NJW-Editorial

Medienverbot statt Medienkompetenz?
NJW-Editorial

Ein Social-Media-Verbot für Minderjährige ist populär. Algorithmen manipulativ, Geschäftsmodelle toxisch, Auswirkungen auf Kinder besorgniserregend. Alles richtig. Dabei ist die Frage: Kann man es durchsetzen? Nein. Die schlauen deutschen Schülerinnen und Schüler werden alles daran setzen, es zu umgehen – endlich eine Herausforderung, die interessant ist und lebensnah. Kurz: Das Social-Media-Verbot wird nicht funktionieren, aber die größte Hackerschule der Welt sein.

12. Mrz 2026

Juristischer, aber nicht weniger provokant formuliert: Ein Land, das nicht mal sein Arbeitszeitgesetz gegen Anwaltskanzleien durchsetzen kann, das auch das strafbewehrte Cannabisverbot nicht durchsetzen konnte und wieder abschaffte, in dem die extrem gesundheitsschädlichen Nikotin-Pouches zwar verboten sind, man sie aber bei jedem Späti kaufen kann, plant ein Verbot von Social Media. Es ist – excuse my French – lächerlich, so etwas zu fordern, wenn man weder den Willen und die Fähigkeit noch die Leute und die Technik hat, um es durchzusetzen. Der bessere Weg wäre es, die Netzwerke stärker in die Pflicht zu nehmen. Aber auch auf diesem Gebiet ist die staatliche Durchsetzungsfähigkeit so lala.

Noch einen Schritt weiter: Wer ein solches Verbot zu Ende denkt, muss sich fragen, was er baut. Wenn sich jeder Bürger mit der EUDI-Wallet identifizieren muss, um seine Volljährigkeit nachzuweisen, ist anonyme Internetnutzung Geschichte. Man schafft eine Infrastruktur, die unter einer anderen Regierung ganz andere Inhalte sperren kann. Heute Social Media für Kinder, morgen politische Meinungen für alle. Das ist die schlüsselfertige Diktatur – da braucht nur noch der Diktator einzuziehen. Solche Gesetzgebung ist damit einerseits nur symbolisch, andererseits aber trotzdem gefährlich.

Was also tun? Die Anbieter haben dafür gesorgt, dass jedes Kind ein Smartphone und diverse Accounts besitzt, aber nichts dafür, dass Eltern auf diesen Geräten und Plattformen ihr verfassungsrechtlich garantiertes Erziehungsrecht ausüben können. Dabei gehören die Geräte meistens ihnen. Es gäbe ein milderes Mittel als das Social-Media-Verbot: Der Gesetzgeber könnte Plattformen und Hersteller zwingen, den Eltern funktionierende, einfach bedienbare Kontrollinstrumente bereitzustellen – auch solche, mit denen sie die Geräte aus der Ferne steuern können (TikTok hat so etwas, Discord auch, nur ist es so umständlich, dass man vermuten darf, das sei Absicht). Eine solche Regulierung wäre weniger übergriffig, als wenn der Staat sich per Social-Media-Verbot zum Meta-Erziehungsberechtigten erklärt. Kurzum: Gebt den Eltern das Kommando – denn das ist keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes. 

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Tom Braegelmann, LL.M. (Cardozo), Attorney and Counsellor at Law (New York), ist Rechtsanwalt in Berlin.