NJW-Editorial

Gesetzgebung durch KI?
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Künstliche Intelligenz schreibt keine Gesetze. Aber sie könnte helfen, den oft undurchsichtigen Paragrafendschungel zu entwirren. Eine im Auftrag des Bundesfinanzministeriums unter Federführung der d-fine GmbH erstellte Machbarkeitsstudie zu einer KI-gestützten Anwendung zur Identifikation des Vereinfachungspotenzials von Regelungen (www.d-fine.com/KI-Studie-Rechtsvereinfachung) zeigt, dass der Einsatz von KI hierbei realisierbar ist. Politisch ist er womöglich geboten.

25. Sep 2025

Die Studie richtet das Augenmerk auf Doppelungen, Widersprüche und Inkonsistenzen im Normenbestand. Hier liegen die größten Hebel für eine spürbare Entlastung. KI könnte systematisch Geltungsbereiche vergleichen, redundante Dokumentationspflichten aufspüren oder Normenkollisionen sichtbar machen – Aufgaben, die bislang in mühsamer Kleinarbeit durch die Ressorts zu bewältigen sind. Intelligente Rechtsassistenten können zu Werkzeugen des Bürokratieabbaus werden.

Maschinenlogik entbindet indessen nicht von politischer Verantwortung. Über Streichungen oder Änderungen muss weiterhin der Mensch entscheiden. KI kann unterstützen, strukturieren, Vorschläge validieren – aber sie kann nicht werten. Wenn Ministerien nicht länger unüberschaubare Textmassen manuell vergleichen müssen, wäre Bürokratieabbau jedoch ungleich effizienter möglich.

Die Studie betont den Bedarf an hoher Verlässlichkeit der Systeme. Juristische Plausibilität, Vollständigkeit, Konsistenz, Robustheit und Erklärbarkeit bilden die Dimensionen, die den Maßstab setzen. Generative Sprachmodelle liefern unter bestimmten Voraussetzungen hilfreiche Ergebnisse, neigen jedoch auch zu Halluzinationen. Deshalb bleibt menschliche Kontrolle unverzichtbar – es braucht ein Vier-Augen-Prinzip zwischen Mensch und Maschine.

Die in der Studie vorgeschlagene Roadmap setzt auf ein iteratives Vorgehen: Zunächst ein lokaler Prototyp, beschränkt auf ausgewählte Rechtsquellen, dann schrittweise Erweiterung und Integration in bestehende IT-Strukturen. Damit kommt ein Lernprozess in Gang, der technologische Dynamik mit verantwortungsbewusster Praxisnähe verbindet. Er zielt auf transparente, konsolidierte und kohärente Normenbestände.

Der Einsatz von KI in der Gesetzgebung ist mehr als ein technisches Projekt. Er berührt Grundfragen demokratischer Legitimation: Wer bestimmt, welche Vereinfachungen erwünscht sind? Wer kontrolliert die Algorithmen, die Vorschläge unterbreiten? Und wie verhindert man, dass aus Hilfsmitteln heimliche Mitgesetzgeber werden? Die Antwort: Das letzte Wort muss der Mensch haben – auch im digitalen Zeitalter. Gesetzgebung durch KI? Eher: Gesetzgebung mit KI. 

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Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. (London), ist Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (IRDi) an der Philipps-Universität Marburg.