ. Demnach geht das so: „Anstelle einer formellen Erinnerung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten ausgewählte Bürgerinnen und Bürger, die nicht steuerlich beraten sind und deren Steuerdaten dem Finanzamt Kassel mutmaßlich bereits vorliegen, einen Vorschlag für den Steuerbescheid für das Jahr 2024.“ Dieser müsse von den Betroffenen lediglich geprüft werden. „Sind sie mit dem Vorschlag einverstanden, müssen sie nichts weiter unternehmen.“ Nach Ablauf einer Frist von vier Wochen soll dann das Finanzamt Kassel automatisch den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2024 erlassen. Sollten den Teilnehmern weitere Aufwendungen entstanden sein, können diese innerhalb der Frist angegeben werden.
NJW: Wie viele Menschen profitieren davon?
Stangl: Von denen, die einen Steuerberater haben, sind das grob geschätzt weniger als 5 %. Denn dort sind zu viele Aspekte zu berücksichtigen, die das Finanzamt nicht kennen kann. Eine Vereinfachung kann es aber für Menschen sein, die bisher ihre Steuererklärung selbst machen, beispielsweise mit Hilfe einer Software oder über das Internet mit „ELSTER“ – dem von der Steuerverwaltung angebotenen „Online-Finanzamt“, bei dem sich jeder ein Benutzerkonto einrichten kann.
NJW: Über den Daumen gepeilt: Wie groß ist insgesamt der Anteil der Steuerpflichtigen, die das neue Verfahren nutzen können?
Stangl: Funktionieren kann es nur bei sehr einfachen Steuererklärungen und nur für jene, die überhaupt eine solche abgeben müssen – also beispielsweise nicht bei einer sogenannten Antragsveranlagung. Daher dürften sich die Anwendungsfälle ebenfalls auf wenige Prozent der Steuerpflichtigen beschränken.
NJW: Was weiß denn der Fiskus bereits alles über die Bürger?
Stangl: Das ist schon eine ganze Menge: Die einbehaltene Lohnsteuer, die erhaltene Rente, abgeführte Sozialversicherungsbeiträge, beantragte Freistellungsaufträge bei inländischen Kreditinstituten … All dies wird der Finanzverwaltung von Arbeitgebern, Renten- und Sozialversicherungsträgern oder Banken ohnehin digital mitgeteilt.
NJW: Es gibt zahlreiche Ausnahmen, bei denen das von vornherein nicht funktioniert. Welche sind das?
Stangl: Vieles muss man dann doch selbst angeben – das ist eine ganze Latte an Informationen: Ausgaben für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen; ferner Kapitaleinkünfte jenseits von Pauschbeträgen und Freistellungsaufträgen sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Das ist noch längst nicht alles: Spenden, Beiträge an berufsständische Versorgungswerke, Kinderbetreuungskosten und die Ausübung von Wahlrechten wie etwa Einzel- oder Zusammenveranlagung von Ehegatten muss man dem Fiskus ebenfalls selbst mitteilen. Man kann sich also sicherlich nicht 100 %-ig auf die vom Amt zugrunde gelegten Daten verlassen.
NJW: Sehen Sie auch Nachteile?
Stangl: Oft liegen viele Daten dem Finanzamt dann doch nicht vor. Außerdem entscheidet die Finanzverwaltung tendenziell eher im Interesse des Fiskus – anders als wir Steuerberater, die das Beste für die Mandanten herausholen wollen. Außerdem kann ich mir vorstellen, dass es viele Menschen gibt, die solche Schreiben vom Amt gar nicht oder nicht gründlich lesen und dann vielleicht übersehen, dass beispielsweise Aspekte zu ihren Gunsten nicht berücksichtigt wurden. Dann droht eine zu hohe Steuerbelastung. Die vom Amt erstellte Steuererklärung wird ihnen quasi auf den Tisch geknallt, und die Empfänger verstehen es nicht und werden von fälschlichen Annahmen der Behörde erwischt. Es könnte sogar ein Strafverfahren drohen, wenn die Finanzverwaltung irrtümlich zu wenig Steuer berechnet hat, was beispielsweise aktuell beim weitverbreiteten Handel mit Kryptowährungen ein Thema sein könnte.
NJW: Aber die Rechtsschutzmöglichmöglichkeiten von Einspruch und dann Klage vor den Finanzgerichten bleiben?
Stangl: Ja – wenn man denn etwaige Fehler überhaupt bemerkt. Und man kann den Vorschlag auch ablehnen und eine eigene Erklärung anfertigen.
NJW: Ist das Projekt denn wirklich neu? Schon vor rund zehn Jahren hat der Gesetzgeber mit der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ die Rechtsgrundlage für ein ähnliches Vorgehen geschaffen.
Stangl: Das war der erste Schritt, nur eine Vorstufe also. Hier ruft der Steuerberater aufgrund einer Vollmacht des Mandanten selbst aktiv die Daten ab, die den Behörden vorliegen. Steuerpflichtige können dies über „ELSTER“ auch selbst vornehmen. Das hessische Projekt in Kassel ist also in der Tat bislang einzigartig.
NJW: Gibt es weitere Vorläufer?
Stangl: Ja, für Rentner und Pensionäre: Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben mit Unterstützung des Bundesfinanzministeriums ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Ruheständler zu vereinfachen. Der Vordruck kann am Computer ausgefüllt und mit den individuellen Daten gespeichert, ausgedruckt, unterschrieben und dem Finanzamt übersandt werden. Diese vereinfachte Veranlagung funktioniert allerdings nur, wenn keine weiteren Einkünfte vorliegen. In vielen Bundesländern läuft seit Kurzem zudem das Projekt „RABE“. Das ist ein Verfahren zur digitalen Einreichung von Belegen, was aber in der Praxis noch nicht so richtig funktioniert.
NJW: Was hat der Staat davon?
Stangl: Er setzt auf eine Entlastung des knapper werdenden Personals. Das verschafft ihm außerdem mehr Zeit für Außenprüfungen oder für neue Prüffelder wie beispielsweise Influencer oder Kryptowährungen.
NJW: Was hält denn Ihr Berufsstand von dem Modell – haben Sie Angst vor einem Schwund an Kunden?
Stangl: Von Steuerberatern unterstützte Mandanten haben wie gesagt sowieso meist zu komplizierte Fälle für dieses Verfahren. Aber wir finden das alles sehr spannend und würden Vereinfachung sowie Beschleunigung begrüßen.
NJW: Wenn das Ganze funktioniert: Könnte es dann noch weitergehen mit der Digitalisierung und Entbürokratisierung?
Stangl: Es muss unbedingt in diese Richtung weitergehen, denn Deutschland hat hier enormen Nachholbedarf. Manchmal tausche ich mich mit einem Kollegen aus Südtirol aus und stelle immer wieder fest, dass die Italiener da in einigen Bereichen deutlich weiter sind als wir, was aktuell auch das Thema eRechnung zeigt.
Thomas Stangl ist Steuerberater, Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.), Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) und Lehrbeauftragter der Hochschule München. Nach dem dortigen Studium der Betriebswirtschaftslehre sowie an der Northumbria University in Newcastle upon Tyne (UK) startete er seine berufliche Laufbahn in einer mittelständischen Steuer- und Wirtschaftsprüfungskanzlei in München. Im Jahr 2013 wurde Stangl zum Steuerberater bestellt. Ein Jahr später machte er sich selbstständig und begleitete seitdem Mandanten verschiedenster Branchen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Seit Juli 2023 ist er Geschäftsführer der neo Isen GmbH Steuerberatungsgesellschaft.
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