Verkehrs-Rechtsschutz. Die Dieselaffäre hat nicht nur Justiz, Anwälten und Legal-Tech-Dienstleistern, sondern auch Rechtsschutzversicherungen allerhand Arbeit beschert. Der BGH befasst sich am 15.10. mit dem Deckungsschutz für Käufer betroffener Fahrzeuge. Gegen den Hersteller klagen will eine Frau, die im November 2017 für 29.900 EUR von einem Händler einen gebrauchten Audi Q5 2.0 TDI erworben hatte. Der ist mit einem Dieselmotor ausgestattet und verfügt seit dem Jahr davor über ein Thermofenster, das die Abgasreinigung bei über- oder unterdurchschnittlichen Temperaturen ausschaltet. Das Problem: Die bereits 1997 abgeschlossene und weiterhin laufende Police umfasst zwar nach § 21 VRB 1994 auch den Schutz bezüglich aller Wagen, die erst später auf den Versicherungsnehmer „als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insassen“ zugelassen wurden und im Versicherungsschein genannt sind. Doch den amtlichen Segen für das Skandalauto erhielt die Kundin der Assekuranz naturgemäß einige Tage später als das Eigentum daran. Der IV. Zivilsenat will nun vor allem klären, ob auch Ereignisse, die einen Versicherten bereits in seiner Eigenschaft als Erwerber eines noch nicht zugelassenen Gefährts betreffen, unter den Rechtsschutz fallen.
Der Versicherer hatte sich auch nach einem für die Halterin günstigen Stichentscheid ihres Rechtsanwalts geweigert, die Kosten eines Prozesses gegen den Ingolstädter Produzenten zu übernehmen. Wobei er sich allerdings nur auf dessen angeblich mangelnde Erfolgsaussichten berief. Das kreidete ihm das OLG Schleswig zwar an, schmetterte das Anliegen der Klägerin aber – im Gegensatz zum LG Itzehoe – dennoch ab. Denn der Schutz beginne erst mit der Zulassung des Fahrzeugs, während der Erwerb vorher stattgefunden habe.
Sonstiges. Das BVerwG urteilt über statistische Berichtspflichten berufsständischer Versorgungswerke; ferner über die etwaige Restitution eines von den Nazis enteigneten Grundstücks (NJW-aktuell H. 39/2025, 6). Am BFH geht es um eine „Überversorgung“ durch zu hohe Pensionsansprüche als verdeckte Gewinnausschüttung, vor dem BAG um den Manteltarifvertrag für den Einzelhandel in NRW. Der EuGH befindet über eine Vorlage des LG Korneuburg (Österreich) zu einer Klage des Rechtsdienstleisters AirHelp Germany wegen einer Flugverspätung durch einen Blitz. Und Bundestag sowie Bundesrat tagen.
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