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Die Termine der 34. Kalenderwoche
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Darf der Zoll den Mindestlohn von Truckern kontrollieren, die bloß auf der Durchreise sind? Das will der Bundesfinanzhof entscheiden. Nach Thüringen steht nun auch in Brandenburg das Paritätsgesetz für den Landtag vorm dortigen Verfassungsgericht. Und das Bundesarbeitsgericht befasst sich mit der Mitbestimmung beim Softwarekonzern SAP. Dies und mehr bietet die 34. Kalenderwoche den Freunden des Rechts.

13. Aug 2020

Trucker auf Durchreise. Das Mindestlohngesetz landet am 18.8. vor dem BFH. Kein Tippfehler – nicht das BAG ist hier gemeint: Die Münchener Bundesrichter sind nämlich nicht nur oberste Steuer-, sondern auch Zollrichter. Und für die Kontrolle des MiLoG sind gemeinhin die Behörden der Zollverwaltung („Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ – FKS) zuständig, wie dem SchwarzArbG zu entnehmen ist. Geklagt haben eine polnische und zwei slowakische Speditions- sowie Logistikunternehmen. Sie wehren sich dagegen, dass sie sogar zur Prüfung reiner Transitfahrten vielfältige Unterlagen über ihre Fahrer vorlegen sollen: Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Nachweise über die Zahlung der Löhne, Arbeitszeitaufzeichnungen sowie Firma und Anschrift der jeweiligen Auftraggeber. Die Vorinstanzen in Berlin-Brandenburg und Baden-Württemberg ließen die Unternehmen weitestgehend abblitzen. Der Mindestlohnanspruch sei kollisionsrechtlich als Eingriffsnorm im Sinne der Rom-I-VO ausgestaltet – also eine zwingende Vorschrift, deren Einhaltung von einem Staat als so entscheidend für die Wahrung seines öffentlichen Interesses angesehen wird, dass sie ungeachtet des anzuwendenden Vertragsrechts für alle Sachverhalte in ihrem Anwendungsbereich gelten. Dass das Gesetz in- und ausländische Arbeitgeber gleichermaßen verpflichte, verstoße (schon allein mit Blick auf die Entsenderichtlinie) auch nicht gegen die europäische Warenverkehrs- oder Dienstleistungsfreiheit und ebenso wenig gegen deutsche Grundrechte. Das allerletzte Wort könnte freilich auch hier wieder der EuGH sprechen. Denn schon vor fünf Jahren hat die EU-Kommission diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet: Sie hält die Verwaltungshürden für ausländische Spediteure für unverhältnismäßig hoch.

Parlamentarische Parität. Nach der Niederlage der rot-rot-grünen Koalition in Thüringen vor dem Landesverfassungsgericht (NJW-aktuell H. 29/2020, 6) steht nun auch vor den Brandenburger Verfassungsrichtern ein Paritätsgesetz auf dem Prüfstand – das bundesweit erste seiner Art. Die damalige Parlamentsmehrheit von SPD und Linken wollte mit Unterstützung der Grünen die Parteien zwingen, auf ihren Listen gleich viele Frauen und Männer aufzustellen, und zwar abwechselnd; Transgender-Personen dürfen sich aussuchen, wo sie sich einreihen. Wie auch in Thüringen gibt es keine Vorgaben für die Nominierung der Direktkandidaten, weshalb im Landtag von Erfurt ohnehin die Männerbastion die Nase vorn hat. In Potsdam haben NPD, AfD sowie einzelne Parteimitglieder der „Blauen“ geklagt. Verhandeln wollen die Richter am 20.8., verkünden aber erst später. Dafür haben sie reichlich Zeit: Anwendung finden sollen die Regeln sowieso erst beim Urnengang im Jahr 2024. Zu den Robenträgern zählt übrigens neben dem Filmregisseur Andreas Dresen die Schriftstellerin Julia Barbara Finck: Die promovierte Juristin ist sehr viel besser bekannt als Juli Zeh.

Garantierte Gewerkschaftsmandate? Manch große deutsche AG hat sich seit 2004 in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) umgewandelt, nicht zuletzt wegen der größeren Flexibilität bei der Bildung des Aufsichtsrats. Dessen genaue Zusammensetzung – und damit der Umfang der Mitbestimmung – sollen zwischen dem Unternehmen und einem besonderen Verhandlungsgremium der Arbeitnehmer ausgehandelt werden; nur wenn dies nach maximal einem Jahr nicht gelungen ist, greift eine gesetzliche Auffangregelung. Das BAG befasst sich am 18.8. mit dem Kontrollgremium bei dem Softwarekonzern SAP. Dort hatten sich beide Seiten bei der Änderung der Rechtsform auf die Möglichkeit geeinigt, das Kontrollorgan durch eine Satzungsänderung seitens der Hauptversammlung auf zwölf Sitze zu verkleinern – ohne garantierte Plätze für Gewerkschaftsvertreter. Das wollen sich IG Metall und Verdi nicht bieten lassen, scheiterten aber mit ihrem Widerstand vor dem ArbG Mannheim (Kammer Heidelberg) und dem LAG Baden-Württemberg (Kammern Mannheim): Das SE-Beteiligungsgesetz schütze zwar alle Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung – das gewerkschaftliche Vorschlagsrecht falle jedoch nicht darunter.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.