Erstes Schlaglicht – EU. Als Teil eines umfassenden Pakets zur Stärkung des Rahmens der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (TeF) wurde eine neue europäische Behörde (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism – AMLA) errichtet, die mit Sitz in Frankfurt a. M. zur Jahresmitte 2025 ihre Arbeit aufnehmen soll. Im Licht des grenzüberschreitenden Charakters der Finanzkriminalität wird in diesem Kontext in erster Linie durch die VO (EU) 2024/1620 ein Zuständigkeitspaket geschnürt, das den zentralen Status der AMLA als Unionsbehörde vor allem bei der präventiven Bekämpfung der Geldwäsche und der TeF verdeutlicht. Mit einem harmonisierten Ansatz sollen aufsichtspraktische sowie rechtsordnungsbezogene Differenzen in Bezug auf die Mitgliedstaaten verringert und Strukturen geschaffen werden, welche die Funktionstüchtigkeit des Binnenmarkts begünstigen und das öffentliche Interesse sowie die Stabilität und Integrität des Finanzsystems der EU schützen. In der Absicht, die Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und TeF im gesamten Gemeinschaftsgebiet auf ein effizientes und konvergentes Niveau zu bringen, werden der AMLA verschiedene Aufgaben und Befugnisse übertragen. Diese reichen von Überwachung, Analyse und Austausch von Informationen über Geldwäsche- und TeF-Risiken mit Auswirkungen auf den Binnenmarkt, etwa über die direkte Beaufsichtigung einer bestimmten Anzahl „ausgewählter Verpflichteter“ des Finanzsektors, über die Koordinierung und Überwachung der für die Bekämpfung von Geldwäsche und TeF zuständigen Finanzaufseher und zuständigen Aufseher des Nichtfinanzsektors bis hin zur Koordination sowie Unterstützung der zentralen Meldestellen.
Zweites Schlaglicht – Deutschland. Beabsichtigt ist die Errichtung des Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) als selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums. Eine dortige Bündelung namentlich von Strafermittlungen, Aufsicht und Analyse soll einen effizienteren Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung installieren. Vorgesehenes „Herzstück“: das neue „Ermittlungszentrum Geldwäsche“. Dieses soll bei der Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung in bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Inlandsbezug, die eine Sachaufklärung im Ausland erfordern, sowie damit im Zusammenhang begangener Straftaten, nicht vortatenbezogen, sondern gerade bei verdächtigen Finanzströmen ansetzen. Daneben ist geplant, dass unter dem Dach des BBF eine „Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht“ einheitliche Leitlinien für die Aufsicht im Nichtfinanzsektor entwickelt, dadurch ein koordiniertes Vorgehen der dezentralen Aufsichtsbehörden in den Ländern in diesem Bereich sicherstellt und Landesaufsichtsbehörden mit eigenen Ressourcen unterstützt – bei gleichzeitiger Reduktion der Zahl der Aufsichtsbehörden. Zudem soll sie die Kontaktstelle zur AMLA bilden. Aber auch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung und jene für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sollen in das BBF überführt werden, „um Synergieeffekte zwischen der Sanktionsdurchsetzung und der Geldwäschebekämpfung zu erzielen sowie die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgung und Analyse nachhaltig zu verbessern“ (BT-Drs. 20/9648, 3).
Bekämpfung der Finanzkriminalität in NRW
Abschließend erwähnt sei das zum 1.1.2024 neu gegründete, bundesweit einzigartige „Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität“ des Landes Nordrhein-Westfalen. In zwei Aufbaustufen bündelt es verschiedene landesweite Sondereinheiten sowie Zuständigkeiten im Kontext unterschiedlicher Facetten der Bekämpfung der Finanzkriminalität und hat neue Einheiten für Geldwäschebekämpfung sowie spezifische IT-Themen etabliert. Operative Neuaufstellung, getragen von ressortübergreifender Vernetzung und Schaffung weiterer Schnittstellen, kurzen Wegen sowie Digitalisierung – ein Konzept, das grundsätzlich Schule machen könnte.
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