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Die Termine der 45. Kalenderwoche
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abhijith3747

Die Untersuchung eines im Reagenzglas künstlich befruchteten Embryos auf etwaige Erbkrankheiten unterliegt strengen Beschränkungen. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun einen Fall entscheiden, in dem die zuständige Ethikkommission einer Frau die gewünschte Präimplantationsdiagnostik verwehrt hat. Auch wollen die Leipziger Bundesrichter das Ergebnis ihrer Mammutverhandlung über Klagen gegen den Fehmarntunnel verkünden.

29. Okt 2020

Gentests. Genetische Untersuchungen in der Schwangerschaft aus Angst vor Erbkrankheiten sind ethisch nicht unumstritten, aber prinzipiell erlaubt: Pränatale Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom (früher Mongolismus genannt) werden auch teilweise von den Krankenkassen bezahlt. Sehr viel strenger geregelt ist nicht nur hierzulande die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID), bei der ein durch künstliche Befruchtung (in vitro) erzeugter Embryo vor dessen Einpflanzung in die Gebärmutter der Frau analysiert wird. Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) droht mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe, wenn jemand solche Zellen aus dem Reagenzglas vor dem „intrauterinen Transfer“ begutachtet. Dahinter steckt die Sorge vor einer „genetischen Selektion“ und dem Versuch, einen „Idealmenschen zu züchten“. Eine Ausnahme gilt bei einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine Tot- oder Fehlgeburt; ferner dann, wenn „auf Grund der genetischen Disposition der Frau, von der die Eizelle stammt, oder des Mannes, von dem die Samenzelle stammt“, für deren Nachkommen das hohe Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. Außerdem muss eine Ethikkommission zugestimmt haben. Über ein ablehnendes Votum dieses Gremiums in Bayern verhandelt am 5.11. das BVerwG.

Vor dem VG und dem VGH München hat die Klägerin verloren. Bei ihrem Partner liege zwar eine „Anlageträgerschaft“ für eine Myotone Dystrophie (Typ 1) vor, und er leide bereits an Symptomen dieser Muskelerkrankung, die sich unter anderem durch Schwäche in den Beinen zeigt; sein Onkel ist daran sogar gestorben. Doch zeige sie sich oft erst im höheren Lebensalter – zumal bei einer Vererbung durch den Vater. Dass die Frau sich Kinder wünsche, aber vor einer Pränataldiagnostik und einem möglichen Schwangerschaftsabbruch fürchte, reichte den Kommissionsmitgliedern ebensowenig wie den Richtern für eine Zustimmung aus. Nach der mündlichen Verhandlung am 14.10. räumten die Leipziger Richter sich erst einmal drei Wochen Bedenkzeit ein.

Tunnelbau. Tagelang hat das BVerwG über sieben Klagen gegen den Bau eines Tunnels unter dem Fehmarnbelt zwischen Puttgarden und Rødby verhandelt und sich dazu sogar in die Leipziger Kongresshalle begeben (NJW-aktuell H. 39/2020, 6). Die Stadt Fehmarn hält den Brandschutz nicht für gesichert – ihre eigene Feuerwehr wäre im Ernstfall jedenfalls überfordert, sagt sie. Ein Landwirt fordert eine größere Entschädigung dafür, dass er sein Grundstück teils vorübergehend, teils dauerhaft nicht mehr nutzen kann. Zwei Umweltverbände sehen Natur- und Vogelschutzgebiete in Gefahr, zudem Sandbänke und Riffe, Schweinswale und Seehunde. Und mehrere Fährunternehmen fürchten um Umsätze und Arbeitsplätze. Gegner des von Dänemark finanzierten Milliardenprojekts sagen: Für so wenige Autos, wie zu erwarten seien, würde man in Deutschland nicht einmal eine Umgehungsstraße bauen. Am 3.11. wollen die Bundesrichter mitteilen, was sie von dem Planfeststellungsbeschluss halten.

Gesetzgeber. Der Bundestag kommt vom 4.– 6.11. zusammen. Die Tagesordnung ist noch nicht bekannt, weil die Volksvertreter erst einmal die Agenda für ihre Abstimmungen und Beratungen in der Woche davor aufgestellt haben. Weitgehend klar ist bereits, womit sich der Bundesrat am 6.11. befassen will. So geht es in voraussichtlich letzter Runde um die (moderaten) Bemühungen, ein weiteres Anwachsen des Bundestags bei den nächsten Wahlen zu verhindern. Auch sollen Einnahmen und Ausgaben von dessen Abgeordneten strenger geregelt werden. Eine Erweiterung der Strafbarkeit nach §§ 86, 86a, 111 und 130 StGB bei Handlungen im Ausland sowie eine Ausweitung des Schriftenbegriffs im Strafrecht, die der Bundestag bereits beschlossen hat, stehen ebenfalls auf der Tagesordnung der Länderkammer; ebenso die Liberalisierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nach einem entsprechenden EuGH-Urteil und Änderungen bei dem vor zehn Jahren geschaffenen Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.