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Astrid Gast/adobe

So geht es aber nicht, liebe Tierheim-Betreiber. Wenn Ihr einen Eurer Schützlinge in liebevolle Hände abgebt, weil Eure Einrichtung aus allen Nähten zu platzen droht, nachdem viele Hunde-, Katzen- oder Kaninchenhalter nach Corona ihrer während der Pandemie angeschafften Fellnasen überdrüssig geworden sind, dann dürft Ihr den nicht selbst wieder unter Eure Fittiche nehmen, wenn Ihr den Eindruck habt, dass er bei Euch besser aufgehoben ist als bei seinem neuen Frauchen oder Herrchen. 

19. Apr 2024

Das meint zumindest das AG Hanau (Beschl. v. 4.1.​2024 – 98 C 98/23).

Die spätere Antragstellerin in dem Fall, eine ältere Dame, schloss mit der späteren Antragsgegnerin, Betreiberin eines Tierheims, im Dezember 2022 einen Tierüberlassungsvertrag über Kater Jack. Jack war ein feiner Kerl, brachte aber mit 5,6 kg für eine Hauskatze deutlich zu viel Gewicht auf die Waage. Deshalb musste sich die ältere Dame vertraglich nicht nur dazu verpflichten, ihre Balkontür mit einem stabilen Fliegengitter zu sichern, sondern auch für eine Gewichtsreduktion des Katers zu sorgen. Als sich das Tierheim im November 2023 nach Jacks Bikinifigur erkundigte, blieb dessen Halterin eine befriedigende Antwort schuldig und musste einräumen, dass die Balkontür immer noch nicht mit einem Fliegengitter gesichert sei, weil der Stubentiger seinem Namen alle Ehre mache und einem Aufenthalt auf dem Balkon nichts abgewinnen könne. Keine 30 Minuten später standen zwei Mitarbeiterinnen des Tierheims auf der Matte von Jacks neuer Bleibe und begehrten Einlass. Kaum waren die Damen in der Wohnung, stürzte sich eine der beiden auf den ahnungslosen Jack. Doch der dachte gar nicht daran, sich einfangen zu lassen, sondern lieferte sich mit den Tierheimmitarbeiterinnen trotz seines stattlichen Gewichts eine wilde Verfolgungsjagd, bei der er am Ende nur Zweiter wurde und trotz des vehementen Protests seiner Halterin ins Tierheim zurückgebracht. Die wiederum gab nicht klein bei, sondern kämpfte für ihre geliebte Samtpfote wie eine Löwin für ihr Junges: Eine einstweilige Verfügung sollte Kater Jack wieder dorthin zurückbringen, wo er nicht mit Diäten sowie zweifelhaften Ernährungs- und Bewegungskonzepten gequält wurde. Das AG Hanau sah das auch so bzw. die Wegnahme des Tiers als verbotene Eigenmacht. Auch wenn das Tierheim meine, im wohlverstandenen Interesse des mopsigen Katers gehandelt zu haben, sei für die Durchsetzung dieses Interesses bzw. etwaiger Ansprüche immer noch die Justiz zuständig (die Entscheidung ist im Volltext abrufbar unter BeckRS 2024, 2858).

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Dr. Monika Spiekermann ist Redakteurin der NJW.