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Die Termine der 46. Kalenderwoche
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Ein Bausparvertrag verspricht hohe Zinsen in der Phase der Einzahlungen und niedrige auf den späteren Immobilienkredit. Verbraucherschützer wollen nun vor dem Bundesgerichtshof die letzten Gebühren dafür kippen. Und der Bundesfinanzhof urteilt über Steuern auf Bonuszinsen für diese Geldanlagen. In Karlsruhe geht es außerdem um ein Recht von Kommunen, unter Auflagen verkauftes Bauland zurückzufordern. Über die Anerkennung von Auslandsscheidungen von Ehen befindet schließlich der Europäische Gerichtshof.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 10. Nov 2022.

Bausparvertrag I. Viele, die sich auf längere Sicht eine Wohnung oder ein Häuschen anschaffen wollen, setzen auf den guten alten deutschen Bausparvertrag: Erst zahlt man regelmäßig ein und bekommt dafür Zinsen – und wenn das Guthaben für die „Zuteilungsreife“ reicht, schreitet man zum Notar und erhält für den restlichen Kaufpreis ein vergünstigtes Darlehen. Schon im Jahr 2017 hat der BGH entschieden, dass Bausparkassen während des laufenden Kredits keine Jahresentgelte, Servicepauschalen oder ähnliche Gebühren verlangen dürfen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen will jetzt in Karlsruhe feststellen lassen, dass dies auch für die Ansparphase gilt. Am 15.11. verhandelt der XI. Zivilsenat deshalb über eine Klage gegen die BHW Bausparkasse AG mit Hauptsitz in Hameln (älteren „Semestern“ noch unter dem Namen „Beamtenheimstättenwerk“ geläufig). Der Konsumentenlobby sind die zwölf Euro ein Dorn im Auge, die das mittlerweile zur Deutschen Bank gehörende Unternehmen von seinen Kunden in diesem Zeitraum alljährlich verlangt. Vor der niedersächsischen Justiz hatte der Verband damit vollen Erfolg: Das LG Hannover und das OLG Celle befanden, dabei handele es sich um eine gemäß § 307 BGB unzulässige Preisnebenabrede, die den Immobilieneigner in spe unangemessen benachteilige.

Bausparvertrag II. Wenn dann aus solchen Sparprodukten Geld fließt, möchte auch das Finanzamt etwas abbekommen. Der BFH befasst sich am 15.11. mit ­Bonuszinsen auf ein Bausparguthaben, die für den Verzicht auf einen Kredit ausgeschüttet werden. Geklagt hat ein Rentner, der im Streitjahr in seiner Steuererklärung in der Anlage KAP keine Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben hatte. Aufgrund einer Kontrollmitteilung rochen die Fiskalbeamten Lunte und verlangten dafür Einkommensteuer. Vor dem FG Niedersachsen wehrte er sich: Die Bonuszinsen habe er bereits zuvor, nämlich verteilt über die Laufzeit des Vertrags, erhalten. Vor dem FG Niedersachsen drang er damit nicht durch: Der Zuschlag für den Bonus sei erst mit Auszahlung des gesamten Sparguthabens fällig geworden, befanden sie unter Auslegung der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge System A (ABB). Die Bundesrichter wollen nun klären, welche Rolle es für den Zeitpunkt des Zuflusses spielt, dass zunächst ein separates Bonuskonto geführt worden war. Und ob es relevant ist, wenn ein Kunde den Kontrakt allein als renditestarke Kapitalanlage betrachtet und die Inanspruchnahme eines Darlehens von vornherein nicht anstrebt.

Wiederkaufsrecht. Bauland gegen Geld und Baupflicht – eine Methode von Kommunen im Kampf gegen Wohnungsmangel. Der BGH urteilt am 18.11. über einen Fall, in dem ein Privatmann im Jahr 1994 zum damals marktgerechten Preis von knapp 60.000 DM ein Grundstück gekauft hatte. Er verpflichtete sich in dem städtebaulichen Vertrag (§ 11 BauGB), darauf innerhalb von acht Jahren ein Wohngebäude zu erstellen – und anderenfalls (sowie bei einer Weiterveräußerung) auf Verlangen die Immobilie gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu übertragen. Weil keine Bagger und Kräne anrückten, machte die niederbayerische Marktgemeinde 20 Jahre später davon Gebrauch. Das LG Landshut gab ihr recht, das OLG München nicht. Denn hier habe es keinen Preisnachlass gegeben, und die Ausübung sei zu spät erfolgt. Wobei allerdings § 462 BGB dafür eine Frist von 30 Jahren zulässt.

Scheidung. Wann muss ein deutsches Standesamt die einvernehmliche Trennung einer Deutsch-Italienerin und eines Italieners, die hierzulande geheiratet hatten, ins Eheregister aufnehmen? Dazu äußert sich auf Anfrage des BGH am 15.11. der EuGH. Die beiden haben vor der zuständigen Behörde in Parma mehrfach das Ende ihrer Beziehung zu Protokoll gegeben. Generalanwalt Anthony Collins meint, dass es sich dabei nicht um eine Privatscheidung handele, sondern um eine Scheidungsentscheidung im Sinne der Brüssel-IIa-Verordnung. Weshalb sie in der Regel automatisch anzuerkennen sei.

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