Teure Schneebälle. Einer der größten Finanzskandale der Bundesrepublik kommt am 11.10. vor den BGH: 22.000 Anleger wurden offenbar von der Infinus-Unternehmensgruppe um rund 312 Millionen Euro geprellt. Da mancher Investor wohl dabei sein will, verhandelt der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat im BVerwG. Das LG Dresden hat fünf ehemals Verantwortliche zu Haftstrafen von bis zu acht Jahren verurteilt – wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs sowie Kapitalanlagebetrugs. 2013 waren bei ihnen Villen, Luxuswagen und anderes Vermögen beschlagnahmt worden. Das Quintett unterhielt laut Urteil ein „Schneeballsystem“, das aus 22 Unternehmen bestand, die miteinander Luftgeschäfte abschlossen. Den Geldgebern wurden Scheingewinne auf dem „grauen Kapitalmarkt“ vorgetäuscht; die geschädigten Anleger investierten in Anleihen und Nachrangdarlehen, Genussrechte und Orderschuldverschreibungen über eine halbe Milliarde Euro. Im Verkaufsprospekt war ihnen als Hauptgeschäftsfeld der gewinnbringende Erwerb von kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen vorgegaukelt worden. Wenn der Zeitplan der Richter aufgeht, werden sie am 29.10. ihr Urteil sprechen.
Nachbarn, Eigentümer, Einsturz. Aber auch die in Karlsruhe residierenden Kollegen des BGH haben sich einiges vorgenommen. Am 15.10. wollen sie einen Nachbarstreit aus Köln klären. Im Kern geht es um die Frage, ob landesrechtliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben. Verkündet wird am selben Tag das Verdikt über eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die einem Mitglied dem Brandschutz zuliebe die Nutzung ihres Parkhauses verbieten will (NJW-aktuell H. 37/2021, 6). Und am 13.10. wird man erfahren, ob Freisprüche wegen des Einsturzes des Kölner Stadtarchivs Bestand haben (NJW-aktuell H. 27/2021, 6).
Schutz vorm Kuckuck. Um die Pfändbarkeit von Zahlungen eines Arbeitgebers zur betrieblichen Altersversorgung geht es am 14.10. vor dem BAG. Den hat der geschiedene Ehemann einer Beschäftigten auf Zahlungen verklagt. Die Frau war zu Leistungen an ihn verurteilt worden, und das AG München hatte die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Daraufhin wandelte sie einen Teil ihres Gehalts in eine Direktversicherung um. Der Ex-Gatte wendet sich dagegen, dass dies nach Ansicht der Vorinstanzen in Höhe der Prämien die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen (§ 850 ZPO) verringere.
Zu viel Staatskohle. Grüne, Linke und FDP haben eine Normenkontrollklage gegen die Aufstockung der staatlichen Parteienfinanzierung durch die Große Koalition eingereicht, die AfD hat ein Organstreitverfahren dagegen angestrengt. CDU/CSU und SPD hatten das jährliche Gesamtvolumen öffentlicher Mittel, das allen Parteien ausgezahlt werden darf („absolute Obergrenze“), für 2019 auf 190 Millionen Euro festgesetzt – 24 Millionen Euro mehr als nach der vorherigen Rechtslage. Die Normenkontrollkläger sehen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien, die AfD beklagt unziemliche Eile bei der Beschlussfassung. Das BVerfG wollte schon zu Jahresbeginn darüber in der Karlsruher Messe verhandeln (NJW-aktuell H. 4/2021, 6), hat dies aber nun für den 12. und 13.10. am selben Ort angesetzt.
Kein Familiengerichtstag. Manche Experten für Scheidungen, Unterhalt oder Umgang dürften sich den Termin frühzeitig im Kalender eingetragen haben. Doch der Trägerverein Deutscher Familiengerichtstag e.V. hat die für diese Woche geplante Tagung ersatzlos gestrichen – nicht einmal digital oder hybrid soll sie stattfinden, weil man eine „gewisse Online-Müdigkeit“ festgestellt habe. Nun soll es erst im Jahr 2023 weitergehen.