Digitale Patientendaten. Seit Jahresbeginn wird Schritt für Schritt die „elektronische Patientenakte“ (ePA) eingeführt – nach bisheriger Beschlusslage auf freiwilliger Basis für die gesetzlich Krankenversicherten. Doch selbst der seit 2015 obligatorische Vorläufer – die „elektronische Gesundheitskarte“ (eGK) – ist juristisch noch immer umkämpft. Das BSG will am 20.1. über zwei Klagen von Versicherten verhandeln, die anstelle des Plastikrechtecks mit Foto und Mikrochip weiterhin einen „papiergebundenen Anspruchsnachweis“ verlangen. Beide lehnen die Online-Funktion und die zugrunde liegende Telematik-Infrastruktur ab. Angesichts aktueller Datenskandale, in die auch Geheimdienste verwickelt seien, könne man nicht mehr ruhigen Gewissens auf eine solche Karte setzen, argumentiert etwa ein Mann, der seiner AOK die Abgabe eines Passbilds verweigert. Die 30-stellige Krankenversicherungsnummer und die Durchkategorisierung stellten „auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus eine immense Gefahr für jeden einzelnen von der Norm abweichenden Versicherten dar, für bestimmte Zwecke missbraucht zu werden“, meint der Taubstumme. Eine freiwillig versicherte Frau fürchtet ebenfalls, alsbald würden die Informationen in die Hände von Geheimdiensten und Datenhändlern gelangen; sie rechne mit „ersten Übergriffen“.
Wie schon die Vorinstanzen wiesen das LSG Nordrhein-Westfalen und das LSG Rheinland-Pfalz die Vorstöße ab. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch das Sozialgeheimnis in tauglicher Weise konkretisiert; die entsprechenden Regelungen im SGB V dienten der Verhinderung von Missbrauch und der Kosteneinsparung zwecks Erhalt der finanziellen Stabilität der GKV. Nachgerade süffisant schließen die Essener Richter ihr Urteil mit dem Hinweis: „Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft hingegen vermag der Kläger im vorliegenden Verfahren nicht zu verhindern.“
Informationsfreiheit für „Parkwächter“. Welche Auskünfte kann ein Bürger von der baden-württembergischen Landesregierung über den Polizeieinsatz im Stuttgarter Schlossgarten im Herbst 2010 verlangen, indem er die Umweltinformationsrichtlinie der EU ins Feld führt? Das BVerwG hat einen Teil der Anfragen zum Wasserwerfereinsatz gegen „Parkwächter“ gebilligt, mit dem das Fällen von Bäumen für den Bau des unterirdischen Bahnhofs („Stuttgart 21“) eingeleitet werden sollte; einen weiteren Teil hat es abgelehnt – und zu einem letzten den EuGH angerufen (NJW-aktuell H. 19/2019, 6). Der will nun am 20.1. verkünden, ob der Kläger – ein ehemaliger Richter – erfahren darf, was die Hausspitze des Staatsministeriums – der damalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) – über den Untersuchungsausschuss des Landtags erfahren und was sie zu dem vom früheren CDU-Politiker Heiner Geißler moderierten Schlichtungsverfahren notiert hat. Generalanwalt Gerard Hogan hat die Ausnahme von der Offenlegungspflicht für „interne Mitteilungen“ von Behörden in seinem Plädoyer eher großzügig ausgelegt.
Auf Wiedervorlage. In diese Berichterstattungswoche fallen auch einige Verkündungen, die schon einmal terminiert waren. So will der BGH am 21.1. die Grenzen des sogenannten Clickbaiting aufzeigen: Eine Illustrierte hatte den Fernsehmoderator Günther Jauch als „Klickköder“ verwendet, um Nutzer zu einem Bericht über die Krebserkrankung eines weniger bekannten Kollegen zu locken (NJW-aktuell H. 39/2020, 6). Am selben Tag geht es erneut um ein „Urlaubslotto“, für das eine Zeitung mit dem Foto des Schauspielers Sascha Hehn – Ex-Kapitän des ZDF–„Traumschiffs“ – geworben hatte (NJW-aktuell H. 39/2020, 6). Ebenfalls am 21.1. will auch das BAG zwei Fälle abschließen: Der eine Fall betrifft eine Sachbearbeiterin der Bundeszentrale für politische Bildung, die auf Grundlage des AGG eine Aufstockung ihrer Teilzeitstelle verlangt (NJW-aktuell H. 39/2020, 6). Und die Abteilungschefin einer Landwirtschaftlichen Brandkasse leitet aus dem EntgTranspG einen Anspruch auf ein höheres Salär her (NJW-aktuell H. 43/2020, 6).