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Die Termine der 39. Kalenderwoche
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Die Unsitte des „Clickbaitings“ landet gleich in zwei Fällen vor dem Bundesgerichtshof. Am Bundesarbeitsgericht geht es um den Wunsch nach Aufstockung zu einem Vollzeitjob. Und das Bundesverwaltungsgericht startet in einer Kongresshalle seine Verhandlung über einen Tunnel unter dem Fehmarnbelt. Dies und mehr bietet die 39. Kalenderwoche den Paragraphenkundlern im Lande.

17. Sep 2020

Piraten kapern Traumschiff. Sich mit Namen und Fotos von Prominenten zu schmücken, ist werbeträchtig – aber nicht gemeinfrei. Der BGH muss sich deshalb am 24.9. gleich mit zwei Fällen dieser Art befassen. So hatte eine regionale Sonntagszeitung quasi das „Traumschiff“ des ZDF gekapert, um mit Fotos von Kahn und Schauspielern Reklame für ein eigenes „Urlaubslotto“ zu machen. Dem Mimen Sascha Hehn – von 2014 bis 2019 auf der Kommandobrücke des Luxuskreuzers – gefiel diese ungefragte Vereinnahmung gar nicht: Er verlangt von dem Presseunternehmen Unterlassung, Auskunft, eine Lizenzgebühr sowie Erstattung seiner Abmahnkosten. LG und OLG Köln gaben ihm per Teilurteil auf der ersten Stufe recht. Der Informationswert der Veröffentlichung des Hehn-Bildnisses sei gering und nicht geeignet gewesen, einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten. Vor allem: Sein Bildnis sei auch zu kommerziell-werblichen Zwecken genutzt worden.

Digitale Mausefalle. Am selben Tag hat der I. Zivilsenat mit den Belangen eines weiteren Fernsehstars zu tun – es geht um den Moderator Günther Jauch. Ein Bild von ihm hatte sich die Programmzeitschrift TV Movie ausgesucht, um auf einen Artikel über die Krebserkrankung eines anderen Talk- und Quizmasters hinzuweisen. Der trickreiche, aber reichlich plumpe Teaser zu dem Link lautete: „+++ GERADE VERMELDET +++ Einer dieser TV-Moderatoren muss sich wegen KREBSERKRANKUNG zurückziehen. Wir wünschen, dass es ihm bald wieder gut geht.“ LG und OLG Köln sprachen Jauch, dessen Anwälte diese Form der Aufmerksamkeitswerbung durch die Illustrierte „verwerflich und geschmacklos“ nannten, eine fiktive Lizenzgebühr von 20.000 Euro zu. Die kommerzielle Nutzung des Bildes sei gemessen an §§ 22, 23 KUG rechtswidrig gewesen. Daraus folge ein Anspruch des TV-Präsentators aus den Gesichtspunkten der ungerechtfertigten Bereicherung und des Schadensersatzes. Ursprünglich wollten sich die obersten Zivilrichter den Rechtsstreit bereits im April ansehen (NJW-aktuell H. 18/2020, 6). Das Internetphänomen des „Clickbaiting“ – zu deutsch: Klickködern – findet sich öfters: Solche digitalen Mausefallen stellen Anbieter gerne ins Netz, um Besucher auf ihre Webseiten zu locken und dadurch ihre Werbeeinnahmen zu steigern.

Wunsch nach Mehrarbeit. Weil ihr die Bundeszentrale für politische Bildung eine Aufstockung ihrer Teilzeitstelle zu einem Vollzeitarbeitsplatz verwehrt hat, fordert eine Sachbearbeiterin über 80.000 Euro Schadensersatz. Sie sieht sich benachteiligt, weil stattdessen andere – jüngere – Nachwuchskräfte angeheuert worden waren. Die Frau war ursprünglich mit einer 50 %-Beschäftigung eingestellt worden; vor ihrem Wechsel vom Fachbereich Förderung in den für Extremismus war ihrem Wunsch nach einem Vollzeitarbeitsverhältnis mehrfach, aber jeweils befristet entsprochen worden. Das ArbG Bonn und das LAG Köln sprachen der Politologin und promovierten Slawistin das Geld weitgehend zu: Trotz gewisser Unterschiede seien die betreffenden Arbeitsplätze vergleichbar, und die Klägerin habe auch noch zum Zeitpunkt der Neueinstellungen erkennbar an ihrem Aufstockungsbegehren festgehalten. Die eigentlich für den 24.9. am BAG geplante Verhandlung wurde allerdings zwei Tage vorher auf Antrag der Klägerin auf den 21. Januar 2021 verlegt.

Verhandlung in Kongresshalle. Wegen des erwarteten Andrangs verhandelt das BVerwG vom 22.9. an sogar in der Leipziger Kongresshalle. Zwei Umweltverbände sowie mehrere Fährunternehmen wenden sich vor den Bundesrichtern gegen den Bau eines Tunnels unter dem Fehmarnbelt zwischen Puttgarden und Rødby.

Digitaler EDV-Gerichtstag. Wegen Corona findet auch der 29. Deutsche EDV-Gerichtstag ausschließlich im Internet statt. Wer könnte besser für diese Herausforderung gerüstet sein? Vom 23.–25.9. konferieren die Experten unter dem Motto: „Digitalisierung grenzenlos – (nur) mit Sicherheit“.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.