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Die Termine der 25. Kalenderwoche
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© OLG Frankfurt a. M.

Am Oberlandesgericht Frankfurt a. M. beginnt die Hauptverhandlung wegen des Mordes an dem früheren CDU-Politiker Walter Lübcke. Der Bundesgerichtshof will verkünden, ob er die Verurteilung von zwei Berliner Autorasern wegen Mordes erneut aufhebt. Außerdem: Erstmals findet der Deutsche Anwaltstag bloß virtuell statt. Und auch sonst hat die 25. Kalenderwoche ungewöhnlich viel Juristisches zu bieten.

10. Jun 2020

Lübcke-Mord vor Gericht. Fast genau ein Jahr nach dem Mord an dem früheren Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke beginnt am OLG Frankfurt a. M. die Hauptverhandlung gegen den mutmaßlichen Täter und einen vermutlichen Gehilfen. Vom 16.6. an will der Staatsschutzsenat klären, ob die beiden – wie die Bundesanwaltschaft meint – den einstigen CDU-Politiker aus rechtsradikaler Gesinnung heraus auf der Veranda seines Hauses erschossen haben. Der Hauptverdächtige hat zunächst ein Geständnis abgelegt, das er aber später teilweise widerrief. Auch soll er versucht haben, einen Asylbewerber aus dem Irak zu erstechen.

Tödliches Rennen. Über die Verurteilung von zwei "Rasern“ wegen Mordes durch das LG Berlin befindet am 18.6. der BGH. Ungewöhnlich: Die obersten Strafrichter hatten in derselben Sache schon einmal ein Mordurteil aufgehoben; eine andere Strafkammer bekräftigte das Verdikt aber und sah sogar drei Mordmerkmale als erfüllt an (NJW-aktuell H. 17/2020, 6). In der Verhandlung im April ließ der 4. Strafsenat jedoch erneut seine Skepsis an der Verneinung bloßer Fahrlässigkeit erkennen – zumindest bei einem der beiden Angeklagten. Die jungen Männer hatten bei einem illegalen Autorennen in der Berliner Innenstadt mit 160 Stundenkilometern einen Rentner zu Tode gefahren.

Fleißige Brandbekämpfer. Mit der Entlohnung von "Zuvielarbeit“ durch zwei Feuerwehrbeamte aus Berlin und einen früheren Kollegen aus Bremerhaven befasst sich am 16.6. das BVerwG. Das OVG Bremen und das OVG Berlin-Brandenburg fanden die bis ins Jahr 2001 zurückreichenden Ansprüche verjährt, öffneten aber vorsichtshalber das Tor zu den Leipziger Bundesrichtern.

Unbekannte Steuerschuldner. Können unbekannte Erben vom Finanzamt in Anspruch genommen werden? Das will der BFH am 17.6. klären. In dem Fall war eine zur Alleinerbin bestimmte Schwester des Erblassers noch vor dessen Tod verstorben. Von dem gerichtlich eingesetzten Nachlasspfleger forderte der Fiskus 330.000 Euro. Der klagt dagegen und schätzt, es sei von mindestens 30 Erben mit unterschiedlichen Steuerklassen und Freibeträgen auszugehen. Das FG Düsseldorf überzeugte dies nicht – zumal kein Grund für eine Ausschlagung des Millionenerbes erkennbar sei.

Verträge per Algorithmus. Die Tür für Anbieter von Legal Tech könnte das OLG Köln am 19.6. weiter öffnen – und zumindest durch Zulassung der Revision den Weg zum BGH ebnen. Dann verkündet es sein Urteil über den Vertragsgenerator Smartlaw. In der Verhandlung neigten die Richter dazu, in dem Geschäftsmodell keinen Verstoß gegen das RDG zu sehen. Das LG Köln hatte der Klage der RAK Hamburg stattgegeben.

Digitales Anwaltstreffen. Rein virtuell findet pandemiebedingt der diesjährige Deutsche Anwaltstag vom 15.–19.6. statt. Webinare, Livestreams, vorab aufgezeichnete Video-Streams sowie Audio-Podcasts stehen unter dem Motto "Die Kanzlei als Unternehmen“. Sogar der traditionelle Frühstücksempfang der AG Anwältinnen wird digital angeboten.

Volksvertreter am Werk. In letzter Lesung will der Bundestag vom 17.–19.6. durch Änderungen in AWG und AWV Auslandsbeteiligungen an deutschen Firmen stärker kontrollieren. Auch ein "Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ steht auf dem Programm, ebenso Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz, die Verabschiedung des "Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes" und die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler sowie -berater auf die BaFin.

Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.