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Die Termine der 24. Kalenderwoche
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picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand

Über das Verbot des rechtsextremistischen Magazins "Compact" durch die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verhandelt das BVerwG – im Eilverfahren hatte es die Maßnahme teilweise gestoppt. Die EU hat den Schutz von Wölfen gerade generell auf das Niveau herabgestuft, das schon in Estland gilt. Wieweit das reicht, entscheidet der EuGH. Auch geht es dort um die Auftragsvergabe für Galileo-Satelliten. Die Innenminister beraten über ein AfD-Verbot. Und es ist Pfingstmontag.

3. Jun 2025

Medienverbot. Öffentlichkeitswirksam – begleitet von Durchsuchungen von Wohnungen und Liegenschaften nebst Beschlagnahmungen in vier Bundesländern – hat die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die rechtsextremistische „Compact-Magazin GmbH“ sowie die „Conspect Film GmbH“ verboten. Auch Unternehmen könnten unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote aufgelöst werden, erklärte sie. Die betreffenden Organisationen richteten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung iSv Art. 9 GG und § 3 VereinsG (NJW-aktuell H. 31/2024, 6). Sogleich meldeten Juristen Zweifel an, ob dem nicht die Presse- und Meinungsfreiheit entgegenstehen, weil es in Wirklichkeit um ein Print-Magazin und eine Online-Webseite ging. Im BVerwG fanden diese Bedenken so viel Anklang, dass es die Maßnahmen im Eilverfahren teilweise stoppte (NJW-aktuell H. 35/2024, 6). Am 10.6. wollen die Leipziger Richter nun in der Haupt­sache erst- und letztinstanzlich verhandeln – falls ­nötig mit Fortsetzung an den beiden Folgetagen.

Abschüsse. Das Europaparlament hat Anfang Mai den Schutzstatus des Wolfs in der EU von „streng ­geschützt“ auf „geschützt“ herabgestuft. Damit folgte es – mit Billigung der Mitgliedstaaten, die dadurch mehr Flexibilität erhalten – einem Vorschlag der Brüsseler Kommission zur Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Böse Zungen sprechen von „Rache für Dolly“: Das gleichnamige Pony von Behördenchefin ­Ursula von der Leyen war in ihrem Wohnort Burgdorf bei Hannover von einem solchen Raubtier auf der Koppel gerissen worden. Der EuGH verkündet am 12.6. ein Urteil zur Wolfsjagd in Estland. Dort gilt schon jetzt die schwächere Regelungsstufe. Danach ist die absicht­liche Tötung des gefräßigen Vierbeiners aus der zoologischen Kategorie der „Hundeartigen“ nicht verboten. Vielmehr ist die Jagd grundsätzlich zulässig; die Mitgliedsländer müssen jedoch Schutzmaßnahmen ergreifen, falls die Aufrechterhaltung eines „günstigen Er­haltungszustands“ gefährdet ist. Das Oberste Gericht des Baltenstaats hat in Luxemburg angefragt, ob bei diesem Vorbehalt auch die Populationen in anderen Staaten zu berücksichtigen sind. Auch will es wissen, welche Bedeutung den Kriterien der Weltnaturschutzunion zukommt – und ob den Anforderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur sowie den regionalen und örtlichen Besonderheiten Rechnung getragen werden darf.

Weltall. Seit US-Präsident Donald Trump amerika­nische Unternehmen unterjocht und damit womög­lich auch SpaceX von Elon Musk mit dem von ihm ­be­triebenen Satellitennetzwerk Starlink, ist Europas Un­abhängigkeit im Orbit umso wichtiger geworden. Mit ­Galileo verfügt die EU über ein weltweit nutzbares System von künstlichen Himmelskörpern zur Navi­gation für zivile wie militärische Nutzung, das unter ­Obhut der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) steht. Der EuGH entscheidet am 12.6. über die Vergabe des Auftrags für Galileo-Übergangssatelliten an die Unternehmen Airbus Defence & Space GmbH (ADS) und Thales Alenia Space Italia. Klägerin ist die OHB System AG, eine deutsche Gesellschaft für Raumfahrtsysteme. Vor dem EuG war sie in der Vorinstanz mit der Forderung gescheitert, dass die Brüsseler Kommission ihre Vorwürfe gegen den erstgenannten Konkurrenten näher untersucht. OHB macht geltend, ein ehemaliger Mitarbeiter habe bei seinem Wechsel zu ADS Geschäftsgeheimnisse verraten und damit dem Konzern ein niedrigeres Angebot ermöglicht.

Sonstiges. Die Innenministerkonferenz will vom 11.–13.6. in Bremerhaven unter anderem über ein Verbot der AfD beraten. Ein solcher Antrag beim BVerfG kann vom Bundestag (wo die einfache Mehrheit reicht), Bundesrat oder der Bundesregierung (einzeln oder gemeinsam) gestellt werden. Den Vorsitz hat Bremens ­Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Am Anfang unserer Berichterstattungswoche steht aber erst einmal ein Feiertag: der Pfingstmontag.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.