Kolumne
In der Auslage
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Foto: Frank Eidel

Man hat ja seine Lieblingslektüre, und bei Zeitungen und Zeitschriften auch Abschnitte, Abteilungen oder Seiten, die man immer als erstes liest. Sport etwa, Wirtschaft, den Reiseteil, manche sogar noch das Fernsehprogramm. Zu meiner bevorzugten Lektüre gehört der Kammerton, was keine Zeitschrift für Liebhaber klassischer Musik ist, sondern das monatliche Mitteilungsorgan der Rechtsanwaltskammer Berlin. Für einige publizistischer Marmite, aber Geschmäcker sind eben verschieden

14. Sep 2020

Ein Höhepunkt ist die Seite „Abgegeben gegenüber der RAK Berlin: Unterlassungserklärungen“, sozusagen die Trophäensammlung der geliebten Aufsichtsbehörde. Dort sind alle Missetäterinnen und Missetäter namentlich aufgeführt, die sich im Rechtsmarkt tummeln, ohne das zu dürfen, oder sich als Rechtsanwalt bezeichnen, ohne es zu sein. Die Nennung erfolgt nicht schamhaft anonymisiert, sondern mit voller Namensnennung (Datenschützer jetzt bitte: einatmen, ausatmen). Mit ein bisschen Recherche im Netz kommt man an alle Hintergründe. Im August waren es zwei falsche Rechtsanwälte und vier unbefugte Rechtsdienstleister. Interessant, was alles so angeboten wird. Damit aber kein falscher Eindruck von der doch insgesamt rechts- und ordnungsliebenden Stadt Berlin entsteht: Nicht jeden Monat ist die Ausbeute so hoch, es gibt auch Monate, wo gar nichts berichtet wird.

Gegenüber falschen Rechtsanwälten und unbefugten Rechtsdienstleistern ist die Kammer jedenfalls nicht zimperlich, andere Kammern wahrscheinlich auch nicht. Es hat sogar einen Fall gegeben, wo eine Kammer im Sprengel einer anderen Kammer tätig wurde, da war dann was los. Die volle Namensnennung ist heutzutage ungewöhnlich, lässt sich aber vermutlich gut begründen, denn man muss die Rechtsuchenden ja vor falschen Bärten schützen, darum geht es doch letztlich beim RDG. Kleingeister mögen einwenden, dass Rechtsuchende eher selten den Kammerton lesen und die Warnfunktion ins Leere geht, aber auch Kammerangehörige haben ein berechtigtes Interesse an voller Aufdeckung. Und vor dem RDG sind wir alle Rechtsuchende, mit oder ohne Anwaltszulassung.

Anders ist es mit der Öffentlichkeit, wenn Anwälte straucheln und ihre Amtsführung vor dem Anwaltsgericht verhandelt wird. Die Hauptverhandlung ist dann nicht öffentlich, angeblich auch zum Schutz des Betroffenen. Aber es ist nur die nicht-anwaltliche Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die lieben Kollegen aus dem Kammerbezirk dürfen teilnehmen, um dem Kollegen feixend beizustehen oder Krokodilstränen zu vergießen. Aber öffentlich gewarnt wird hinterher niemand, Rechtsuchende schon gleich gar nicht: Die wissen bei Anwälten nie, vor wem sie da sitzen – Anwalt ist eben Anwalt, auch mit wackelnder Zulassung. Da schützt die Profession sich lieber selbst. •

Markus Hartung ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin, Senior Fellow des Bucerius Center on the Legal Profession und Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV.