Wohnlich einrichten können sich die possierlichen Tiere aber auch hinter einer Holzvertäfelung einer Loggia. Weil aber House-Sharing mit einem bzw. mehreren Waschbären nicht jedermanns Sache ist und es zudem reichlich beschwerlich und außerdem verboten ist, die drolligen Pelztierchen in eine Lebendfalle tappen zu lassen, um sie sodann auf dem Dachboden des missliebigen Nachbarn auszusetzen, weil sie es dort viel gemütlicher haben, muss erst ein Kammerjäger her, dann ein Schreiner, um einen Wiedereinzug von Familie Waschbär dauerhaft zu unterbinden. Und weil beide nicht zum Super-Spar-, sondern zum High-End-Preis tätig werden, liegt es nahe, die mit der Waschbärumsiedlung einhergehenden Kosten auf Dritte abzuwälzen. Damit das gelingt, braucht es eine triftige Begründung. Unser Kläger in dem Fall, den das LG Frankfurt a. M. Mitte Mai entschieden hat, hatte die nicht (Urt. v. 17.5.2024 – 2-02 O 578/23).
Alles begann verhältnismäßig harmlos mit einem Wasserschaden im Wohnzimmer und in der Loggia des Klägers, ausgelöst durch eine an der Hauswand verlegte Wasserleitung, die im Winter eingefroren war. Die Reparatur war reine Routine, auch die Stilllegung der fraglichen Leitung. Allerdings musste dafür die Holzvertäfelung auf der Veranda auf einer Länge von 75 cm geöffnet werden, und damit nahm das Drama seinen Lauf: Denn die Vertäfelung wurde vom beauftragten Installateur nicht umgehend verschlossen, so dass es sich ein Waschbär in den reichlich mit Isoliermaterial gefüllten Hohlräumen bequem machen konnte. Unser Kläger beraumte daraufhin einen Ortstermin mit einem Kammerjäger und dem saumseligen Handwerker an. Ersterer fing den Eindringling ein, der andere verschloss die Holzvertäfelung, allerdings nicht so, wie es nötig gewesen wäre, um den Waschbär vom Wiedereinzug abzuhalten. Als der Kläger kurz darauf wieder verdächtige Geräusche hinter der Wandverkleidung hörte, entfernte er diese und wurde von vier jungen Waschbären und einem Muttertier neugierig beäugt. Nicht umsonst meint Wikipedia, die Tiere hegten Menschen gegenüber keinerlei Scheu. Der Kammerjäger waltete daraufhin wieder seines Amtes, außerdem ein Schreiner, der die Loggia für alle Zeiten waschbärsicher versiegelte. Kostenpunkt: 8.568 EUR zuzüglich 163,03 EUR Schädlingsbekämpfungskosten, die der Beklagte erstatten sollte. Doch das LG Frankfurt a. M. winkte ab: Die Montage von Holzvertäfelungen gehöre unstreitig nicht zum üblichen Leistungsspektrum eines Sanitärfachmanns, selbst wenn er sie zuvor abmontiert habe. Und selbst wenn der beklagte Installateur gewusst haben sollte, dass in dem vom Kläger bewohnten Viertel eine erhöhtes Waschbäraufkommen zu verzeichnen sei, folge daraus mit Blick auf die geöffnete Wandverkleidung keine Nebenpflicht, diese so umgehend und dauerhaft zu versiegeln, dass die unerwünschten Mitbewohner lieber anderweitig unterschlüpfen (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2024, 25519).
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