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Die Termine der 44. Kalenderwoche
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Herbstferien und Feiertage dünnen auch an unseren obersten Bundesgerichten die Terminrollen aus. Der Bundesfinanzhof nimmt sich immerhin einer besonderen Feinheit des Steuerrechts an – der Organschaft mit ihren diversen Facetten. Zudem halten wir eine kleine Rückschau auf Rechtsprobleme der Ferienzeit in der Saison des Blätterfalls. Und weisen auf Möglichkeiten zur Fortbildung hin.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung, 27. Okt 2022.

Steuerliche Anatomie. Herbstferien, Reformationstag und Allerheiligen lassen die Terminkalender unserer obersten Bundesgerichte ziemlich blass aussehen. Eine schöne Gelegenheit, sich mit einem Leckerbissen des Steuerrechts zu befassen, dem sich der BFH am 2.11. gleich zweimal widmen will – der Organschaft. Nur für das Finanzamt werden dabei mindestens zwei selbstständige Unternehmen zu einer Einheit zusammengefasst. Der sogenannte Organträger beherrscht dabei die Organgesellschaft. Das gibt es bei der Körperschaft-, der Gewerbe- und der Umsatzsteuer. In einem der beiden Fälle geht es vor den obersten Finanzrichtern um eine Holding, die wegen Insolvenz der Holding-GmbH den Gewinnabführungsvertrag nicht mehr erfüllen konnte, der für die Annahme einer körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft nötig ist. Das FG Nürnberg fand zum Missfallen des Insolvenzverwalters, der eine Geldquelle witterte: Die Anerkennung des Organschaftsverhältnisses durch das Finanzamt entfällt durch die Pleite nicht rückwirkend. In dem anderen Verfahren ist zu klären, ob ein Ergebnisabführungsvertrag tatsächlich durchgeführt wurde, wenn die Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme in ­ihrer Bilanz nicht ausweist. Und welche Rolle es dabei spielt, wenn Letztere den Verlustbetrag erstattet.

Umgangsrecht in unterrichtsfreier Zeit. Herbstferien stellen die Rechtsprechung aber nicht nur organisatorisch, sondern auch inhaltlich vor Herausforderungen. So hatte das OLG Frankfurt a. M. nach dem anschließenden Schulbeginn über die praktische Umsetzung eines Wechselmodells zu befinden, auf das sich Eltern nach ihrer Trennung im Prinzip verständigt hatten. Doch der Vater zweier Kinder sah sich hinsichtlich des Umfangs von Betreuung und Umgang benachteiligt: Die Ferienregelung bedürfe der Korrektur, argumentierte er unter Hinweis auf die Erfahrungen während der Unterrichtspause in der Zeit des Laubfalls. Damit drang er bei dem Senat nicht durch. Denn Langzeit­studien deuteten darauf hin, dass ein „aufgedrängter“ Umgang als Belastung empfunden werde und das Verhältnis zum umgangsberechtigten Elternteil negativ beeinflusse. Hinsichtlich der Ferien- und Geburtstagsregelungen stellten die Richter fest, „dass abstrakte Regelungen, die sich an geraden und ungeraden Wochen orientieren, im Zusammenhang mit wechselnden Ferien auch immer wieder einmal zu ungünstigeren Konstellationen führen können“. Wenn sich die Eltern nicht einigen könnten, sei nun einmal gerichtlich zu entscheiden. Und da könne nicht erwartet werden, „dass ein ständiger Wechsel im Rhythmus angeordnet wird, weil Ferien in geraden und ungeraden Wochen beginnen und enden können“ (NJOZ 2022, 76).

Privilegierter Ferienjob. Das in den Herbstferien erzielte Einkommen einer volljährigen Tochter hat das BSG gegen die Anrechnung auf das Kindergeld, das die Mutter im Rahmen der familiären Bedarfsgemeinschaft erhalten hatte, verteidigt. Was die junge Frau im Zuge der geringfügigen Beschäftigung erhalten habe, sei bei der Berechnung des Anspruchs ausgenommen, befand es auf Grundlage des (insofern unverändert gebliebenen) § 1 IV Alg II-V aF. Die Privilegierung des Erwerbseinkommens von Schülern sei nur durch drei zeitliche Parameter begrenzt: Die Tätigkeit dürfe höchstens vier Wochen, nur innerhalb eines Kalenderjahres und in den Ferien verrichtet werden (NZS 2022, 596).

Auf dem Laufenden. Die vielleicht auch bei Ihnen etwas entspanntere Woche ließe sich vielleicht für eine Fortbildung nutzen. So referieren Dietrich Freyberger und Markus Wessel am 3./4.11. bei www.mwv-seminare.de über „Die Bildung der Haftungsquote bei Verkehrsunfällen“. Wie „Arbeitsverträge optimal gestaltet“ werden können, erläutert Holger Lüders am 4.11. in einem Live-Webinar auf www.beck-seminare.de. Und die „Geschäftsleiter- und Gesellschafterhaftung in Krise und Insolvenz“ bespricht Andreas Schmidt am 1.11. auf www.schweitzer-online.de.