Gewechselt. Die Anwaltschaft dünnt aus – auch weil mancher Berufsträger irgendwann in die Wirtschaft, Verwaltung oder Justiz wechselt. Mit solch einem Fall hat das BVerwG am 5.2. zu tun: Nach acht Jahren als Berater wechselte der Mann als Beamter auf Lebenszeit in den Staatsdienst. Das Problem: Als er mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand trat, bewilligte ihm sein Dienstherr, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, weniger Versorgungsbezüge als erhofft. Zwar erkannte die zuständige Generaldirektion dem ehemaligen Regierungsdirektor – ein Referatsleiter mit der Besoldungsgruppe A 15 – ursprünglich seine zunächst ausgeübte Tätigkeit als „sonstige ruhegehaltsfähige Dienstzeit“ an. Dazu führte sie eine komplizierte Vergleichsrechnung durch, die sie dann aber änderte, als sie von der Altersrente durch das Versorgungswerk erfuhr. Dabei berücksichtigte die Behörde zwar zugunsten des Klägers anteilig seine „Kann-Vordienstzeiten“. Doch kam er so nur auf einen Ruhegehaltssatz von 59,71 % statt wie ursprünglich 65,31 %.
Mit seinem Widerspruch dagegen hatte der Pensionär ebenso wenig Erfolg wie beim VG Stuttgart und dem VGH Mannheim. Ziel der versorgungsrechtlichen Regelungen ist es den Oberrichtern zufolge, jene Menschen, die erst im vorgerückten Lebensalter ein Beamtenverhältnis eingegangen sind, versorgungsrechtlich den „Nur-Beamten“ annähernd gleichzustellen. Umgekehrt dürften Staatsdiener aber aufgrund ihrer außerhalb dieses Dienstverhältnisses erbrachten Vordienstzeiten nicht bessergestellt werden, als wenn sie von vornherein für das Gemeinwesen gearbeitet hätten. Zwar blieben Versorgungsansprüche außer Betracht, die ganz oder weit überwiegend mit eigenen Mitteln erworben wurden. Aber: Leistungen eines berufsständischen Versorgungswerks zählten nicht dazu, wenn sie auf Pflichtbeiträgen beruhten. Denn dann fehle es an der „Freiwilligkeit“ der Leistungserbringung.
Sichergestellt. Der EuGH antwortet dem FG Düsseldorf am 5.2., ob das Verbot der Einfuhr von Gütern aus Russland nur gilt, wenn die Einnahmen daraus Moskau bei der Destabilisierung der Ukraine helfen. Es geht um einen in dem Putin-Staat gekauften Mercedes, den das Hauptzollamt sichergestellt hat.
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