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Die Termine der 23. Kalenderwoche
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Wann ist es zu spät für Bankkunden, zu viel gezahlte Kontogebühren zurückzuverlangen? Darüber streiten Verbraucherschützer vor dem BGH mit einer Sparkasse. Der muss auch entscheiden, ob Hörgeräteakustiker Käufer mit Prämien locken dürfen. Um ein Erfolgshonorar für die Vermittlung von Studienplätzen im Ausland geht es ebenfalls in Karlsruhe. Außerdem: Justizministerkonferenz, Deutscher Anwaltstag und Pfingstsonntag.

28. Mai 2025

Verjährung. Kontogebühren aller Art sind gewissermaßen täglich Brot des BGH-Bankensenats. Am 3.6. erreicht ein Streit um eine Klausel, der Karlsruhe erstmals im Jahr 2021 beschäftigte, quasi seine dritte Ebene. Damals befanden die Richter und Richterinnen zulasten der Postbank: Geldinstitute können nicht einseitig Vertragsklauseln etwa zur Höhe von Entgelten ändern und die Zustimmung ihrer Kunden dazu fingieren, wenn die nicht rechtzeitig widersprechen (NJW-aktuell H. 17/2021, 6). Im vergangenen Jahr die Fortsetzung: Geldinstitute müssen zurückzahlen, was sie auf dieser Grundlage unrechtmäßig kassiert haben, so der XI. Zivilsenat im Fall einer bayerischen Sparkasse (NJW-aktuell H. 47/2024, 6). Und können dem auch nicht die Rechtsprechung der obersten Zivilin­stanz entgegenhalten, wonach in Energielieferverträgen Preisanhebungen wirksam werden, wenn sich Abnehmer nicht innerhalb von drei Jahren wehren.

Nun kommt der dritte Streich: Die nunmehr verklagte Berliner Sparkasse hat zwar bereits zwei Tage nach dem jüngsten Urteil brav jene Zustimmungsfiktionsklausel gecancelt. Doch lehnt sie die Erstattung des Obolus ab, den Kontoinhaber bis dahin ohne Beanstandung entrichtet haben. Dagegen wehrt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Er hat für diesen Prozess das Verfahren der Musterfeststellungsklage gewählt, das 2018 im Zuge der VW-Affäre eingeführt wurde. Im Gegensatz zu der vor zwei Jahren außerdem geschaffenen Abhilfeklage führt diese bei Erfolg allerdings nicht direkt zu Zahlungen an die Betroffenen. Immerhin ist ihr Ausgang im Gegensatz zum Leitentscheidungsverfahren, das die Palette der Kollektivklagen seit Oktober 2024 noch weiter bereichert, verbindlich.

Hörgeräte. Womit Apotheken Käufer locken dürfen, hat den BGH schon häufig beschäftigt – zuletzt ging es dort um „Pillenprämien“ einer niederländischen Versandpharmazie (NJW-aktuell H. 19/2024, 6). Doch auch Hörgeräteakustiker testen im Konkurrenzkampf die rechtlichen Grenzen. Der BGH befasst sich am 5.6. mit dem Vorwurf der Wettbewerbszentrale, die Payback-Punkte einer bundesweiten Kette verstießen gegen das Verbot von Werbegaben in § 7 I HWG.

Erfolgshonorar. Einen Studienplatz in Medizin zu ergattern, ist schwer. Der BGH verkündet am 5.6., wann eine Vermittlungsagentur für Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland Anspruch auf eine Maklerprovision hat. Verhandelt hat der I. Zivilsenat darüber im April (NJW-aktuell H. 17/2025, 6).

Rechtspolitik. Am 5./6.6. kommen die Justizminister im sächsischen Bad Scharnau zu ihrer Frühjahrskonferenz zusammen. Auf der wie stets ellenlangen Tagesordnung steht unter anderem eine gemeinsame Initiative von Bayern und Baden-Württemberg, die in Strafverfahren bei DNA-Spuren auch die Untersuchung der „biogeografischen Herkunft“ erlauben wollen.

Branchentreffen. Der Deutsche Anwaltstag hat dieses Jahr das Motto „Rechtsstaatlichkeit stärken – Freiheit bewahren“. In Präsenz findet er vom 4.–6.6. in Berlin statt; Online-Veranstaltungen beginnen bereits am Montag (2.6.). Die Eröffnungsveranstaltung am Donnerstag leitet der neue DAV-Präsident Stefan von ­Raumer ein. Es folgen Grußworte der frisch ernannten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und eine Gesprächsrunde mit Ex-BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle sowie der Politologin Julia Reuschenbach.

Pfingsten. Ein Feiertag jagt den nächsten: Am 8.6. ist Pfingstsonntag. So dass unsere bevorstehende Berichterstattungswoche gleichfalls mit einem für die meisten Juristen und Juristinnen aktenfreien Tag beginnen dürfte.

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Prof. Dr. Joachim Jahn ist Mitglied der NJW-Schriftleitung.