Vergleichsangebote. Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft eine ordnungsmäßige Verwaltung des kollektiven Eigentums verlangen – so auch bei dessen Erhaltung (§§ 18 f. WEG nF). Der BGH befasst sich am 5.12. mit einem Zwist innerhalb einer größeren Eignerrunde: Auf einer Versammlung hatte sie den Austausch von drei Fenstern sowie der Vordachverglasung in zwei Gebäuden beschlossen. Insgesamt ging es um knapp 10.000 EUR. Vergleichsangebote wurden nicht eingeholt, weil man mit der beauftragten Glaserei bereits seit Jahrzehnten zur „vollsten Zufriedenheit“ zusammengearbeitet und auch mit der Malerfirma positive Erfahrungen gemacht habe. Gegen dieses freihändige Verfahren erhob die überstimmte Minderheit eine Anfechtungsklage.
Ganz zu Unrecht, befand das AG Wuppertal. Das LG Düsseldorf gönnte den Oppositionellen wenigstens einen kleinen Sieg: Für einen einzigen der Aufträge hätten unbedingt auch Wettbewerber kontaktiert werden müssen, weil dessen Volumen von etwas über 4.000 EUR die Geringwertigkeitsgrenze überschreite. Das Prinzip „bekannt und bewährt“ trage als alleinige Beschlussgrundlage nicht. Die übrigen Beschlüsse seien dagegen nicht zu beanstanden: Deren Umfang sei derart klein, dass kein relevanter wirtschaftlicher Nachteil drohe. Diese hatten Arbeiten zum Preis von rund 1.100 EUR bis zu (immerhin) knapp 3.000 EUR gebilligt.
Vielerlei. Das BVerwG befindet über zwei Streitigkeiten nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz, das den Einsatz von verflüssigtem Erdgas vorantreiben soll. Das BAG entscheidet über die Eingruppierung des Teamleiters einer Serviceeinheit für Zivilprozesssachen bei einem AG. Am BSG geht es um die Verfassungsmäßigkeit der Regelbedarfssätze zur Sicherung des Lebensunterhalts in den Stufen 1 und 2 in den Jahren 2021 bzw. 2022 (§ 20 SGB II). Der BFH berät über den Vorsteuerabzug bei einem betrügerischen Schneeballsystem mit Photovoltaikanlagen. Der EuGH beantwortet die Frage eines Gerichts erster Instanz aus Amsterdam in einem Verfahren um Apples Vertriebsplattform („App Store“), wo bei einem etwaigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung der Ort des schädigenden Handelns liegt. Der Bundestag hat seine vorletzte Sitzungswoche in diesem Jahr. Die Sitzung der bei der BRAK angesiedelten Satzungsversammlung wurde dagegen kurzfristig verschoben.
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