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Auf dem Weg zur Legalisierung der Eizellspende
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© Christoph Burgstedt/adobe

Mitte Juli ließ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verlauten, dass er im Anschluss an die Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin gute Chancen für eine Initiative zur Legalisierung der Eizellspende in Deutschland sieht.

16. Sep 2024

Die Eizellspende ist gemäß § 1 Embryonenschutzgesetz grundsätzlich verboten. Die rund 1.000 bis 3.000 Frauen, die jährlich in Deutschland an einer Eizellspende interessiert sind, um ihren Kinderwunsch zu verwirklichen (vgl. Neunter Familienbericht v. 3.3.2021, BT-Drs. 19/27200, 85), müssen ihr Glück somit im Ausland suchen, etwa in Spanien oder Tschechien. Mit diesem „reproduktiven Reisen“ ist nicht nur erheblicher Aufwand und viel Frust verbunden; problematisch ist auch, dass Eizellspenden im Ausland oft anonym abgewickelt werden, so dass das Kind später keine Chancen hat, seine diesbezügliche genetische Abstammung zu ergründen. Damit wird das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung aus Art. 2 I GG iVm Art. 1 I GG missachtet. Daher wäre eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland ein großer Fortschritt. Insbesondere könnte man in Anlehnung an die Regelungen im Samenspenderregistergesetz auch die Daten von Eizellspenderinnen in einem Register erfassen und einen entsprechenden Auskunftsanspruch des Kindes (vgl. § 10 SaRegG) vorsehen. Abstammungsrechtlich bedürfte es dabei keiner Gesetzesänderung. Da nach § 1591 BGB diejenige Frau Mutter eines Kindes ist, die es geboren hat, wird die Eizellempfängerin mit Geburt wie gewünscht rechtliche Mutter des Kindes.

Die Diskussion zur Legalisierung der Eizellspende ist seit Jahren im Gange. Vereinzelt wird sogar von der Verfassungswidrigkeit der geltenden Rechtslage ausgegangen, weil damit ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf „reproduktive Selbstbestimmung“ verbunden sei. Überwiegend wird indes aufgrund der komplexen ethischen Fragenstellungen von einem recht weiten Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers ausgegangen. Gleichwohl wird es angesichts der praktisch flächendeckenden Zulässigkeit der Eizellspende im europäischen Ausland und den heutigen medizinischen Standards immer schwieriger zu begründen, warum Paaren in Deutschland dieser Weg zur Verwirklichung ihres Kinderwunschs nach wie vor verwehrt wird. Kindeswohlbelange können kaum ins Feld geführt werden, da die Samenspende auch erlaubt ist. Der Gefahr der Ausbeutung von Frauen wiederum könnte, wie ausländische Vorbilder zeigen, durch Vorgabe klarer Kriterien für die Auswahl von Eizellspenderinnen begegnet werden. Einer ungewollten Kommerzialisierung von Eizellspenden könnten dadurch Grenzen gesetzt werden, dass man den Aufwendungsersatz für die Belastung und Kosten, die mit Schwangerschaft und Geburt verbunden sind, ebenfalls konkret regelt. Demgemäß kommt auch die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem im April 2024 vorgelegten Bericht zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung der Eizellspende zulässig wäre, „sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“ (S. 493). Insoweit sei es Aufgabe des parlamentarischen Gesetzgebers, „die individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen sowie widerstreitenden Interessen einzuschätzen, abzuwägen und auf dieser Basis eine begründete Entscheidung zu treffen“.

Gruppenantrag für gesetzliche Regelung geplant

Um diesen Entscheidungsprozess in Gang zu bringen, hat die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, inzwischen angekündigt, zeitnah auch die anderen demokratischen Fraktionen kontaktieren zu wollen, um mit ihnen gemeinsam an einem Gruppenantrag zur Legalisierung der Eizellspende zu arbeiten. Angesichts der anspruchsvollen rechtsethischen Fragen solle der Gesetzentwurf dazu nicht von der Bundesregierung, sondern aus der Mitte des Bundestags kommen. Man darf gespannt sein, ob dieser Meinungsbildungsprozess noch vor Ende der Legislaturperiode im nächsten Sommer zu konkreten Vorschlägen für ein „verantwortungsvoll ausgestaltetes“ Verfahren der Eizellspende führen wird. Auf die große Reform des Abstammungsrechts wartet man schließlich schon seit vielen Jahren vergeblich. Es sollte verwundern, wenn es bei der Legalisierung der Eizellspende nun schneller gehen würde. Zumal die genannte Expertenkommission feststellte, dass der Gesetzgeber mit entsprechender Begründung auch zu dem Ergebnis kommen könne, dass das Verbot der Eizellspende fortbestehen solle (Bericht S. 494).

Prof. Marina Wellenhofer lehrt ua Familienrecht an der Goethe-Universität Frankfurt a. M.