Wer sich die Vorschläge der Kommission zum „Digital Omnibus on AI“ ansieht (COM(2025)836 final), stößt gleich zu Beginn auf einen in der europäischen (Digital-)Regulierung einmaligen Vorgang: Als vermeintliche „simplification“ der KI-VO wird verkündet, dass der bislang auf den 2.8.2026 angesetzte Geltungsbeginn der Hochrisiko-KI-Regeln als Herzstück der KI-VO von der Verfügbarkeit sogenannter harmonisierter Normen abhängig gemacht wird. Hierbei handelt es sich um privat entwickelte technische KI-Standards, die künftig beispielsweise für den KI-Einsatz in Medizinprodukten oder im Personalmanagement gelten werden (vgl. Gerdemann MMR 2024, 614). Konkret sollen Anbieter sog. produktsicherheitsbezogener Hochrisiko-KI-Systeme maximal bis zum 2.8.2028 Zeit haben, die Anforderungen der KI-VO einzuhalten, Anbieter sog. anwendungsbereichsbezogener Hochrisiko-KI-Systeme wiederum bis zum 2.12.2027. Sofern bestimmte KI-Standards aber schon früher fertig werden sollten, gelten die Anforderungen der KI-VO zwölf bzw. sechs Monate nach dem Zeitpunkt der offiziellen Abnahme der Standards durch die Kommission.
Um die Hintergründe dieser Entscheidung zu verstehen, gilt es sich vor Augen zu führen, dass die EU die KI-Regulierung faktisch auf sogenannte europäische Normungsorganisationen delegiert hat, die in praxi allerdings gar keine europäischen Organisationen sind. Stattdessen handelt es sich um private Industriezirkel, die im KI-Bereich von ressourcenstarken „Big Techs“ aus den USA dominiert werden. Die Anreize für diese Unternehmen, in Rekordzeit KI-Standards zu entwickeln, die an europäischen Werten und Wirtschaftsinteressen ausgerichtet sind, stellen sich recht überschaubar dar. Stattdessen orientiert man sich vor allem an ökonomischen Eigeninteressen wie der Skalierbarkeit von KI-Normungen, was bislang zu einem Wust aus referenzierten, das heißt auf bereits existierende, US-geprägte Standards bezugnehmenden Normfragmenten geführt hat, deren Komplexität sich charmanterweise zugleich als Markteintrittsbarriere für den kleineren EU-KI-Sektor eignet.
Bis es soweit kommt, soll es nach Vorstellung der Kommission nun auch offiziell den Entscheidungsträgern in Palo Alto und andernorts überlassen bleiben, wann sie gedenken, die KI-VO für sich und andere gelten zu lassen. Dass der Zeitraum der (zum jetzigen Zeitpunkt weitgehend unvermeidbaren) Verzögerungen in Presseerklärungen der Kommission konsequent falsch mit lediglich 16 Monaten angegeben wird, ist nur eine Randnotiz dieses Lehrstücks zur vielbeschworenen digitalen Souveränität Europas.
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