NJW-Editorial

Attraktives Anwaltsnotariat
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Der kürzlich vorgelegte Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats markiert einen entscheidenden Modernisierungsschritt: Er stärkt systematisch die Zukunftsfähigkeit des Berufs, indem er den Zugang flexibilisiert, Planungssicherheit für den Nachwuchs schafft und auf die angespannte Bewerberlage reagiert.

5. Mrz 2026

Ein wesentlicher Aspekt hierbei ist die Abkehr von überkommenen Wartezeiten: Die notarielle Fachprüfung ist nun ohne dreijährige Zulassungsfrist für Rechtsanwälte zugänglich und kann zweimal wiederholt werden, was die Einstiegshürden deutlich senkt. Die Verkürzung der örtlichen Wartezeit von drei auf zwei Jahre beschleunigt den Berufseinstieg zusätzlich. Die Fortbildungspflichten sollen künftig flexibler ausgestaltet werden: Sämtliche Pflichtstunden können bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gesammelt nachgewiesen werden, wodurch insbesondere wechselvolle Karriereverläufe, Familienzeiten oder zeitweilige andere berufliche Schwerpunkte besser integriert werden können. Zudem werden Zeiten von Mutterschutz, Elternzeit und Pflege innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet – ein klarer Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

An der Altersgrenze wird festgehalten, zugleich jedoch eine bedarfsgerechte Verlängerung ermöglicht: Bei Bewerbermangel in den Bezirken des Anwaltsnotariats kann die Amtszeit auf Antrag zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden; spätestens mit Vollendung des 76. Lebensjahres endet sie zwingend. Damit Nachrückprozesse verlässlich planbar bleiben, berücksichtigen Ausschreibungen nun auch Stellen, deren Amtsinhaber das 70. Lebensjahr im laufenden oder folgenden Kalenderjahr vollenden werden – ein wichtiger Baustein für geordnete Nachrückverfahren.

Der Entwurf wurde vorab mit der Bundesnotarkammer sowie den Gremien des „Anwaltsnotariat“ des DAV abgestimmt. Durch die konsequente Priorisierung des Zugangs junger Kollegen schafft der Gesetzgeber verlässliche Planungssicherheit für den Nachwuchs, er würdigt die erheblichen fachlichen und finanziellen Zugangshürden und sichert die flächendeckende Versorgung mit notariellen Leistungen. Insgesamt verbindet er Flexibilität im Zugang mit einer streng bedarfsorientierten Verlängerungsoption und verlässlichen Ausschreibungsmechanismen. Er stärkt den Nachwuchs, sichert die Altersstruktur und schafft belastbare Nachrückpfade – genau die Mischung, die das Anwaltsnotariat zukunftsfähig macht sowie jungen Kolleginnen und Kollegen echte Planungssicherheit für die Bestellung als Anwaltsnotar bietet. Mit seiner Balance aus beruflicher Erneuerung, Flexibilisierung und generationengerechter Planungssicherheit setzt der Entwurf die verfassungsrechtlichen Vorgaben konsequent um und sichert für Jahre ein attraktives, leistungsfähiges und gerechtes Anwaltsnotariat.

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Ulf Schönenberg-Wessel ist Rechtsanwalt und Notar in Kiel, Vorsitzender der AG Anwaltsnotariat im DAV sowie Mitglied des Gesetzgebungsausschusses Anwaltsnotariat.