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Die Termine der 21. Kalenderwoche
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch über die Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen. Dem Verfahren liegt der sogenannte Mordfall  Frederike zugrunde, der maßgeblich zu der umstrittenen Neuregelung beigetragen hat. Am Donnerstag und Freitag treffen sich in Berlin die Justizminister zu ihrer Frühjahrkonferenz.

19. Mai 2023

Recht auf Vergessenwerden. Der BGH wird am 23.5. über einen Löschanspruch gegen Google entscheiden. In dem Verfahren verlangt ein Paar, das sich von einer Internetseite geschäftlich in Misskredit gebracht sah, dass bestimmte Artikel und Fotos von ihnen nicht mehr angezeigt werden. Google hatte dies verweigert. Der EuGH hat in diesem Verfahren auf Vorlage des BGH Ende letzten Jahres eine Löschpflicht bei offensichtlich unrichtigem Inhalt bejaht (NJW 2023, 747). Der VI. Zivilsenat hatte in der Sache am 25.4.verhandelt (NJW-aktuell H. 17/2023, 6).

Wiederaufnahme verfassungsgemäß? Das BVerfG verhandelt am 24.5. über eine Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen die Wiederaufnahme eines ihn betreffenden Strafverfahrens gemäß § 362 Nr. 5 StPO wendet. Nach der Ende 2021 ­eingeführten Vorschrift darf ein Strafverfahren gegen einen rechtskräftig Freigesprochenen wiederaufgenommen werden, wenn aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel dringende Gründe dafür bestehen, dass der Betroffene nunmehr wegen Mordes (oder bestimmter Straftaten gegen das Völkerrecht) verurteilt wird. Das Verfahren betrifft den sogenannten Mordfall Frederike. Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 1983 rechts­kräftig von dem Vorwurf freigesprochen, die 17-jährige Jugendliche vergewaltigt und getötet zu haben. Anfang letzten Jahres wurde das Verfahren wegen neuer Beweismittel wieder aufgenommen. Der Beschwerde­führer ist der Ansicht, dass hierin ein Verstoß gegen Art. 103 III GG und das Rückwirkungsverbot liege. Den gegen ihn erlassenen Haftbefehl hatte das BVerfG Ende letzten Jahres unter Bedingungen außer Vollzug gesetzt (NJW 2022, 2389; BeckRS 2022, 36851). Karlsruhe hat nun Gelegenheit, sich mit bisher nicht geklärten Rechtsfragen des Grundsatzes „ne bis in idem“ auseinanderzusetzen. Die heftig umstrittene Regelung zur Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen hat maßgeblich mit dem Mordfall Frederike zu tun. Der mittlerweile verstorbene Vater des Opfers hatte ein Jahrzehnt für die Möglichkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens gekämpft und die Neuregelung maßgeblich beeinflusst.

Auskunft über Miethöhe. Am 24.5. verhandelt der BGH in vier Verfahren über den Auskunftsanspruch des Mieters nach den Vorschriften zur sogenannten Mietpreisbremse (§ 556g III BGB). Klägerin ist ein Rechtsdienstleistungsunternehmen, das aus abgetretenem Recht Auskünfte über die Berechnung der zulässigen Miethöhe, die Rückzahlung überzahlter Miete und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten verlangt. Die Beklagten berufen sich unter anderem auf Ver­jährung. In drei Fällen sind die Berufungsgerichte – die ­Zivilkammern 65 und 67 des LG Berlin – davon ausgegangen, dass der Auskunftsanspruch nicht verjährt sei. Er könne als Hilfsanspruch nicht vor dem Hauptanspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete verjähren, da die Auskunft zu dessen Geltendmachung benötigt werde. Demgegenüber hat die 63. Zivilkammer des LG Berlin eine Verjährung angenommen. Aus Sicht der Richter gilt hier die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, die mit dem Abschluss des Mietvertrags zu laufen beginne. Der Auskunftsanspruch des Mieters verjähre auch unabhängig vom Rückzahlungsanspruch.

Treffen der Justizminister. Am 25. und 26.5. findet in Berlin die Frühjahrskonferenz der Justizminister statt. Die Hauptstadt hat in diesem Jahr den Vorsitz der ­JuMiKo. Damit darf mit Felor Badenberg die dienstjüngste Justizministerin – bzw. Justizsenatorin, wie es in Berlin heißt – die beiden Fachkonferenzen durchführen (die Herbsttagung findet am 10.11. statt). Anlässlich der 94. Justizministerkonferenz haben Studierendenverbände zu Protesten aufgerufen. Sie wollen auf die aktuell aus ihrer Sicht prekäre Situation aufmerksam machen und fordern eine bessere juristische Ausbildung.

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