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Die Termine der 49. Kalenderwoche
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Wann müssen Wohnungseigentümer vor Maßnahmen zur Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums Vergleichsangebote von Handwerkern einholen? Der BGH verhandelt über eine Klage gegen die freihändige Vergabe durch eine Eignerversammlung. Die obersten Zivilrichter urteilen zudem darüber, ob ein Dienstleister für Sekretariatsarbeiten sich nach „Miss Moneypenny“ aus den James-Bond-Filmen benennen darf. Und das BVerwG befindet über den Verpflegungsmehraufwand von Beamten bei Dienstreisen.

26. Nov 2025

Vergleichsangebote. Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft eine ordnungsmäßige Verwaltung des kollektiven Eigentums verlangen – so auch bei dessen Erhaltung (§§ 18 f. WEG nF). Der BGH befasst sich am 5.12. mit einem Zwist innerhalb einer größeren Eignerrunde: Auf einer Versammlung hatte sie den Austausch von drei Fenstern sowie der Vordachverglasung in zwei Gebäuden beschlossen. Insgesamt ging es um knapp 10.000 EUR. Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt, weil man mit der beauftragten Glaserei bereits seit Jahrzehnten zur „vollsten Zufriedenheit“ zusammengearbeitet und auch mit der Malerfirma positive Erfahrungen gemacht habe. Gegen dieses freihändige Verfahren erhob die überstimmte Minderheit eine Anfechtungsklage.

Ganz zu Unrecht, befand das AG Wuppertal. Das LG Düsseldorf gönnte den Oppositionellen wenigstens einen kleinen Sieg: Für einen einzigen der Aufträge hätten unbedingt auch Wettbewerber kontaktiert werden müssen, weil dessen Volumen von etwas über 4.000 EUR die Geringwertigkeitsgrenze überschreite. Das Prinzip „bekannt und bewährt“ trage als alleinige Beschlussgrundlage nicht. Die übrigen Beschlüsse seien dagegen nicht zu beanstanden: Deren Umfang sei derart klein, dass kein relevanter wirtschaftlicher Nachteil drohe. Diese hatten Arbeiten zum Preis von rund 1.100 EUR bis zu (immerhin) knapp 3.000 EUR gebilligt.

Filmfigur. Darf sich ein Unternehmen, das in einem Franchise-System für Dienste von Sekretärinnen und persönlichen Assistentinnen wirbt, mit dem Namen „Moneypenny“ schmücken? Wohl jeder denkt dabei an die Vorzimmerdame des (in den Action-Filmen zunächst stets männlichen) Chefs des britischen Geheimdienstes, für den James Bond („Agent 007“) monströse Verbrechen vereitelt. Verhandelt hat der BGH darüber im September (NJW-aktuell H. 39/2025, 6), am 4.12. verkündet er eine Entscheidung. Da die Firmeninhaberin neben einer deutschen Wortmarke auch eine inter­nationale Zeichen-Registrierung besitzt, könnte der I. Zivilsenat dann aber zunächst einmal Fragen zum Schutz von Werktiteln an den EuGH mitteilen.

Dienstreisen. Nach dem Bundesreisekostengesetz (§ 6 I 3 BRKG) wird für dienstliche Touren von Staatsdienern kein Tagegeld für Verpflegungsmehraufwand gewährt, wenn zwischen der Arbeitsstelle oder der ­eigenen Wohnung und dem Einsatzort nur eine „geringe Entfernung“ liegt. Eine Verwaltungsvorschrift zieht diese Grenze bei zwei Kilometern. Eine Beamtin im Rang einer Bundesbankrätin streitet am 4.12. vor dem BVerwG für die Zahlung von insgesamt 336 EUR, die ihr für 26 eintägige Einsätze bei ein und demselben Geldinstitut im Jahr 2020 zustünden. Im Gegensatz zum VG Stuttgart wies der VGH Mannheim sie ab: Maßgeblich sei die Luftlinie, nicht der womöglich längere Trip über das Straßennetz. Da könne sich die Frau ihr Essen auch mitnehmen oder ohne Mehrkosten in vertrauter Umgebung beschaffen.

Vielerlei. Das BVerwG befindet über zwei Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz, das den Einsatz von verflüssigtem Erdgas vorantreiben soll. Das BAG entscheidet über die Eingruppierung des Teamleiters einer Serviceeinheit für Zivilprozesssachen bei einem AG. Am BSG geht es um die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfssätze zur Sicherung des Lebensunterhalts in den Stufen 1 und 2 in den Jahren 2021 bzw. 2022 (§ 20 SGB II). Der BFH berät über den Vorsteuerabzug bei einem betrügerischen Schneeballsystem mit Photovoltaikanlagen. Der EuGH beantwortet die Frage eines Gerichts erster Instanz aus Amsterdam in einem Verfahren um Apples Vertriebsplattform („App Store“), wo bei einem etwaigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der Ort des schädigenden Handelns liegt. Der Bundestag hat seine vorletzte Sitzungswoche in diesem Jahr. Die Sitzung der bei der BRAK angesiedelten Satzungsversammlung wurde dagegen kurzfristig verschoben.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.