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Die Termine der 47. Kalenderwoche
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Manchmal ist der Rechtsweg die Rettung, wenn man einen Studienplatz in einem Fach mit strengem Numerus clausus ergattern möchte: Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich mit den Klagen von drei verhinderten Medizinbewerbern. Das Bundesarbeitsgericht prüft einen Fall, in dem ein Insolvenzverwalter kein Urlaubsgeld des pleite gegangenen Arbeitgebers auszahlt. Dort geht es auch um einen schwerbehinderten Rechtsanwalt, der sich bei seiner vergeblichen Bewerbung als Leiter des Rechtsamts übergangen sieht. In Karlsruhe „duftet“ es außerdem wieder nach Diesel. Und der Bundesfinanzhof klärt, ob Verfahrenspfleger im Familienrecht Umsatzsteuer zahlen müssen.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 18. Nov 2021.

Vor der Tür. Studienplätze mit Numerus clausus sind begehrt – besonders in der Medizin. Das BVerwG will am 24.11. präzisieren, wann Bewerber sich nach einer Absage einklagen können. Zugrunde liegen die Fälle von zwei Männern und einer Frau, die schon seit rund sechs Jahren an der Georg-August-Universität in Göttingen ihre Ausbildung zum Arzt bzw. zur Ärztin be­ginnen wollen. Doch nach der Hochschule verweigerten ihnen auch das VG Göttingen und das OVG Lüneburg einen Platz: Die Kapazitäten seien ausgeschöpft, und in deren Rahmen habe die Prüfung der Belegungsliste ebenfalls keine freien Plätze ergeben. Die Berechnung auf Grundlage von 15,5 Prozent der Gesamt­zahl der tagesbelegten Betten und der sogenannten Mitternachtszählung sei in Ordnung. Selbst für einen Teil­studienplatz der Lehreinheit Vorklinische Medizin ist den Vorinstanzen zufolge kein Platz mehr übrig. Denn deren „Dienstleistungsexport“ in die Lehreinheit Zahnmedizin sei zwar geringfügig zu reduzieren, wodurch sich aber die Zahl der Ausbildungsgelegenheiten nicht ändere – für eine „Schwundbereinigung“ oder eine „proportionale Stauchung“ wegen überobligatorischer Lehrleistungen an anderer Stelle sei kein Raum.

In einem Punkt ließen die niedersächsischen Ober­richter dennoch die Revision zu: Die Leipziger Bundesrichter sollen klären, ob die Justiz bei einer feststehenden Überschreitung des Gesamtcurricularnormwerts für den Studiengang Humanmedizin zur proportionalen Kürzung des Eigenanteils der vorklinischen Lehreinheit verpflichtet ist. Für Leser, die nicht regelmäßig im Hochschulrecht unterwegs sind: Dieser CNW bestimmt, wie viele Deputatsstunden für die Ausbildung eines Studenten in einem bestimmten Fach erforderlich sind (was damit zusammenhängt, wie viele Semesterwochenstunden die dortigen Dozenten lehren müssen), und wird in den Kapazitätsverordnungen der Bundesländer festgelegt.

Urlaubsgeld vom Insolvenzverwalter. Das BAG befasst sich am 25.11. mit den Ansprüchen eines ehemaligen Montageleiters und Betriebsratsmitglieds, der kurz vor der Pleite seines Arbeitgebers fristlos gekündigt hatte. Vom Insolvenzverwalter verlangt er nun die Abgeltung von knapp drei Wochen Resturlaub. Diese habe als Masseforderung zu gelten (§ 55 II 2 InsO), da der starke vorläufige Verwalter seine Arbeitsleistung entgegengenommen habe und die Abgeltung danach fällig geworden sei. Der sieht das anders, weil das Arbeitsverhältnis vorher geendet habe. Das Verfahren hat eine besondere Erfurter Note: Der zuständige Sechste Senat wollte dem Mann schon vor über einem Jahr vollständig recht geben. Daran sah er sich aber gehindert, weil der Neunte Senat einst eine solche „Neumasseverbindlichkeit“ nur anteilig anerkennen wollte. Doch hieran will er nun nicht mehr festhalten, wie er den Kollegen auf deren Anfrage hin mitteilte.

Noch mehr Termine. Das BAG verhandelt am selben Tag über die Klage eines schwerbehinderten Rechtsanwalts, der sich mit seiner vergeblichen Bewerbung als Leiter des Rechtsamts eines Landkreises übergangen sieht. Dort wurde er nicht mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen, weil er „offensichtlich fachlich ungeeignet“ sei. Vor dem Referendariat hatte der Industriekaufmann als TV-Redakteur, Künstler-Manager und Immobilienmakler gearbeitet. Am BGH duftet es wieder nach Diesel, auch wenn der dafür eingesetzte Hilfsspruchkörper noch nicht zuständig ist: Der VII. ­Zivilsenat stellt – gleichfalls am 25.11. – im Streit um den VW-Motor EA 189 die Ansprüche von drei Gebraucht- und einem Neuwagenkäufer gegen den Autobauer Audi auf den juristischen Prüfstand. Das OLG München hatte ihnen trotz des mittlerweile aufgespielten Software-Updates überwiegend beigepflichtet: Der Ingolstädter Hersteller werde die Antriebsmaschine kaum „blind“ installiert haben. Und der BFH entscheidet am gleichen Termin, ob Verfahrensbeistände für Minderjährige in Kindschaftssachen (§ 158 FamFG) ­sowie als Verfahrenspfleger in Betreuungs- (§ 276 FamFG) und Unterbringungssachen (§ 317 FamFG) Umsatzsteuer zahlen müssen.