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Die Termine der 46. Kalenderwoche
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Die vom BVerfG angeordnete Reform der Grundsteuer hat bei zahlreichen Immobilieneignern zu höheren Abgaben geführt – und bei Mietern ebenso. Der BFH stellt sie auf den Prüfstand. Der EuGH urteilt, ob die Union ihre Kompetenzen überschritten hat, als sie den Mitgliedstaaten Mindestlöhne vorgeschrieben hat. Vor dem BGH geht es um die unter Datenschützern umstrittene Überwachungssoftware „Pegasus“ und die mutmaßlich betrügerische Pleite des Zahlungsdienstleisters Wirecard.

5. Nov 2025

Grundsteuer. Gerade noch rechtzeitig vor Ablauf der vom BVerfG gesetzten Frist zur Reform der Grundsteuer hatten die Bundesländer einen Kompromiss ­hinbekommen – mit einem „Heldennotausgang“: Eine Öffnungsklausel erlaubt Abweichungen. Elf von ihnen wenden seit Beginn dieses Jahres das Bundesmodell an, fünf haben sich für ganz unterschiedliche Sonderwege entschieden. Mit Ersterem befasst sich am 12.11. der BFH. Die obersten Finanzrichter nehmen sich zu diesem exemplarisch drei von zahlreichen Verfahren zur Brust, die bereits bei ihnen anhängig sind (sowie zu vieren der Ländermodelle). Dabei soll es vor allem um die Verfassungsmäßigkeit des pauschalierten Ertragswertverfahrens (§§ 251 ff. BewG) und dessen Abweichungen von den Vorschriften für Erbschaften sowie Schenkungen gehen. Ihre Sorge lautet ihrer Ankündigung zufolge, „dass höherpreisige Immobilien zu ihrem tatsächlichen Wert geringer und niedrigpreisige Immobilien im Verhältnis dazu zu hoch bewertet werden“.

Außerdem fragen sich die Bundesrichter, ob es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 I GG) vereinbar ist, dass durch die „Verwendung eines grob typisierten Bewertungsverfahrens“ in diesem Massengeschäft womöglich nicht immer eine an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichtende Belastung ­erreicht wird. So wollen sie klären, ob die Heranziehung der pauschalierten Nettomieten und der von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerte der Bewertung individueller Grundstücke gerecht wird. Verkündet wird das Urteil allerdings erst später – ­gemunkelt wird von einem Termin im Dezember. Das letzte Wort haben die Rechtsprecher im noblen Münchener Stadtteil Bogenhausen allerdings nicht: Nur wenn sie von einem Verstoß gegen das Gleichheits­gebot überzeugt sind, dürfen sie die Akten an die Karlsruher Verfassungshüter weiterleiten. Die haben dann erneut das Sagen, nachdem sie die weitere Anwendung der völlig veralteten Einheitswerte aus den Jahren 1964 im Westen und (allen Ernstes) 1935 im Osten verboten haben (NJW 2018, 1451). Dort landet das Thema aber sowieso: Verfassungsbeschwerden von Bürgern sind schon eingetrudelt, und jedes FG kann es per konkreter Normenkontrolle vorlegen.

Mindestlöhne. Auch wenn der Vorstoß aus Dänemark kommt – falls der EuGH der Nichtigkeitsklage gegen die EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne 2022/2041 folgt, hätte dies für Deutschland ebenfalls Konsequenzen. Ungewöhnlich ist zudem, dass die Skandinavier meinen, die Union habe damit den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung überschritten, gegen die Zuständigkeitsverteilung nach dem AEUV verstoßen und in die Koalitionsfreiheit der Tarifpartner eingegriffen. Bemerkenswert überdies: Generalanwalt Nicholas Emiliou sieht das genauso. Am 11.11. kommt das Urteil aus Luxemburg.

Äußerungsrecht. Noch ein ungewöhnlicher Fall: Der BGH verhandelt am 11.11. über eine Klage Marokkos. Das wehrt sich gegen Online-Veröffentlichungen des Wochenblatts „Zeit“ und einen Printbericht der Süddeutschen Zeitung, denen zufolge der Geheimdienst des Königreichs die unter Datenschützern umstrittene Überwachungssoftware „Pegasus“ benutze. Der habe damit unter anderem den französischen Präsidenten ausgespäht. Das alles stimme nicht, entgegnet Rabat.

Sonstiges. Der BGH urteilt über mögliche Ansprüche von Aktionären des pleitegegangenen Zahlungsdienstleisters Wirecard (NJW-aktuell H. 42/2025, 6). Am BSG geht es um Sachzuwendungen als Lohn, ein Sessel­dreirad namens „Easy Rider“ als Hilfsmittel und ­etwaige Scheinselbstständige. Das BAG beleuchtet Einstufungen von Arbeitnehmern. BND-Mitarbeiter beschäftigen mal wieder das BVerwG. Der BFH kümmert sich um Beiträge für gemeinnützige Sportvereine und um Solaranlagen. Das LG Potsdam erfährt vom EuGH, ob ein Getränk „alkoholfreier Gin“ heißen darf. Außerdem tagt der Bundestag.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.