Glosse

Schwing’ die Hufe
Glosse
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Keine Frage: Geiz ist gerade sehr geil, und in Zeiten durch die Decke schießender Benzinpreise ist derjenige im Vorteil, der in Sachen Fortbewegung schon beizeiten aufs richtige Pferd gesetzt hat.

10. Apr 2026

Dass das schon lange nicht mehr spritfressende SUVs sind, hat mittlerweile selbst der treueste Verbrenner-Anhänger gemerkt. Wohl dem, der ein Pferd hat! Denn die Reiter und Reiterinnen unter unserer Leserschar lassen das, was gerade an unseren Tankstellen passiert, kalt. Dafür haben sie andere Sorgen: Um von A nach B zu kommen, braucht es etwas mehr Zeit. Gut ausgebaute Reitwege sind in unseren Städten noch seltener zu finden als Radwege. Oder Ross und Reiter stolpern dort über einen verbotswidrig abgestellten E-Roller. Womit wir auch schon bei einem Beschluss aus dem Pferdeland Niedersachsen vom vergangenen Herbst sind. Dort ging es nämlich auch ums Stolpern, weil der Reithallensandboden die falsche Zusammensetzung aufwies (OLG Oldenburg Beschl. v. 16.10.​2025 – 9 U 22/25). 

Die spätere Klägerin beauftragte die Beklagte, eine auf Reitsand spezialisierte Firma, mit der Lieferung eines ganz bestimmten Reithallenbodens. Den hatte sie sich zuvor in einer anderen Reithalle angesehen, und offensichtlich gefiel ihr der so gut, dass sie ihn unbedingt auch haben musste. Kennt man ja vom Homo Sapiens: Sieht der bei der Konkurrenz was Schönes, etwa eine Handtasche, eine Schlagbohrmaschine oder ein Überraschungsei, muss er oder sie das auch haben. Ob man das Objekt der Begierde tatsächlich braucht, es überhaupt brauchbar ist, spielt allenfalls eine untergeordnete Rolle. So war es auch in unserem Fall. Denn kaum war der Sand auf dem Hallenboden der Klägerin aufgebracht, zeigten sich noch vor der ersten Traversale dessen Schwächen: zu tief, bei Wasserzugabe zu seifig, große Sprünge ließen sich damit bzw. darauf nicht machen, und etwas Mikroplastik war wohl auch noch beigemischt. Eine Nachbesserung lehnte die beklagte Spezialistin ab, schließlich war keine bestimmte Beschaffenheit des Sandes vereinbart worden. Deshalb schritt (nicht: ritt) die Klägerin selbst zur Tat und ließ den Treibsand gegen was Griffigeres austauschen. Die dafür berappten 17.000 EUR sollte die Beklagte erstatten, was die sachverständig beratene Vorinstanz auch so sah. Nicht viel besser lief es für die Unterlegene beim OLG Oldenburg, obwohl ihr Sachverständige den gelieferten Reitsand als „durchaus nutzbar“ eingestuft hatte, allerdings „mit kleinen Einschränkungen“. Das reichte dem OLG, um die Berufung abzubügeln. Denn Trittsicherheit seit nicht nur bei Wanderschuhen, sondern eben auch bei Reitsand essenziell. Und weil der streitgegenständliche Sand eben diese Sicherheit nicht bot, half es der Fachfirma auch nicht weiter, dass sich die Sache mit dem Mikroplastiks nicht mehr klären ließ (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2025, 37955).

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Dr. Monika Spiekermann ist Redakteurin der NJW.