So sieht es jedenfalls das Eckpunktepapier der Bunderegierung zum (geplanten) Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vor, denn danach soll in Zukunft die 65 %-Quote für erneuerbare Energien entfallen, die jetzt noch in § 71 GEG für neue Heizungen vorgeschrieben ist.
Wir alle wissen: Freiheit kann ihren Preis haben. Vermieter sollten sich genau überlegen, ob sie die zukünftige Freiheit des GMG in Anspruch nehmen und bei hergebrachter Heiztechnik bleiben, die mit niedrigeren Investitionen (und vielleicht auch mit weniger mentalem Aufwand in die Transformation) lockt. Denn es lauern Gefahren, konkret in Gestalt des Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes gem. § 556 III 1 BGB. Dieser besagt, dass nur solche Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, die bei gewissenhafter Abwägung aller Umstände und bei ordentlicher Geschäftsführung gerechtfertigt sind; maßgeblich ist der Standpunkt eines vernünftigen Vermieters, der ein vertretbares Kosten-Nutzen-Verhältnis im Auge behält.
Nun ist es so, dass eine Wärmepumpe 1 kWh Strom in 3 bis 5 kWh Wärme umwandelt. Eine Gastherme wandelt 1 kWh Gas in max. 1 kWh Wärme um. Die hohe Effizienz der Wärmepumpe führt trotz des höheren Strompreises pro kWh schon heute in aller Regel zu geringeren Gesamtheizkosten. Diese Schere wird sich in Zukunft noch viel weiter öffnen: Denn ab 2028 startet der Europäische Emissionshandel (EU-ETS2), das wird die jetzt noch gedeckelten Preise für den Ausstoß von CO2 ganz erheblich erhöhen. Außerdem werden immer mehr Gasheizungen durch Wärmepumpen ersetzt, weshalb die (im Wesentlichen gleichbleibenden) Gasnetzkosten auf immer weniger Abnehmer verteilt und sich so stark verteuern werden. Der steigende Biogasanteil wird sein Übriges tun. Angesichts derart explodierender Gaspreise wird sich mancher Mieter sagen: Was macht mein Vermieter für einen wirtschaftlichen Unsinn, wenn er jetzt noch eine Gasheizung einbaut, und sich auf die Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots berufen. Das würde, hätte es Erfolg, zu einer Kappung der umlegbaren Heizkosten führen – eine wirtschaftliche Katastrophe für den Vermieter.
Der Erfolg dieses Mietereinwands ist nicht garantiert, die Frage ist vielmehr komplex. Ein wichtiger entgegenstehender Gesichtspunkt könnte die Frage sein, welche Rolle die oftmals höheren Anfangsinvestitionen für eine Wärmepumpe spielen, die jedenfalls teilweise auf den Mieter umlegbar sind. Die Problematik kann hier nicht ansatzweise aufbereitet werden. Dieser Text soll nur warnen, nicht gedankenlos beim Vertrauten zu bleiben und den Möglichkeiten der neuen Freiheit skeptisch gegenüberzustehen.
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