Agenda

Die Termine der 45. Kalenderwoche
Agenda
magele-picture / Adobe

Inwieweit eine Reiseversicherung den Schutz bei Ausflügen in riskante Regionen versagen kann, in denen etwa eine Pandemie herrscht, klärt der BGH. Der befasst sich auch damit, ob die Schufa jemanden noch als Geschäftsrisiko speichern darf, nachdem er seine Schulden bezahlt hat. Das BVerwG entscheidet, ob ein Finanzaufseher Auskünfte über seine Meldeadresse verhindern kann, weil er gegen organisierte Kriminalität kämpft. Dort geht es auch um eine Approbation für einen behinderten Mediziner. Und das BAG urteilt über die Vergütung von VW-Betriebsräten.

29. Okt 2025

Urlaubsschutz. Dürfen Reiseversicherer Leistungen verweigern, wenn sich ein Tourist in ein Land begibt, in dem gerade eine Pandemie herrscht – sofern das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die entsprechende Region ausgesprochen hat? Und außerdem ­generell bei Ausflügen in Gebieten, von deren Besuch unser Außenministerium abgeraten hat? Beides sehen Klauseln der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG (­einer Tochter der HanseMerkur) in ihrer „Jahres-Reise­versicherung“ vor, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vorgeht. Das LG Berlin (wie es damals noch nicht mit einer Nr. 2 dahinter hieß) gab der Konsumentenlobby recht, denn es fand die Klauseln zu schwammig. So splittete die Assekuranz ihren versprochenen Schutz auf – und zwar in Rücktritte, ­Abbrüche, Notfälle während des Trips wie den Diebstahl von EC- und Kreditkarten, einen Verlust des Gepäcks etwa durch dessen Klau sowie die Erstattung von unvorhergesehenen Kosten einer Erkrankung. Hinzu kam in einem „Glossar“ unter anderem eine ­Definition dessen, was Kunden unter einer „Pandemie“ zu verstehen hätten.

Insbesondere dieser Begriff in einer Ausschlussklausel sei für einen juristischen und medizinischen Laien nicht hinreichend verständlich, so die Kammer. Für den Verbraucher bestünden „erhebliche und rechtlich relevante Unsicherheiten über die Reichweite des Risikoausschlusses, insbesondere darüber, welcher Grad an Infektionsausbreitung bereits für einen Risikoausschluss ausreichend ist“. Auch vermissten die Urteilsfinder einen Verweis, der an die Erläuterung einer ­öffentlich anerkannten Gesundheitsinstitution wie der Weltgesundheitsorganisation oder des deutschen Robert-Koch-Instituts anknüpfte – „auch wenn der Pandemiebegriff in Folge der Corona-Pandemie Eingang in die Alltagssprache gefunden hat“. Das KG sah das ganz anders und wies die Klage rundum ab. Nun muss sich am 5.11. der BGH damit befassen.

Schuldnerliste. Wie das täglich grüßende Murmeltier beschäftigt die DS-GVO wieder einmal unsere Bundesgerichte. Der I. BGH-Zivilsenat untersucht am selben Tag, ob Wirtschaftsauskunfteien Informationen über Zahlungsstörungen auch noch nach Bezahlung der Forderungen speichern dürfen – und wenn ja, wie lange. Was die Schufa im Fall des Klägers teilweise über drei Jahre hinweg tat, dann nach einer vom hessischen ­Datenschutzbeauftragten gebilligten Musterempfehlung eines Branchenverbands aber beendete. Auf dieser Basis hatte das Unternehmen für den Ex-Schuldner einen Score-Wert errechnet, der die Gefahr eines Zahlungsausfalls als „sehr kritisch“ bewertete. Im Gegensatz zum LG Bonn gestand ihm das OLG Köln 500 EUR Schadensersatz nebst Anwaltskosten und Zinsen zu.

Berufsrisiken. Ein Abteilungsleiter der BaFin, der mit seinen Mitarbeitern gegen Geldwäsche vorgeht, kämpft zusammen mit seiner Behörde für eine Verlängerung seiner Auskunftssperre im Melderegister. Der Job bringe besondere Gefahren für Leben und Gesundheit mit sich, denn es gehe auch um inländische und ausländische organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung sowie das „Reichsbürger-Milieu“. Doch diesmal sah die zuständige Ordnungsbehörde ebenso wie das VG Köln nur „abstrakte berufsgruppentypische Gefahren“ – im Gegensatz zum OVG Münster. Am 5.11. will das BVerwG das letzte Wort sprechen.

Vielerlei. Wann ist ein studierter Mediziner (Gesamtnote „gut“) zu krank, um eine Approbation für den Arztberuf und damit dessen gesamte Bandbreite zu ­erhalten? Das entscheiden die obersten Verwaltungsrichter im Fall eines erheblich sehbehinderten Klägers. Über die womöglich überhöhte Bezahlung von frei­gestellten Betriebsräten bei VW befindet das BAG, nachdem der BGH in solchen Fällen mit Strafe gedroht hat. Der BFH fragt, ob die Besteuerung virtu­eller Automatenspiele gegen das Verfassungs- oder Europarecht verstößt. Und die Justizministerkonferenz will in Leipzig auf ihrer Herbstkonferenz wieder eine ellenlange Tagesordnung abarbeiten.

Dieser Inhalt ist zuerst in der NJW erschienen. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.