Urlaubsschutz. Dürfen Reiseversicherer Leistungen verweigern, wenn sich ein Tourist in ein Land begibt, in dem gerade eine Pandemie herrscht – sofern das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die entsprechende Region ausgesprochen hat? Und außerdem generell bei Ausflügen in Gebieten, von deren Besuch unser Außenministerium abgeraten hat? Beides sehen Klauseln der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG (einer Tochter der HanseMerkur) in ihrer „Jahres-Reiseversicherung“ vor, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vorgeht. Das LG Berlin (wie es damals noch nicht mit einer Nr. 2 dahinter hieß) gab der Konsumentenlobby recht, denn es fand die Klauseln zu schwammig. So splittete die Assekuranz ihren versprochenen Schutz auf – und zwar in Rücktritte, Abbrüche, Notfälle während des Trips wie den Diebstahl von EC- und Kreditkarten, einen Verlust des Gepäcks etwa durch dessen Klau sowie die Erstattung von unvorhergesehenen Kosten einer Erkrankung. Hinzu kam in einem „Glossar“ unter anderem eine Definition dessen, was Kunden unter einer „Pandemie“ zu verstehen hätten.
Insbesondere dieser Begriff in einer Ausschlussklausel sei für einen juristischen und medizinischen Laien nicht hinreichend verständlich, so die Kammer. Für den Verbraucher bestünden „erhebliche und rechtlich relevante Unsicherheiten über die Reichweite des Risikoausschlusses, insbesondere darüber, welcher Grad an Infektionsausbreitung bereits für einen Risikoausschluss ausreichend ist“. Auch vermissten die Urteilsfinder einen Verweis, der an die Erläuterung einer öffentlich anerkannten Gesundheitsinstitution wie der Weltgesundheitsorganisation oder des deutschen Robert-Koch-Instituts anknüpfte – „auch wenn der Pandemiebegriff in Folge der Corona-Pandemie Eingang in die Alltagssprache gefunden hat“. Das KG sah das ganz anders und wies die Klage rundum ab. Nun muss sich am 5.11. der BGH damit befassen.
Vielerlei. Wann ist ein studierter Mediziner (Gesamtnote „gut“) zu krank, um eine Approbation für den Arztberuf und damit dessen gesamte Bandbreite zu erhalten? Das entscheiden die obersten Verwaltungsrichter im Fall eines erheblich sehbehinderten Klägers. Über die womöglich überhöhte Bezahlung von freigestellten Betriebsräten bei VW befindet das BAG, nachdem der BGH in solchen Fällen mit Strafe gedroht hat. Der BFH fragt, ob die Besteuerung virtueller Automatenspiele gegen das Verfassungs- oder Europarecht verstößt. Und die Justizministerkonferenz will in Leipzig auf ihrer Herbstkonferenz wieder eine ellenlange Tagesordnung abarbeiten.
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