Die Termine der 29. Kalenderwoche
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Das BVerfG will sich mit „grundlegenden Fragen der Wahlprüfung“ befassen, das BVerwG prüft die umstrittenen Bauvorhaben in Außenbereichsflächen ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und beim BAG fragt man sich in bester Loriot-Manier, wie man Tarifverträge auslegt. 

13. Jul 2023

Wahlprüfung. Das BVerfG hat am 18. und 19.7. Gelegenheit, sich „mit grundlegenden Fragen der Wahlprüfung zu befassen“. Anlass ist ein Wahlprüfungsverfahren, mit dem die CDU/CSU-Fraktion sich gegen den Umgang des Deutschen Bundestags mit den Wahlpannen in Berlin bei der Bundestagswahl 2021 wendet. Damals standen in der Hauptstadt, wo am selben Tag die Wahlen zum Deutschen Bundestag sowie zum ­Abgeordnetenhaus, Kommunalwahlen und ein Volksentscheid durchgeführt wurden, Wahlwillige stundenlang an, Wahllokale waren zwischendurch ­verschlossen, es gab falsche Stimmzettel, und so mancher konnte gar noch nach 18 Uhr wählen. Der Bundeswahlleiter Georg Thiel sprach damals von „systematischem Versagen“, es gab hunderte Einsprüche. Der Bundestag erklärte die Bundestagswahl daraufhin in 431 Berliner Wahlbezirken für ungültig. Die Unionsfraktion ist der Ansicht, das hätte auf sechs ganze Wahlkreise ausgedehnt werden müssen, die Erststimmenwahlen hingegen hätten in diversen Bezirken nicht für unwirksam erklärt werden dürfen.


Neubaugebiet vor Umweltschutz. Am 18.7. hat das BVerwG darüber zu entscheiden, ob die Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bauvorhaben im Außenbereich europarechtswidrig war. Der im Jahr 2017 eingefügte § 13b BauGB macht es möglich, Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen einzubeziehen. Das heißt: Es muss keine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden, wenn man an bebaute Ortsteile ein Neubaugebiet anschließen möchte. Die Regelung, die so manche Kommune zwischenzeitlich praktisch als Normalfall nutzte, um Bauvorhaben schneller zu genehmigen, war ursprünglich bis 2019 befristet, wurde aber trotz massiver Kritik auch aus dem Bundesrat bis Ende 2022 verlängert. Nun soll das BVerwG darüber entscheiden, ob die Vorschrift gegen die SUP-Richtlinie (RL 2001/42/EG) verstößt. Laut Koalitionsvertrag der Ampelregierung soll es keine weitere Verlängerung der Vorschrift geben, in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage schrieb die Bundesregierung im Januar 2023 allerdings, die Inhalte der BauGB-Novelle stünden noch nicht fest.


Ein Klavier, ein Klavier. Beim BAG geht es am 20.7. nur vordergründig um die Kunst. Die Erfurter ­Arbeitsrichter sollen darüber entscheiden, ob ein Hammerklavier als Unterfall des Klaviers und ein Hammerflügel als Unterfall des Flügels oder aber als Weiterentwicklung des Cembalos anzusehen ist. Der klagende Orchesterwart möchte das wissen, weil der Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G) Erschwerniszuschläge nur dann gewährt, wenn die Arbeiter ganz bestimmte Instrumente tragen, er aber andere bewegt hat. Bisher hatte der Mann mit seiner erweiternden Interpretation keinen Erfolg, das LAG Niedersachsen (BeckRS 2022, 19029) sprach sich für eine restriktive Auslegung konkret definierter Tätigkeiten in Tarifverträgen aus. Es sah auch keinen Anlass für eine analoge Anwendung.

Raubkunst-Vermerk als Eigentumsbeeinträchtigung? Beim BGH dreht sich am 21.7. alles ganz unmittelbar um Kunst. Der V. Zivilsenat wird darüber urteilen, ob ein Sammler, der kurz vor der Jahrtausendwende ein wertvolles Gemälde ersteigert hat, in seinem Eigentum an diesem beeinträchtigt wird, weil das Bild per Meldung in der Lost-Art-Datenbank und in Kanada sogar von Interpol gesucht wird. Die Datenbank dokumentiert Kulturgüter, die vermutlich NS-Raubkunst sind, also im Nationalsozialismus insbesondere jüdischen Eigentümern entzogen wurden. Der klagende Kunstsammler sieht darin eine Eigentumsanmaßung und verlangt – bislang in allen Instanzen erfolglos – von den Erben des jüdischen Kunsthändlers, in dessen Besitz sich das Gemälde bis zu seiner Emigration 1937 befand, diese zu unterlassen und hilfsweise, die Suchmeldung aus der Lost-Art-Datenbank löschen zu lassen.

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Pia Lorenz ist Chefredakteurin von beck-aktuell und Mitglied der NJW-Schriftleitung.