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Die Termine der 24. Kalenderwoche
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© DAV/Foto Andreas Burkhardt

Branchentreffen der Anwaltschaft in Wiesbaden. Sitzungswoche von Bundestag und Bundestag in Berlin. Und BGH, BAG und BVerwG verkünden bzw. verhandeln in Karlsruhe, Erfurt und Leipzig.

8. Jun 2023

Deutscher Anwaltstag. Vom 12. bis zum 16.6. findet der 74. Deutsche Anwaltstag unter dem Motto „Mit Recht nachhaltig“ statt. Wie bereits im vergangenen Jahr wird ein Teil der Fachveranstaltungen ausschließlich online durchgeführt. Der Präsenzkongress in Wiesbaden beginnt am 14.6., die offizielle Eröffnungsver­anstaltung folgt am Donnerstagmorgen mit einer Festansprache der früheren Bundesjustizministerin und heutigen Vizepräsidentin des EU-Parlaments Katarina Barley. Das Programm des Branchentreffens beinhaltet unter anderem diverse Sessions zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz, zur Unabhängigkeit der Anwaltschaft, zu Legal Tech sowie zu Cyber­sicherheit und Datenschutz in der Kanzlei. Der ausrichtende Deutsche Anwaltverein wird den Kongress wie immer auch für rechtspolitische Forderungen nutzen. Ob sie beim Gesetzgeber Gehör finden, wird sich zeigen. Bundestag und Bundesrat haben während des Anwaltstags Sitzungswoche. Diese Ausgabe der NJW beinhaltet anlässlich der Veranstaltung schwerpunktmäßig Beiträge und Entscheidungen zu Anwaltsthemen.

Auslieferung eines Flüchtlings. Der EuGH befasst sich am 12.6. auf Vorlage des OLG Hamm mit der Frage, ob für ein Auslieferungsverfahren die bestandskräftige Anerkennung einer Person als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention in einem anderen Mitgliedstaat in der Weise verbindlich ist, dass damit eine Auslieferung an das Dritt- oder Herkunftsland ausgeschlossen ist. Hintergrund ist ein Strafverfahren gegen einen türkischen Staatsangehörigen, der in Italien als Flüchtling im Sinne der Konvention anerkannt wurde. Er hält sich seit Juli 2019 dauerhaft in Deutschland auf. Die Türkei ersucht die Auslieferung zur Strafverfolgung wegen Totschlags. Das OLG Hamm hatte sie zunächst für zulässig erachtet, das BVerfG hatte die Entscheidung auf eine Verfassungsbeschwerde des Kurden aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Spielervermittlung. Am 13.6. verkündet der BGH sein Urteil zum DFB-Reglement für Spielervermittlung. Der Kartellsenat hatte Ende Februar über die Sache verhandelt (NJW-aktuell H. 9/2023, 6). Dabei geht es um die Frage, ob einzelne Verbandsregelungen (RfSV) unter anderem gegen das Kartellverbot aus Art. 101 I AEUV verstoßen. Die Klagen führender Vermittler für Profifußballer richten sich gegen diverse Vorgaben, von ­denen das OLG Frankfurt a. M. in der Vorinstanz die meisten nicht beanstandet hatte. Die Richter hielten es aber aus kartellrechtlicher Sicht für nicht hinnehmbar, dass der DFB den Spielervermittlern auferlege, seine Bestimmungen und die der FIFA anzuerkennen und sich der Verbandsgerichtsbarkeit zu unterwerfen.

„Vortrag ins Blaue“. Das BAG befasst sich am 14.6. mit der Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach dem AGG. Der Kläger hatte in dem Verfahren einige Indizien für seine Benachteiligung in einem Bewerbungsverfahren vorgebracht, die das LAG Hamburg in der Vorinstanz als unzureichenden „Vortrag ins Blaue“ gewertet hatte. Diese reichten nicht aus, um die Beweislastumkehr des § 22 AGG zu begründen.

Corona-Regeln. Das BVerwG setzt seine Rechtsprechung zu Corona-Regelungen fort. Am 15.6. steht dort die Sächsische Corona-Schutzverordnung vom 17.4.​2020 auf dem Prüfstand, soweit diese im öffentlichen Raum einen Mindestabstand von 1,5 Metern anordnete und – mit Genehmigungsvorbehalt – Ansammlungen von Menschen verbot. Das BVerwG hatte erst kürzlich über die Schließung von Einrichtungen des Freizeitsports und von Fitnessstudios nach der Sächs­CoronaSchVO vom 30.10.​2020 entschieden (s. auch NJW-aktuell H. 19/2023, 6). Erstere hielten die Richter wegen einer abmildernden Ausnahmemöglichkeit für rechtmäßig, die weitergehende Schließung von Fitnessstudios werteten sie als rechtswidrig.

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