Aber keine Regel ohne Ausnahme, und mit einer solchen hatte es Anfang März das KG zu tun (Beschl. v. 7.3.2024 – 16 UF 112/23).
Zunächst sah alles nach einem ganz normalen Scheidungsverfahren inklusive Versorgungsausgleich in Höhe von 98.000 Euro zugunsten der Ehefrau aus. Das allein wäre noch keiner Erwähnung wert; schließlich sind es vielfach immer noch die Männer, die deutlich besser verdienen als ihre Frauen – Care-Arbeit mag zwar besonders ehrenvoll sein, zahlt sich aber finanziell nicht aus. Doch dann nahm das Skript eine andere Wendung. Denn während der Trennungsphase war es nicht der Ehemann, der sich ein schönes Leben machte, sondern die Frau und spätere Antragstellerin. Die lebte nämlich schon seit Jahren mit ihrer Tochter, die wiederum ein außereheliches Auswärtsspiel ihrer Mutter auf das Schönste krönte, auf Mallorca und wurde dort vom fürsorglichen Gatten mit monatlich 1.500 Euro alimentiert. Aber wie beim Fischer und seiner Frau reichte unserer Protagonistin das nicht. Und als sie dann eines schönen Tages die Nachricht aus Deutschland ereilte, ihr Noch-Ehemann habe einen Schlaganfall erlitten, nutzte sie die Gunst der Stunde, nein, nicht um nach Deutschland zu eilen und der Ehe eine zweite Chance zu geben, sondern um das gemeinsame Oder-Konto bis auf den letzten Cent abzuräumen. Darauf befanden sich rund 144.000 Euro, die der Gatte für die gemeinsame Alterssicherung eingezahlt hatte. Das abgeräumte Ersparte floss sodann nicht etwa in die Wiederherstellung des maladen Gatten, sondern in eine Eigentumswohnung auf Malle. Davon bekam der Geplünderte zunächst nichts mit, weil er sich in einer Reha-Klinik gut abgeschirmt von allem Unbill von den Folgen des Schlaganfalls erholte. Erst als er anschließend vergeblich versuchte, Bargeld von dem Konto abzuheben, dämmerte ihm so langsam das schäbige Verhalten seiner Angetrauten, die dem Ganzen noch eins draufsetzte: Seine Forderung nach Rückzahlung der 144.000 Euro beschied sie abschlägig, weil sie gerade nicht liquide sei; schließlich stecke ihr Vermögen, sprich die gemeinsame Altersabsicherung, in ihrer Finca. Dann drehte sie den Spieß um und forderte zur Aufbesserung ihrer Liquidität im Zuge des Versorgungsausgleichs knapp 100.000 Euro.
Doch da machten Familiengericht und KG nicht mit und hielten mit ihrer schlechten Meinung von der Antragstellerin nicht hinter dem Berg: Diese habe sich in einem außerordentlich hohen Maße rücksichtslos und extrem ehefeindlich verhalten, als sie das gemeinsame Konto während des Reha-Aufenthalts ihres Mannes abräumte und verjubelte. Und so ein Verhalten, das gegen sämtliche Gebote der ehelichen Vermögensfürsorge außerordentlich grob und schwer verstoßen habe, könne nur eine Folge haben: den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2024, 19044).
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