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Die Termine der 27. Kalenderwoche
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Der EuGH hat wichtige Datentermine auf der Agenda: Er verkündet ein Urteil zur Datenpraxis des Facebook-Konzerns Meta und verhandelt über die Verwertbarkeit sogenannter Enchrochat-Daten. Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause die Sterbehilfe auf der Tagesordnung.

29. Jun 2023

Darf das Bundeskartellamt Datenschutz? Am 4.7. verkündet der EuGH ein Urteil in einem Verfahren um die Datenpraxis des Facebook-Konzerns Meta. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundeskartellamts aus 2019, die Verknüpfung von Nutzerdaten verschiedener Dienste wie Instagram oder WhatsApp mit Facebook-Konten einzuschränken. Dagegen wehrte sich der US-Konzern vor dem OLG Düsseldorf, das Luxemburg um Klärung einiger Rechtsfragen bat, etwa ob Wettbewerbshüter auch die Einhaltung von Datenschutzregeln prüfen dürfen. Facebook ist der Meinung, es unterstehe insoweit nur der Aufsicht der irischen Datenschutz­behörde. Generalanwalt Athanasios Rantos vertrat in seinen Schlussanträgen (BeckRS 2022, 24109) die Ansicht, dass eine nationale Wettbewerbsbehörde zwar nicht befugt sei, einen Verstoß gegen die europäische DS-GVO festzustellen. Sie könne jedoch in Ausübung ihrer eigenen Zuständigkeiten berücksichtigen, ob eine Geschäftspraxis mit der Verordnung vereinbar sei. Dies könne nämlich „ein wichtiges Indiz“ für einen Verstoß gegen die Wettbewerbsvorschriften darstellen.

Verwertbarkeit von Encrochat-Daten. Ebenfalls am 4.7. verhandelt der EuGH über die Verwertbarkeit sogenannter Enchrochat-Daten. Sie ist rechtlich umstritten, auch weil die unter Nutzung der Verschlüsselungs­software ausgetauschten Chatnachrichten von französischen Strafverfolgungsbehörden im Wege der Rechtshilfe zur Verfügung gestellt wurden. Der BGH hatte in einem anderen Enchrochat-Verfahren grünes Licht für die Verwertbarkeit gegeben, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht (NJW 2022, 1539). Das LG Berlin, das bereits in einer Entscheidung aus 2021 in der Überwachung einen nicht gerechtfertigten Grundrechtseingriff gesehen und daraus ein Beweis­verwertungsverbot gefolgert hatte (NJW-Spezial 2021, 473), überzeugt das nicht. Es möchte deshalb vom EuGH wissen, ob die deutschen Ermittlungsbehörden beim Erlangen solcher Daten gegen EU-Recht verstoßen haben und wie sich ein etwaiger Rechtsbruch auf deren Verwertbarkeit im Strafverfahren auswirkt.

Parteienfinanzierung der NPD. Am 4.7. verhandelt das BVerfG über einen Feststellungsantrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, dass die NPD aus der staatlichen Teilfinanzierung nach § 18 PartG ausgeschlossen ist. Das Verfahren ist das erste dieser Art. Prozessualer Anknüpfungspunkt ist das Verfahren über den Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Finanzierung, das 2017 infolge des erfolglosen NPD-Verbotsverfahrens eingeführt wurde. Nach Auffassung der Antragsteller besteht die vom BVerfG (NJW 2017, 611) festgestellte Verfassungsfeindlichkeit der Partei fort.

Abstimmung über Sterbehilfe. Bundestag und Bundesrat kommen in der Berichtswoche letztmalig vor der parlamentarischen Sommerpause zusammen. Den Bundestagsabgeordneten steht dann noch eine schwierige Entscheidung bevor. In der Sitzungswoche soll über die Regelung der Sterbehilfe abgestimmt werden. Die Reform war notwendig geworden, nachdem das BVerfG (NJW 2020, 905) das Verbot der geschäfts­mäßigen Suizidbeihilfe gekippt hatte. Für die Neuregelung hatten drei Abgeordnetengruppen Vorschläge vorgelegt, zwei von ihnen hatten sich kürzlich auf einen gemeinsamen interfraktionellen Gesetzentwurf verständig. Ihr liberales „Suizidhilfegesetz“ eröffnet Erwachsenen mit Sterbewunsch unter bestimmten Voraussetzungen (Beratung, Wartefrist) die Möglichkeit, sich todbringende Medikamente verschreiben zu lassen. Zudem gibt es einen zuletzt noch etwas modifizierten restriktiveren Regelungsvorschlag einer Ab­geordnetengruppe um Lars Castellucci (SPD), der ein abgestuftes Schutzkonzept vorsieht, das den assistierten Suizid unter strengeren Bedingungen ermöglicht. Der Bundesrat, der wegen der Finanzierung von Be­ratungsstellen durch die Länder zustimmen muss, wird sich erst nach der Sommerpause mit dem Vorhaben ­befassen.

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